„Hochbeliebter Altbundespräsident“ Roman Herzog ist tot
BERLIN / JAGSTHAUSEN. - Alt-Bundespräsident Roman Herzog ist tot. Er starb am Dienstag im Alter von 82 Jahren. Kanzlerin Merkel würdigte Herzog als „hochbeliebten Altbundespräsidenten“ und „Patrioten, der unserem Land in vielfacher Weise gedient hat“. Bevor er Staatsoberhaupt wurde, war Herzog bereits Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Roman Herzog trat 1994 als siebter Bundespräsident die Nachfolge Richard von Weizsäckers an. Er blieb bis 1999 im Amt. Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte die Amtsführung des Verstorbenen: „Roman Herzog hat dieses höchste Staatsamt in seinem eigenen unnachahmlichen Stil ausgefüllt. Er pflegte das offene Wort, war unprätentiös, humorvoll und durchaus selbstironisch.“
„Ruck-Rede“ – Klare Sprache und Mut zur Erneuerung
In klarer Sprache habe Herzog immer wieder seine Überzeugung ausgedrückt, dass das Land sich stetig weiter entwickeln und erneuern müsse, so Merkel weiter. Unvergessen bleibe seine Berliner „Ruckrede“ aus dem Jahre 1997, in der Herzog zu umfassenden Reformen in Deutschland aufgerufen habe.
Auch europapolitisch sowie in der Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit habe Herzog wichtige Signale zu setzen gewusst – „durch richtige Worte ebenso wie durch Schweigen dort, wo es keine Worte gab wie im früheren Vernichtungslager Auschwitz“, sagte Merkel.
Markante Persönlichkeit mit Sachverstand und Klugheit
„Ein großer Verfassungsrechtler, Politiker und Staatsmann ist heute von uns gegangen“, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier zum Tode Herzogs. „Sein öffentliches und politisches Leben und sein juristisches und wissenschaftliches Wirken waren von Beginn an untrennbar miteinander verknüpft.“
Bundespräsident Gauck würdigte seinen Vorgänger Herzog als „markante Persönlichkeit, die das Selbstverständnis Deutschlands und das Miteinander in unserer Gesellschaft geprägt und gestaltet hat.“
Mit „Sachverstand, Klugheit und großer Lebenserfahrung“ sei Herzog für unser Land und seine freiheitliche Verfassung eingetreten, betonte Gauck in einem Kondolenzschreiben an Herzogs Witwe Alexandra Freifrau von Berlichingen.
Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Vor seiner Amtszeit als Staatsoberhaupt hatte der frühere Staatsrechtsprofessor Herzog seit 1983 als Richter am Bundesverfassungsgericht gewirkt – zunächst als Vizepräsident, seit 1987 dann als Präsident.
Roman Herzog wurde 1934 im niederbayerischen Landshut geboren. Nach Jura-Studium, Promotion und Habilitation in München hatte er ab 1965 einen Lehrstuhl für Staatsrecht an der Freien Universität Berlin inne. 1969 wechselte er an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
1973 wurde Herzog ordentliches Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche. Seit 1959 war er mit der Hauswirtschaftslehrerin Christiane Krauß verheiratet, die im Jahr 2000 verstarb. Das Ehepaar hatte zwei Söhne. 2001 heiratete Herzog Alexandra Freifrau von Berlichingen.
Landespolitiker in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
1970 trat Herzog in die CDU ein. 1973 berief ihn Ministerpräsident Helmut Kohl als Staatssekretär in die rheinland-pfälzische Landesregierung. 1978 wechselte der gebürtige Niederbayer als Kultusminister in die Landesregierung von Baden-Württemberg, in der er von 1980 bis 1983 Innenminister war.
Auch nach dem Ende seiner Amtszeit als Bundespräsident engagierte sich Herzog politisch. Im Jahr 2000 leitete er den Konvent zur Erarbeitung der EU-Grundrechte-Charta und legte die Empfehlungen der Herzog-Kommission für die zukünftige Parteienfinanzierung vor. Seit 2003 leitete er den „Konvent für Deutschland“, dessen Hauptthema die Verbesserung der Reformfähigkeit Deutschlands ist.