NEWS

Wetteraukreis verlängert Corona-Verfügungen

Maskenpflicht für pädagogisches Personal verlängert, Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat der Wetteraukreis zum 18. November 2020 eine Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer und andere in Schulen tätige Personen erlassen.

Diese Maskenpflicht wäre eigentlich zum 31. Januar ausgelaufen. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird die Maskenpflicht für den gesamten Schulamtsbezirk Wetterau/Hochtaunus zunächst bis zum 14. Februar verlängert.

Auch die 3. Allgemeinverfügung des Wetteraukreises wurde verlängert. Zusätzlich wurden in dieser Allgemeinverfügung Plätze bestimmt, in deren Bereich der Konsum von Alkohol verboten ist.

Die Städte Butzbach, Friedberg und Rosbach haben nach Prüfung festgestellt, dass mehrere innerstädtische Bereiche nicht nur stark frequentiert werden, sondern hier auch alkoholische Getränke aus Gaststätten zur Abholung bereitgestellt werden.

„Um die Zunahme von Infektionen mit dem Corona-Virus zu verlangsamen, ist das Alkoholverbot eine erforderliche und geeignete Schutzmaßnahme.

Alkohol kann erheblich dazu beitragen, dass der Mindestabstand auf öffentlichen Plätzen, auf denen eine Vielzahl von Personen zusammentreffen, die sich sonst nicht begegnen würden, und in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht eingehalten wird.

Dazu zählen beispielsweise Bahnhofsvorplätze, Marktplätze und andere Verkehrsknotenpunkte, die von Fußgänger/innen und Radfahrer/innen frequentiert werden.

Darüber hinaus hat der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen meist eine gesellige Komponente, die es aufgrund des akuten Infektionsgeschehens zu unterbinden gilt“, heißt es in der Verfügung.

- Betroffen sind in Butzbach der Bereich des Marktplatzes, des Bahnhofsplatzes und des Schlossgeländes.

- In Friedberg ist der Konsum von Alkohol im Bereich des Elvis-Presley-Platzes, zwischen den Gebäuden Kaiserstraße 86 bis Kaiserstraße 104, auf dem Fünf-Finger-Platz, begrenzt von den Gebäuden Usagasse 3 bis Usagasse 11 sowie Usagasse 6 bis Usagasse 10 verboten.

- In Rosbach ist der Konsum von Alkohol im Bereich des Dr.-Walter-Lübcke-Platzes und der angrenzenden Parkplätze, begrenzt durch die B 455, den Bahnhofsweg, der Straße bei den Junkergärten und der Nieder-Rosbacher Straße verboten.

Das Alkoholverbot gilt zunächst bis zum 31. März 2021.