Wahrnehmungsverschiebung
SERIE, Teil 1: Monika Wagner beobachtete das Berufungsverfahren vom 07. November 2023 bis 20. Februar 2024 vor dem Landgericht Mannheim gegen eine Weinheimer Ärztin und deren Praxisangestellte wegen des Verdachts auf Ausstellung unrichtiger GesundheitszeugnisseWEINHEIM / MANNHEIM. - Vorwort: Meine Aufzeichnungen waren ursprünglich NICHT zur Veröffentlichung bestimmt! Nachdem ich immer häufiger gefragt wurde: „Wie war denn die Verhandlung?“, habe ich mich entschlossen sie einem Kreis Interessierter, die nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten, zur Verfügung zu stellen, damit diese sich ein Bild über den Verhandlungsablauf machen können.
Ich schildere hier meine Wahrnehmung, nicht die von Lieschen MĂĽller oder Max Schulze. Meine Sitznachbarn hatten mit Sicherheit eine andere Wahrnehmung, denn eine 100%-ige Ăśbereinstimmung gibt es nicht.
Ich kann auch kein Steno. Es handelt sich hier also nicht um ein wortgetreues Protokoll. Jedoch habe ich versucht so gut es ging mitzuschreiben, teilweise musste ich mich mit Stichpunkten begnĂĽgen, wenn zu schnell gesprochen wurde, diese habe ich im Nachgang ausformuliert.
Was hier zu lesen ist, ist ein modifizierter Bericht. Der Originalbericht enthält die in der Verhandlung gefallen Namen.
Zur Vermeidung ungebetener Gäste aus Nancy Faesers Ressort habe ich nur die in den Berichten der sogenannten Mainstream-Presse gefallen Namen beibehalten.
Die Namen der Schöffinnen, Zeugen und der gewünschten, aber vom Gericht nicht zugelassenen Gutachter wurden zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verändert, der Name des Richters, der Verteidiger und Staatsanwälte als Personen des öffentlichen Lebens beibehalten.
Noch ein Hinweis: wenn sie Deutschlehrer sein sollten - tun sie es sich nicht an! 1979 absolvierte ich meine AbschlussprĂĽfung zur Mittleren Reife (so hieĂź das damals) und die Rechtschreibreformen gingen spurlos an mir vorĂĽber.
In meinem handschriftlichen Skript steht „daß“ nicht „dass“, aber mein PC nahm hier etliche Veränderungen vor, so hoffe ich, alle anderen Interessenten bekommen vom Lesen keine Bauchschmerzen.
Tag 1 der Berufungsverhandlung
- Erste EindrĂĽcke -
Dienstag, 07. November 2023, ein typischer Novembertag, trĂĽbes Wetter, trocken, noch nicht zu kalt.
08:40 Uhr, ich erreiche das Landgericht. Die von mir erwarteten Protestler mit Plakaten haben sich noch nicht eingefunden. Stattdessen jede Menge Polizei- und Justizbeamte in blauen Uniformen.
Die hauptangeklagte Ärztin steht mit einer kleineren Personengruppe auf dem Trottoir, man unterhält sich angeregt. Die Angeklagte wirkt etwas angespannt aber zuversichtlich.
Ich betrete den Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes ein kleiner Glaskasten (Windfang), darin ein Tisch und drei Beamte – Sicherheitskontrolle.
Zuerst werde ich gefragt wo ich hin möchte und ob ich einen Presseausweis besitze. Ich benenne die Verhandlung, die ich beobachten möchte und Nein ich gehöre nicht zur Presse.
Meinen Personalausweis will man hier noch nicht sehen, aber ich soll ihn mitnehmen zum Verhandlungssaal 1. Meine Handtasche wird durchsucht, ich selbst muss eine körperliche Durchsuchung durch eine Beamtin über mich ergehen lassen.
Nachdem es keine Beanstandung gibt deutet man zu den Schließfächern, dort soll ich meine Tasche einschließen. Essen und Trinken ist im Saal nicht erlaubt. Nicht, dass ich üblicherweise ein Picknick in meiner Handtasche mitführe..., aber okay.
Auf Nachfrage, darf ich ein Päckchen Papiertaschentücher, einen Notizblock samt Kugelschreiber mitnehmen, sonst nichts.
Am heutigen Tag stehen laut Pinwand fünf Strafprozesse zur Verhandlung an. Eine Anklage lautet auf Körperverletzung, eine auf sexuellen Kindesmissbrauch, eine auf Diebstahl mittels Trickbetrug und eine weitere auf Steuerhinterziehung. Die Sitzungsräume sind ohne Kontrollen frei zugänglich.
Nicht so, der von mir angesteuerte Saal 1. Vor diesem Gerichtssaal steht ein massives Polizeiaufgebot. Der Weg hinein ist abgesperrt wie ein Check-In-Schalter am Flughafen.
Nach kurzer Wartezeit wird die Absperrung zur Einlasskontrolle geöffnet. Der Durchgang ist so eng, dass Personen nur im Gänsemarsch passieren können.
1. Station: Ausweiskontrolle. Der Personalausweis wird nicht nur geprĂĽft und mit dem Ausweisinhaber abgeglichen sondern auch beidseitig fotografiert, jeder Prozessbeobachter erfasst. Ein Verfahren welches zu einigem Unmut unter den Prozessbeobachtern fĂĽhrt.
2. Station: „Taschenkontrolle“ mittels elektronischer Durchleuchtung. Meine Tasche hat es bis hierher nicht geschafft, sie ist bereits im Schließfach eingeschlossen.
Man fordert mich auf meine Weste auszuziehen und zusammen mit dem etwaigen Inhalt meiner Hosentaschen, Taschentücher und Schreibzeug in eine Plastikbox zu legen, welche in dem Gerät verschwindet.
3. Station: Metalldetektor. Zum GlĂĽck habe ich noch keinen Herzschrittmacher.
4. Station: erneut Abtasten des Körpers durch eine Polizeibeamtin – keine Beanstandung. Juchuu geschafft! Nachdem keines der Geräte Alarm schlug darf ich meine Sachen wieder der Plastikbox entnehmen.
Bevor ich den Saal betrete folgt noch eine Belehrung bezüglich der Sitzplätze. Die ersten beiden Bankreihen sind für die Presse reserviert, der Bereich vor der Absperrung ist tabu.
Okay, verstanden. Ich nehme mittig in der dritten Reihe Platz, schließlich gehöre ich zur Generation 60+ und höre nicht mehr so gut. Nach und nach kommen weitere Zuschauer in den Saal. Ich verschaffe mir einen ersten Überblick.
Der Saal ist ziemlich groß und bietet etwa 100 Sitzplätze für Zuschauer. Das Richterpult erstreckt sich nahezu über die gesamte gegenüberliegende Wandbreite, dahinter ein Ablagebord und mittig an der Wand das Landeswappen von Baden-Württemberg.
Rechts, aus Sicht des Zuschauers, sind die Tische der Verteidiger, links die Tische der Staatsanwaltschaft. Sie bilden zusammen mit der erhöhten Richterbank eine U-Form.
Der ganze Saal ist mit royalblauem Teppichboden ausgelegt, was dem Ganzen wohl eine gewisse WĂĽrde verleihen soll. Rechts, links und in der hinteren rechten Ecke befindet sich jeweils eine TĂĽr. Letztere fĂĽhrt ins Beratungszimmer der Kammer, die beiden anderen jeweils zu einer Treppe.
Hinter der Tischbank der Staatsanwaltschaft hängt eine große Leinwand. Rechts und links in der Nähe der Türen ist jeweils eine Kamera angebracht.
Die Tische aller Prozessbeteiligten sind mit einer Mikrofonanlage ausgestattet. Mit Blickrichtung zur Richterbank stehen hintereinander die Tische der Angeklagten, rechtwinklig zu ihren Verteidigern. Mittig, in einem gedachten Quadrat, steht ein einzelner Tisch mit Stuhl und Mikrofon fĂĽr die Zeugen - schon rein optisch der ungemĂĽtlichste Platz.
In der linken, hinteren Ecke hängt ein quadratischer Kasten mit grünem Blinklicht von der Decke,
keine Ahnung was das ist. Der gesamte Saal ist fensterlos.
Ein älterer Herr hat seinen Rucksack und sein Mobiltelefon „eingeschmuggelt“. Als er anfängt „Erinnerungsfotos“ von dem noch leeren Richterpult zu schießen ruft dies sofort die Justizbeamten auf den Plan. Der Rucksack müsse eingeschlossen werden, was angesichts der Minigröße der Schließfächer schlicht unmöglich ist.
Außerdem ist Fotografieren, das Erstellen von Tonaufnahmen und das Mitführen von Mobiltelefonen für die Zuhörer im Gerichtssaal strikt untersagt, zumindest für alle die keinen Presseausweis besitzen.
Der Herr wird von einem Justizbeamten den Saal hinausbegleitet. Vor der TĂĽr gibt es eine verbale Auseinandersetzung, deren Inhalt ich nicht verstehe. Vermutlich hat ein Beamter einen RĂĽffel bekommen, da ihm der Rucksack samt Mobiltelefon irgendwie entgangen ist.
Nach einiger Zeit kommt der Herr ohne sein Gepäck zurück. Wo der Rucksack abgeblieben ist entzieht sich meiner Kenntnis. Inzwischen haben tatsächlich drei Pressevertreter den Weg in den Saal gefunden.
Der Pressefotograf macht, nach Rücksprache mit der Verteidigung, ein Foto der Hauptangeklagten und verlässt den Saal wieder. Zwei Journalisten bleiben. Wie sich später herausstellt arbeitet der junge Mann für die Landesrundfunkanstalt, der Ältere für eine lokale Zeitung.
Bedingt durch die umfangreichen Personen- bzw. Sicherheitskontrollen verzögert sich der Beginn der Verhandlung um fast 30 Minuten. Der Zuschauerbereich ist nicht einmal zur Hälfte gefüllt. Wann der Prozess bei vollbesetztem Saal begonnen hätte lässt sich nur vermuten.
Angesichts der geringen Zuschauerzahl zeigt sich einer der drei Verteidiger sichtlich überrascht. Er war schon in erster Instanz, vor dem Amtsgericht Weinheim für die Hauptangeklagte als Verteidiger tätig.
Dort kam es zu Protestkundgebungen mit Plakaten vor dem Amtsgericht, da fast keine Prozessbeobachter in den Gerichtssaal durften.
Wie sich herausstellt stehen noch etliche Prozessinteressierte vor dem Gerichtsgebäude, die gerne an der Verhandlung teilnehmen würden. Sie verweigern jedoch die umfangreichen Sicherheitskontrollen, insbesondere die Erfassung der Ausweisdokumente.
Eine Zuschauerin verteilt eine Presseerklärung der Verteidigung, da nur zwei Pressevertreter anwesend sind auch an interessierte Zuschauer.
Zwischenzeitlich haben die Staatsanwältin, die Angeklagten, ihre Verteidiger, sowie rechts, links und im Rücken der Zuschauer Polizei- bzw. Justizbeamte ihre Plätze eingenommen. Gefühlt
kommt auf jeden Zuschauer ein Sicherheitsbeamter.
Wer jetzt glaubt ich beobachte einen Prozess wegen Terrorismus – weit gefehlt! Es gehthier um ein Berufungsverfahren wegen angeblich gefälschter Gesundheitszeugnisse imRahmen der Maskenverordnung während der Corona-Krise.
Tag 1 der Berufungsverhandlung- Prozessauftakt – Es geht los.
Der Richter begleitet von zwei Schöffinnen betritt den Saal. Alle erheben sich um ihren Respekt vor dem Gericht zu bezeugen.
Der Richter stellt sich vor. Dr. Christian Hirsch, Vorsitzender der 12. Kleinen Strafkammer am Landgericht Mannheim, sowie die Beisitzerinnen - benennen wir sie nach den nichttragenden Säulen des Salomonischen Tempels Frau Boaz und Frau Jachin.
Weiterhin stellt der Richter fest, dass die Staatsanwaltschaft vertreten durch Frau Dr. König, die
Hauptangeklagte und ihre Praxisangestellte, sowie deren Verteidiger Sven Lausen, Ivan KĂĽnnemann beide Wahlverteidiger der Hauptangeklagten aus Hamburg, sowie Holger Willanzheimer aus Marburg als Verteidiger der Praxisangestellten anwesend sind.
Zunächst gibt Dr. Hirsch eine Erläuterung ab, in welcher er auf die Maßnahmen der Corona-Krise zurückblickt und feststellt, dass es in diesem Berufungsverfahren um einen Verstoß gegen § 278 StGB alter Fassung (Anmerkung d. Red.: gültig bis 23.11.2021) im Rahmen der Maskenverordnung geht.
Dann dampft er die Zuschauer ein. Nachdem wir alle Sicherheitskontrollen erduldet haben weist er uns zurecht, er dulde keine Zwischenrufe oder Störungen jedweder Art bei seinen Verhandlungen. Er werde sofort und hart durchgreifen. Der Tagesgeldsatz liege bei ihm i.d.R. bei 200 Euro
Betretenes Schweigen. Die Zuschauer haben bis jetzt keinen Mucks von sich gegeben, sondern harren gespannt der Dinge die da kommen sollen. Eine Freundin, der ich später von dem Prozess erzähle, nannte diese Ansage eine Drohung, ich empfand es schlicht unverschämt.
Zudem geht der Mann offensichtlich von seiner Gehaltsklasse aus. Ein Tagesgeldsatz in Höhe von 200 Euro würde bei 30Tagen einem monatlichen Einkommen von 6.000 Euro entsprechen. Wenn ich mich im Saal umsehe vermute ich, dass keiner der Zuschauer sich in dieser Einkommensklasse bewegt, weder brutto noch netto.
Es folgt eine Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens.Ursächlich war eine Strafanzeige der Bezirksärztekammer Nordbaden bei der örtlichen Staatsanwaltschaft im Sommer 2020. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches am 27. Januar 2021 mit der Durchsuchung der Praxisräume von Dr. Jiang seinen Höhepunkt fand.
Die Durchsuchung dauerte etwa 3½ Stunden und endete mit der Beschlagnahmung von 157 Patientenakten, Laptop und der Sicherstellung des Email-Postfachs plus Bankunterlagen zum Zweck der Auswertung.
Nach Beendigung der Auswertung kam es am 20. Dezember 2021 zur Anklageerhebung vor dem zuständigen Amtsgericht Weinheim. Am 28. April 2022 wurde das Hauptverfahren eröffnet, welches am 02. Januar 2023 mit der Verurteilung der beiden Angeklagten endete.
Die Hauptangeklagte Ärztin wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft plus einem 3-jährigen Berufsverbot, sowie einem Einziehungsbescheid in Höhe der angeblichen Einkommenszuflüsse, welche durch die Ausstellung der Atteste erzielt wurden, verurteilt.
Die Praxisangestellte wurde wegen Beihilfe zu 90 Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe verurteilt.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beider Verurteilten legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Erstere um eine höhere „abschreckende“ Strafe zu erzielen während die Verteidigung in beiden Fällen auf Freispruch plädierte.
Am 14. Februar 2023 wurde der Passus Berufsverbot gegen die Ärztin nach §132a StPO durch das Landgericht Mannheim aufgehoben.
Es folgt die Verlesung des Urteils vom 02. Januar 2023. Die Verurteilung beruht auf der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in angeblich 4.374 Fällen.
Der Richter unternimmt eine Art „Sühneversuch“, in welchem er durch die Blume die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe in Aussicht stellt.
Nach Rücksprache mit ihren Verteidigern gibt die Hauptangeklagte an, sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Person, aber nicht zur Sache, zu äußern. Es folgt eine Erklärung der Verteidiger zur vorgetragenen Einlassung des Richters insbesondere nach § 278 StGB.
Am 20. Juni 2020 erstattete ein Herr E., seines Zeichens Journalist, Anzeige gegen die Ärztin bei der Ärztekammer zum Zwecke der „Gefahrenabwehr“.
Zunächst sah die Staatsanwaltschaft KEINEN Handlungsbedarf. Woraus Rechtsanwalt Lausen eine Behördenmitverantwortung ableitet und eine entsprechende Erklärung zur diesbezüglichen Rechtsprechung abgibt, welcher sich sein Kollege Künnemann anschließt.
Die Staatsanwältin Dr. König erwidert darauf: „Die Staatsanwaltschaft ist eine Strafverfolgungs- keine Strafverhinderungsbehörde!“
Ein weiterer Streitpunkt in der Verfahrensweise ist das angeordnete Selbstleseverfahren. Da es zu zeitintensiv wäre die Akten, sprich alle 4.374 Fälle vorzulesen hat der Richter angeordnet, dass dies die Prozessbeteiligten, insbesondere die beiden Schöffinnen, zu Hause selbst lesen sollen.
Den Prozessbeobachtern werden damit umfangreiche Teile der Akten vorenthalten. Die Rechtsanwälte widersprechen unisono dieser Verfahrensweise unter anderem mit der Begründung, dass die Prozessbeobachter damit dem Verfahren nicht mehr folgen könnten.
Es endet in einem juristisches Geplänkel, welches für mich als Laien nur schwer bis gar nicht verständlich ist.
Als nächstes folgt seitens der Verteidigung ein Befangenheitsantrag, gegen die gesamte 12. Kleine Strafkammer also gegen den Richter Dr. Hirsch sowie die Schöffinnen Frau Boaz und Frau Jachin. Dr. Hirsch nimmt dies mit betroffener Miene zur Kenntnis.
Die Begründung für den Befangenheitsantrag erfolge in angemessener Frist bis zum 09. November 2023, 09 Uhr. Die Staatsanwältin ist dagegen.
Letztlich verkündet der Richter folgenden Beschluss: die Begründung habe bis zum 08. November 2023, 12 Uhr, schriftlich zu erfolgen. Die Sitzung wird bis 13 Uhr unterbrochen. Dr. Hirsch möchte die Begründung des Befangenheitsantrags per FAX haben.
Allgemeines Stirnrunzeln. Rechtsanwalt Lausen erklärt, dass dies nicht möglich sei, da er hierzu das
– sofern überhaupt noch vorhandene – FAX-Gerät des Hotels nutzen müsse, was wiederum rechtliche Probleme aufwerfe.
Dr. Hirsch zeigt sich einsichtig „also gut, dann schicken Sie die Begründung per Email“. Nächstes Problem: Dr. Hirsch kennt die Email-Adresse nicht. Die Staatsanwältin kann aushelfen und diktiert die Adresse des gerichtlichen Postfachs.
Ich eile nach Hause, schnelles Mittagessen und zurück zum Gericht. Die gleiche Prozedur wie am Morgen. Erster Sicherheitscheck im Glaskasten. Schließfach. Elektronische Durchsuchung. Metalldetektor. Körperkontrolle.
Nur das Fotografieren des Ausweises entfällt, da sich der Beamte erinnern kann, dass ich heute schon mehrfach vor ihm stand - Einlasskontrolle: Sicherheitscheck. Lesebrille im Schließfach vergessen: Sicherheitscheck. Toilette aufgesucht: Sicherheitscheck.
Die Prozedur wiederholt sich jedesmal, gleichgültig aus welchem Grund man den Saal verlassen hat, obwohl die Schließfächer in Sichtweite des Beamten sind.
Um 13 Uhr gibt Rechtsanwalt Künnemann eine Erklärung zur Person der Hauptangeklagten ab. Er schildert ihren beruflichen Werdegang und zählt insbesondere ihre zahlreichen Zusatzqualifikationen im Bereich der alternativen Medizin und Heilverfahren auf.
Das Spektrum reicht von Neurolinguistischer Programmierung bis zur chinesischen Akupunktur. Die Ausbildungen wurden teilweise bei Koryphäen ihres Fach's absolviert, unter anderem bei dem sowohl im DACH-Raum als auch in den USA tätigen Dr. Klinghardt.
Eine langjährige Freundin von mir ist Patienten bei der angeklagten Ärztin im Bereich Akupunktur und berichtet immer wieder begeistert von der Wirksamkeit dieser Methode. Nachdem
Rechtsanwalt Künnemann seine Ausführungen beendet hat möchte Dr. Hirsch den ersten Zeugen in den Saal rufen. Einspruch der Verteidigung. Der Zeuge ist für 13:30 Uhr geladen und es bestehe die theoretische Möglichkeit, dass sich noch weitere Prozessinteressierte einfinden um die Aussage des Zeugen zu hören.
Es wird eine Wartezeit von 13:15 bis 13:30 Uhr angeordnet – die Staatsanwältin platzt fast vor Wut und verlässt mit hochrotem Gesicht den Saal.
Ich schaue mich in der Zwangspause um. Bisher habe ich nur zwei Personen gesehen die bei den Demonstrationen in Heidelberg mit dabei waren.
Eine sehr emotionale junge Frau, die nach der Mittagspause nicht zurĂĽck kam und vor Prozessbeginn im Foyer, einen der Heidelberger Redner, der jedoch nicht an der Verhandlung teilnahm.
Vermutlich hatte er keine Zeit, denn als Redner ist er ohnehin zumindest in der Region bekannt, so dass die Erfassung des Ausweises wohl kein Problem darstellte. Ein junger Mann fragt, ob ich auch „Betroffene“ sei. Ich verneine.
Er erzählt mir, dass er einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erhalten habe, gegen den er vorgeht. Andere fragen, ob ich zur Presse gehöre auch wenn ich nicht in der für die Presse reservierten Bankreihe sitze. Nein, ich bin weder Betroffene noch Journalistin!
Ich interessiere mich einfach nur für den Fall. Da ich selbst vor vielen Jahren bei der Tiefbau-Berufsgenossenschaft tätig war ist mir das Problem der Masken beruflich vertraut, ich habe einfach keine Maske getragen - ohne Attest.
Schließlich kann mich niemand zwingen, mich gegen besseres Wissen selbst zu schädigen, während ich jeden Suizidkandidaten davon abhalten soll von der Brücke zu springen. Ich beharre auf meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit!
13:30 Uhr Aufruf des ersten Zeugen: Nennen wir ihn „Herr Rundele“ von der Kriminalpolizei Heidelberg. Die personenbezogenen Daten, sowie das Vorliegen einer Aussagegenehmigung werden abgeklärt, der Zeuge vom Richter bzgl. seines Aussageverhaltens im Zeugenstand belehrt.
Die Verteidung legt Einspruch gemäß der Strafprozessordnung ein, da die Schöffinnen noch keine Gelegenheit hatten sich mit der Akte im Selbstleseverfahren vertraut zu machen.
Solange sie den Inhalt der Akte nicht kennen können sie diesbezüglich auch keine Fragen stellen – klingt logisch, StPO § 238 Abs.2. Die Staatsanwältin hält dagegen.
Nach kurzer Beratung des Gerichts erfolgt die Einvernahme des Zeugen Rundele.Er berichtet aus seiner Erinnerung, dass die Durchsuchung der Praxisräume morgens um 08 Uhr begonnen habe.
Seine Aufgabe war die Sichtung der Patientenakten, wobei gezielt nach dem Wort „ATTEST“ bzw. der „Kennziffer 70“ gesucht wurde. Man ging durch alle Praxis- wie auch Privaträume der Ärztin.
Die Kollegin erstellte vom PC eine Sicherungskopie, um diese im Nachgang auszuwerten. Die ganze Prozedur dauerte gemäß seiner Erinnerung etwa 2 Stunden. Nach einem Telefonat zwischen dem Rechtsanwalt der Ärztin und der vor Ort anwesenden Staatsanwältin wurde die Durchsuchung beendet.
Bei der Immobilie handele es sich um ein 2-stöckiges Haus, in dem unten die Praxis- und oben die Wohnräume der Angeklagten sind. Der Eigentümer der Immobilie sei ihm nicht bekannt.
Der Zeuge berichtet weiter, er sei für die Akten in Papierform nicht für die elektronischen Akten zuständig gewesen. Unter den vermutlich 1.000 Papierakten, die genaue Zahl ist unbekannt, hätten er und sein Kollege 157 als relevant erachtet und sichergestellt.
Der Vorsitzende Richter fragt nochmals nach der Gesamtzahl der gesichteten Patientenakten und was es mit der „Zahl 70“ auf sich habe. Der Zeuge erklärt erneut, die Gesamtzahl der von ihm und seinem Kollegen gesichteten Akten sei ihm nicht bekannt.
Die Kennziffer 70 sei relevant, als Kennzahl der Gebührenordnung für Ärzte. Die Papierakten waren in praxisüblichen Hängeregistern wie er sie aus der Praxis seines Vaters kenne.
Dr. Hirsch fragt nach dem Verhalten der Angeklagten und der Atmosphäre während der Durchsuchung. Nach Aussage des Zeugen zeigte sich die Angeklagte nicht kooperativ. Sie machte keine Angaben zu den Beschuldigungen.
Der Zeuge wird zur Vorbereitung der Durchsuchung befragt. Genau könne er sich nicht mehr erinnern, aber etwa 1 bis 2 Tage vor der Durchsuchung wurden er und seine Kollegen von der Einsatzleiterin Frau Hertz über den bevorstehenden Einsatz informiert.
Die Unterrichtung dauerte etwa 10 bis 20 Minuten. Es sollten alle Praxisräume durchsucht werden. Nach seiner Beobachtung habe sich die Durchsuchung von ärztlichen Praxisräumen in den letzten 3 Jahren gehäuft.
Der Tatvorwurf lautete auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, welche über ganz Deutschland verteilt, vermutlich sogar im angrenzenden Ausland, z.B. bei Personenkontrollen im Rahmen von Demonstrationen, bei Behörden, Schulen und Arbeitgebern vorgelegt wurden.
Die Atteste wären „auf Zuruf“ gegen Geld ausgestellt worden. Die Patienten bzw. Attestinhaber stammten aus ganz Deutschland.
Vorhalt: der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mannheim lautete auf mindestens 300 Fälle gemäß § 278 StGB – die Handschrift in der Akte sei nur schwer lesbar.
Es steht die Frage im Raum, ob alle Atteste ab 2020 als relevant eingestuft wurden oder lediglich Mund-Nasenschutz-Befreiungen. Der Zeuge gibt an dass Atteste, sofern eindeutig aus
Berufungsverfahren der Ă„rztin 8/95 anderen GrĂĽnden ausgestellt, nicht als relevant eingestuft wurden.
Aus seiner Sicht war die Durchsuchung erfolgreich. In die weitere Auswertung sei er nicht involviert gewesen. Er gehöre zum Betrugsdezernat und habe die Vermerke der Kollegin Hertz vor der Verhandlung nochmals gelesen. Die letzten 2 bis 3 Jahre sei sein Arbeitsschwerpunkt der Bereich Abrechnungsbetrug.
Auf die Frage der Verteidigung, ob er sich schon einmal überlegt hätte von seinem Remonstrationsrecht Gebrauch zu machen erklärt der Zeuge Rundele (nur zur Erinnerung es handelt sich bei dem Zeugen um einen Beamten der Kriminalpolizei), er kenne den Begriff „Remonstration“ nicht!
Diese Aussage löst eine gewisse Unruhe im Publikum aus. Die Reaktionen reichen von leisem Gelächter über Kopfschütteln bis Fassungslosigkeit. Der Verteidiger erläutert dem Zeugen den Inhalt der Begrifflichkeit, worauf dieser antwortet, Zitat: „Nein, das habe ich noch nie gemacht!“
Der Zeuge wird aus dem Zeugenstand entlassen, wogegen die Verteidigung Einspruch, aufgrund des noch nicht durchgeführten Selbstleseverfahrens, einlegt. Staatsanwältin und Richter sehen hierin kein Problem.
Aufruf der zweiten Zeugin: nennen wir sie „Frau Herr“, Kriminaloberkommisarin Mannheim. Es erfolgt erneut ein Einspruch der Verteidigung zur Vernehmung gemäß StPO, mit der selben Begründung wie beim ersten Zeugen: mangelndes Selbstleseverfahren.
Im Gerichtssaal erscheint eine eher zierliche junge Frau, mit langem Pferdeschwanz. (Der Sitz ihres Blazers lässt auf einen durchtrainierten Körper schließen, trotzdem macht sie auf mich einen überraschend unsicheren Eindruck.)
Seitens des Richters erfolgt die übliche Belehrung zu Personen im Zeugenstand und die Aufforderung sie möge aus ihrer Erinnerung berichten was sich am 21. Januar 2021 zugetragen hat.
Die Kommisarin gibt an, dass sie bei der Durchsuchung anwesend war. Ihr Zuständigkeitsbereich war der PC und das Laptop. Sie fand einen Email-Account der offen war, von Thunderbird, einem Email-Programm von LINUX.
Keines der Geräte war durch ein Passwort geschützt und daher problemlos zugänglich. Auf dem PC gab es einen Ordner „Atteste“. Es handelte sich um WORD-Dokumente, welche sie dann ausgedruckt habe. Weiterhin habe sie die Inhalte beider Geräte auf Speichermedien gesichert. Sie habe eine Weiterbildung zur IT-Fachkraft absolviert.
Auf Nachfrage gibt die Zeugin an: ein Laptop stand auf einem Tisch in einem Raum hinter dem Empfangsbereich, der PC unter dem Schreibtisch im selben Raum. Nach der Spiegelung der Festplatten verblieben beide Geräte in der Praxis. An der späteren Auswertung der Daten sei sie nicht beteiligt gewesen.
In dem Ordner „Atteste“ wären etwa 80 Dokumente gewesen, weitere Ordner mit Übersichtslisten habe sie ebenfalls ausgedruckt. Als Software wäre LINUX installiert gewesen mit dem Programm THUNDERBIRD für Emails.
Vorhalt der Verteidigung wie zuvor beim Zeugen Herrn Rundele: Norm 278 Remonstration. Die Zeugin ist sich nicht sicher ob die Beantwortung dieser Frage durch die Aussagegenehmigung abgedeckt ist.
Die Zeugin wird nach den Vorbereitungen der DurchsuchungsmaĂźnahme befragt. Frau Herr erwidert, sie nehme an etwa 40 Durchsuchungen im Jahr teil, von einem Remonstrationsrecht habe sie noch nie Gebrauch gemacht.
Der Richter möchte die Zeugin entlassen. Es erfolgt wie beim ersten Zeugen Widerspruch gegen die Entlassung, seitens der Verteidiger.
Ferner stellt die Verteidigung einen Antrag auf Aufhebung der Sitzungspolizeilichen Verfügung vom 13. Oktober 2023. Man möchte erreichen, dass
a.) die Zuschauer nicht weiterhin durch den Sicherheitscheck abgeschreckt werden und
b.) die Angeklagten, die sich ebenfalls jedesmal dem Check unterziehen mĂĽssen, von dieser Prozedur befreit werden.
Aufruf der dritten Zeugin: nennen wir sie „Frau Hertz“, Kriminalhauptkommisarin Mannheim. Es kommt eine Frau mittleren Alters im dunklen Hosenanzug, mit Mantel über dem Arm in den Gerichtssaal gerauscht.
Sie macht im Vergleich zu ihrer jungen Kollegin einen extrem toughen Eindruck – keine Frau die sich die Butter vom Brot nehmen lässt! Sie stammt noch aus einer Zeit in der Frauen im Polizeidienst eher selten waren und sich durchboxen mussten, das ist ihr offenbar gelungen.
Frau Hertz berichtet man hätte ihr umfangreiche Ermittlungsakten vorgelegt. Im Beisein von Staatsanwältin „Fuchs“ habe man der Hauptangeklagten den Durchsuchungbeschluss eröffnet. Die Angeklagte habe daraufhin mit ihrem Rechtsanwalt telefoniert.
Zwischenzeitlich habe man mit der Durchsuchung begonnen. Die Patientenakten wären im hinteren Bereich in einem Schrank zu finden gewesen. Zudem habe man handschriftliche Listen, Telefon- und Postausgangslisten sichergestellt, sowie 157 Patientenakten beschlagnahmt.
Die Durchsuchung habe um 08 Uhr morgens begonnen, die Maßnahme wäre etwa gegen 11 Uhr beendet worden. Es habe eine Sichtung der Akten in Rohform, vor Ort, stattgefunden, die fachliche Auswertung sei im Nachgang erfolgt.
Insbesondere habe man einen Abgleich der Ausstellungsdaten der Atteste mit den Patientenakten vorgenommen, um festzustellen ob es sich um langjährige Patienten der Praxis handelt. Auf diese Weise habe man versucht die aufgefundenen Atteste den Patienten zu zuordnen.
Ein weiteres Indiz habe man in der Konto-Verdichtung gefunden. Dabei sei man im Rahmen einer Hochrechnung auf etwa 4.300 Atteste gekommen, nach dem man die KontoauszĂĽge der Praxis ausgewertet hatte.
Zur Verdeutlichung macht sie folgendes Beispiel: „auf dem Kontoauszug wurde von Familie Schmitt ein Zahlungseingang in Höhe von 16 Euro gefunden. Daraus ergaben sich 3 Atteste à 5 Euro Gebühr, plus 1 Euro Porto- und Versandkosten.“
(Ah' ja, ich denke mir ich bin beim falschen Arzt, denn wenn ich ein Attest brauchte - was in meinem Leben toi toi toi nur selten vorkam – waren in der Regel zwischen 30 bis 50 Euro fällig, hm?) Aber zurück zur Aussage: ebenso habe man das Email-Programm Outlook ausgewertet. Gemurmel im Publikum, ja was denn nun – OUTLOOK von Windows oder Linux THUNDERBIRD???
Außerdem habe man geprüft WARUM ein Attest gebraucht wurde, hinsichtlich der Diagnose. Die Unterlagen hätten entweder die Praxis-Signatur der Ärztin oder der mitangeklagten Praxisangestellten enthalten.
Der Ursprung des Ermittlungsverfahrens lag in einer Anzeige der Ă„rztekammer Mannheim. Gegen ALLE Personen, die man im Rahmen der Auswertung ermitteln konnte, die auch nur eine Anfrage bezĂĽglich einer Mund-Nasenschutz-Befreiung gestellt haben wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung eingeleitet! (Bei dieser Aussage falle ich fast vom Stuhl, denn das wĂĽrde tausende neue Verfahren bedeuten.)
Grundlage für die mathematische Akrobatik war die PVS-Südwest, welche für die Abrechnungen für Privatversicherte zuständig ist. Man habe zwischen zwei Gruppen unterschieden:
a.) langjährige Patienten und
b.) Patienten die nur ein oder zwei Termine hatten. Gegen die Patienten der Gruppe b wurde ein gesondertes Anstiftungsverfahren eingeleitet.
Während der laufenden Durchsuchung kam eine Patientin zu ihrem vereinbarten Termin. Dr. Jiang habe die Patientin ins Behandlungszimmer gebeten und dort untersucht. Die Patientin wurde beim Verlassen der Praxis von der Kommissarin befragt.
Die Patientin hatte Herzprobleme, das von der Ă„rztin angeordnete Attest wurde aber laut Aussage der Patientin nicht ausgestellt.
Insgesamt habe die Praxis einen sehr ordentlichen Eindruck gemacht. Zu den Eigentumsverhältnissen der Immobilie könne sie keine Angaben machen. Im Altpapier habe man noch weitere Atteste in Papierform entdeckt, auch diese wurden beschlagnahmt.
BezĂĽglich der Atteste lagen Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet vor, daher habe man auch die Ausgangslisten genau ĂĽberprĂĽft. Unter anderem gab es auch einen Beamten der Bundespolizei, welcher seinem Dienstherrn ein solches Attest vorlegte.
Zur Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahmen macht die Zeugin Hertz nachfolgendeAngaben: sie habe die Akte am 18. Dezember 2020 erhalten. Am 27. Januar 2021 habe dann die Durchsuchung stattgefunden. Der Tatvorwurf lautete: „Verdacht der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“.
Frau Hertz wird seitens der Verteidigung die Norm 278 Remonstration vorgehalten, zudem wird sie nach den genannten GrĂĽnden fĂĽr die Atteste befragt.
Sie gibt an, dass auch Mund-Nasenschutz-Befreiungen für die Schule ausgestellt wurden. In einem Fall hätte sich ein Kind mit einem Befreiungsattest im selben Unterrichtsraum mit einem aufgrund von Vorerkrankung besonders schutzbedürftigen Kind befunden, was die Schulleitung auf den Plan rief.
Die Begründung sei der Satz gewesen: „Aus medizinischen Gründen kontraindiziert“ - dies wäre immer so angeführt gewesen.
Frau Hertz wird gebeten auszuführen was sie unter einer ärztlichen Bescheinigung laut Verordnung verstehe. Für sie sei dies ein Attest oder ärztliches Gesundheitszeugnis.
Zum Vorhalt bezĂĽglich Norm 278 gibt die Kommissarin an, dass sie noch NIE von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen musste. (Immerhin ist ihr im Gegensatz zu den vorherigen Zeugen der Begriff bekannt).
Es folgt ein neuer Vorhalt der Verteidigung bezüglich der Gefahrenabwehrsituation. Zwischen dem Eingang der Ermittlungsakten und der daraus resultierenden Handlung lagen fast 6 Wochen. Der Verteidiger möchte wissen, ob die Polizei nichts getan habe, um die im Raum stehenden Straftaten zu stoppen. Laut Frau Hertz ist dies ein üblicher Zeitrahmen.
Frau Hertz verabschiedet sich mit selbstsicherem hämischen Lächeln von den Prozessbeobachtern. Der erste Sitzungstag ist beendet, nachdem wie zuvor Widerspruch gegen die Entlassung der Zeugin gemäß StPO – Selbstleseverfahren eingelegt wurde.
Es ist inzwischen weit nach 17 Uhr. Der Vertreter der örtlichen Zeitung hat die Befragung von Hauptkommissarin Hertz nicht mehr verfolgt – ich tippe auf Redaktionsschluss, welchen er einhalten musste.
Allerdings kann er über den Teil an dem er nicht anwesend war auch nicht aus erster Hand berichten. Der junge Mann vom Radio hatte den Verhandlungssaal bereits kurz nach 13 Uhr, noch vor dem Aufruf der Zeugin Herr, verlassen. In wessen Namen werden die Urteile gefällt...???
Dies war meine Wahrnehmung des ersten Prozesstages. Aufzeichnungen der weiteren Prozesstage folgen jeweils freitags und montags. Hier geht's zu Teil 2: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews