Das Leid der Tiere und die Entfremdung der Menschen von der Natur nehmen kein Ende
Tierschutzjahresbericht 2016 des Veterinäramtes des Wetteraukreises: In sieben Fällen musste ein Tierhalteverbot ausgesprochen werdenWETTERAUKREIS. - „Tierschutz ist ein Staatsziel“, so Landrat Joachim Arnold. Daher bestand auch im ereignisreichen Jahr 2016 das Ziel der Amtstierärzte/ -innen und der Tiergesundheitsaufseher der Veterinärbehörde des Wetteraukreises unter der Leitung von Dr. Rudolf Müller darin, eine artgerechte Haltung sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren sicherzustellen und somit für den Schutz dieser Lebewesen zu sorgen. Ein Ziel, das großes Engagement, hohen Einsatz, fachliches Knowhow und Augenmaß erfordert.
Mit dieser klaren Zielsetzung hatten die Mitarbeiter des Veterinäramtes alle Hände voll zu tun, denn ihr Zuständigkeitsgebiet umfasst alle im Wetteraukreis gehaltenen Tiere.
2016 wurden in rund 1.900 landwirtschaftlichen Betrieben etwa 20.000 Schweine, 20.000 Rinder, 7.500 Schafe, 4.300 Pferde, 920 Ziegen, 150.000 Hühner und 6.700 sonstiges Geflügel gehalten. Hinzu kamen noch alle im Kreisgebiet liegenden Tierpensionen, Zoofachgeschäfte, Tiertransportunternehmen, Hundezuchten, Hundeschulen, Tierheime sowie private Pflegestellen und Zirkusse.
Darüber hinaus wurden auch die Tiere, die auf Auktionen, Märkten oder Tierschauen vorgestellt oder nur durch den Wetteraukreis transportiert wurden, Kontrollen unterzogen. Ebenfalls obliegen alle privaten Tierhaltungen der Aufsichtspflicht durch das Veterinäramt. Sie stellen durch die dort zu findende, besonders große Artenvielfalt eine ganz eigene Herausforderung dar.
Um für das Wohl und den Schutz all dieser Tiere sorgen zu können, sind die Anzeigen der Bürger und Bürgerinnen essentiell. Die Behörde kann selbstverständlich nur gegen Missstände vorgehen, wenn ihr diese bekannt sind. Somit stellt die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung einen Großteil der Tierschutzarbeit dar.
Im Jahr 2016 betrug die Zahl der Anzeigen aus der Bevölkerung 248. Diese haben zusammen mit den nötigen Nachkontrollen zu insgesamt 553 Überprüfungen geführt. Darüber hinaus wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen durchgeführt. Dazu zählen auch zahlreiche Kontrollen, die seitens der EU vorgegeben werden.
Dr. Isabell Tammer, die Leiterin des Fachgebietes Tierschutz, teilt mit, dass mittels der durchgeführten Kontrollen Beanstandungen von kleineren Mängeln bis hin zu besorgniserregenden Missständen aufgedeckt werden konnten. In solchen Fällen wurden durch das Eingreifen der Veterinärbehörde die vorliegenden Tierschutzwidrigkeiten behoben bzw. die Tierhaltungen optimiert.
Tierhalter wurden durch intensive Aufklärungsgespräche unterstützt. Möglichkeiten der Beseitigung und Behebung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung wurden aufgezeigt und besprochen. Den Tierhaltern wurden fallabhängige Fristen gesetzt, in denen Gelegenheit war, die Missstände zu beseitigen.
Bei gröberen Verstößen mussten die Tierhalter ein Verwarnungsgeld entrichten. Gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie Tierschutzfälle, bei denen die Mängel bis zur Nachkontrolle nicht beseitigt waren, wurden mit Bußgeldverfahren bzw. Strafverfahren geahndet.
Im Wetteraukreis kam es somit 2016 in insgesamt 26 Fällen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Einzelfall mit Geldbußen von 100 € bis 1000 € belegt wurden. In vier Fällen waren die Verstöße gegen das Tierschutzrecht so massiv und schwerwiegend, dass Strafverfahren eingeleitet wurden.
Besorgniserregender Weise traten 2016 ungewöhnlich häufig besonders massive und erschreckende Tierschutzfälle auf. In diesen Fällen wurden die betroffenen Tiere derart vernachlässigt, dass von Vorsatz und Rohheit der Tierhalter gesprochen werden musste.
Ein schlimmer und erschreckender Fall beruhte auf einer Tierschutzanzeige, in der ein Pferd im dramatisch schlechten Ernährungszustand beschrieben wurde. Bei der auf die Anzeige hin umgehend durchgeführten Kontrolle wurde das Pferd in einem äußerst schlechten Allgemeinzustand vorgefunden.
Das Tier war so stark abgemagert, dass sämtliche großen Muskelpartien verschwunden waren. Rippen, Wirbelsäule, Schulterblätter und Becken traten deutlich hervor. Der Gang war schwankend. Die Zähne waren sehr lang gewachsen. Ein Schneidezahn fehlte vollständig.
Im Verlauf der Kontrolle wurde außerdem ein Hund in einem Schuppen auf dem Grundstück gefunden. Der Zustand des Hundes war ebenfalls sehr schlecht. Das blinde Tier war vollkommen abgemagert und zeigte deutliche Hautveränderungen. Im Kopfbereich, an den Beinen, am Bauch und am Rücken waren diese derart stark ausgeprägt, dass kein Fell mehr vorhanden und die Haut stark verdickt, verkrustet und zum Teil blutig war.
Der Hund war offensichtlich über einen längeren Zeitraum in dem Schuppen ohne jegliche Pflege gehalten worden. Beide Tiere wurden mit Hilfe der Polizei und einem praktizierenden Kollegen vor Ort eingeschläfert und zur Untersuchung in die Veterinärpathologie nach Gießen verbracht. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.
In einem anderen Fall fügte ein Landwirt einer seiner Mutterkühe erhebliche, länger andauernde Schmerzen zu, da er ihr die dringend nötige tiermedizinische Versorgung vorenthielt. Das bei einer Routinekontrolle entdeckte Tier zeigte eine tellergroße stark abszendierende Wunde am Kopf.
Ursprünglich war das Tier rund ein halbes Jahr zuvor an einer Verletzung des Augenlids erkrankt. Diese Verletzung breitete sich durch entzündliche Prozesse derartig aus, dass das Auge nicht mehr erkennbar war. Nahezu die Hälfte des Stirnbereichs sowie die rechte äußere Seite des Kopfes waren letztlich offen und eitrig. Eine Behandlung des Tieres erfolgte seit Monaten nicht mehr. Das Tier wurde umgehend eingeschläfert. Gegen den Landwirt wurde Strafanzeige erstattet.
Eine andere Tierschutzanzeige schilderte dramatische Verhältnisse einer Hühnerhaltung. Aufgrund der Beschreibung erfolgte die Kontrolle noch am gleichen Tag. Es bot sich ein Bild der schlimmsten Vernachlässigung. Von den in einem Schrebergarten gehaltenen neun Hühnern waren zum Zeitpunkt der Kontrolle lediglich drei Tiere noch lebendig. Das Grundstück war verwahrlost.
Zwei Hühnerställe waren vorhanden. Diese waren stark verunreinigt. Futter wurde nicht vorgefunden. Die Tierkadaver zeigten keine äußeren Verletzungen. Sichtbare Krankheitssymptome wurden nicht festgestellt. Die Tiere wurden zur pathologischen Untersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Gießen verbracht.
Die drei lebenden Tiere wurden in die Geflügelklinik der Justus-Liebig-Universität nach Gießen gebracht. Dort wurden zwei Tiere aufgrund der negativen Prognose eingeschläfert. Das verbliebene Huhn wurde anderweitig pfleglich untergebracht. Der Tierhalter zeigte sich gegenüber dem Geschehenen gleichgültig. Aufgrund der Schwere der Vernachlässigung und der massiven Folgen für die Tiere wurde gegen den Tierhalter ebenfalls Strafanzeige gestellt.
Die gravierendste Maßnahme der Veterinärbehörde stellt das generelle Tierhalteverbot dar. 2016 wurde ein solches Tierhalteverbot in sieben Fällen ausgesprochen. Auch hier spiegelte sich die Zunahme erheblicher Tierschutzfälle wieder.
Eines der Tierhalteverbote erging gegen die Tochter eines ehemaligen Landwirtes. Der Landwirt hatte bereits ein bestandskräftiges Tierhalteverbot und im Zuge dessen den gesamten Betrieb seiner Tochter überschrieben. Diesem Konstrukt hatte das Verwaltungsgericht Gießen zugestimmt unter der Maßgabe, dass von Seiten des Veterinäramtes regelmäßige Kontrollen erfolgen.
Bei der Durchführung der Kontrollen zeigte sich, dass sich die Tierhaltung so massiv verschlechtert hatte, dass die Beschlagnahmung und anderweitige Unterbringung der Tiere, insgesamt 14 Hunde, 2 Pferde, 10 Schafe, 31 Rinder und 64 Hühner und Hähne notwendig geworden war.
Alle im Rahmen der behördlichen Maßnahmen anderweitig pfleglich untergebrachten Hunde zeigten in ihrer neuen Unterbringung erhebliche Verhaltensauffälligkeiten. Die Tiere waren sozial untereinander schwer verträglich und zeigten deutliche Aggressionen.
Der Umgang mit dem Menschen war ihnen weitgehend unbekannt. Zur Begutachtung und Beurteilung dieses Verhaltens wurde in enger Zusammenarbeit mit einer auf Verhalten spezialisierten Tierärztin ein Gutachten über das Verhalten der Hunde und eine Empfehlung der zu treffenden Maßnahmen erstellt.
In einem weiteren Fall hatte ein Rinderhalter seine Mutterkuhherde stark vernachlässigt. Die Futterversorgung der Tiere war völlig unzureichend. Obwohl er über die Wintermonate wiederholt zu einer ausreichenden Fütterung und Versorgung aufgefordert worden war, magerten die Tiere immer weiter ab.
Da der Ernährungszustand besorgniserregend war und die Kälber bereits in ihrer Entwicklung zurück geblieben waren, wurde die gesamte Herde mit Unterstützung der Polizei und eines Viehhändlers weggenommen und anderweitig pfleglich untergebracht. Gegen den Tierhalter erging ein Halteverbot für Rinder.
Neben dem deutlichen Anstieg an gravierenden und erschreckenden Tierschutzfällen ist auch ein seit Jahren festzustellender Anstieg der Aggressivität gegenüber den Behördenmitarbeitern weiter unverkennbar. Diese bedauerliche Tatsache gilt nicht nur für den Wetteraukreis. In ganz Deutschland mehrten sich die Berichte über Beschimpfungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten gegenüber Behördenmitarbeitern, Polizisten und Feuerwehr.
Noch immer sind das Entsetzen und der Schock groß über die Nachricht des letzten Jahres in Norddeutschland von einem Landwirt mit einer Schrotflinte erschossenen Amtstierarztes. Leider blieb dies nicht die letzte Nachricht ihrer Art. Aktuell wurde in Cuxhaven der Leiter des dortigen Veterinäramtes im Dienst angeschossenen und schwer verletzt.
Selbst Bürger, die der Behörde Mitteilungen über tierschutzwidrige Zustände machen, traten immer öfter aggressiv auf. Verständlich ist, dass Tierschutz ein emotionales Thema ist und eine gewisse Art an Anteilnahme durchaus begrüßt wird.
Beleidigungen sowie Beschimpfungen und sogar Drohungen gegen Behördenmitarbeiter sind jedoch nicht hinnehmbar. Zudem werden fachliche Argumente und Begründungen immer häufiger nicht akzeptiert. Hierbei werden zumeist menschliche Bedürfnisse und menschliches Wohlbefinden mit dem der Tiere gleichgesetzt.
Die zunehmende Aggressivität machte eine noch engere Zusammenarbeit mit der Polizei notwendig und unerlässlich. Demzufolge mussten immer häufiger Polizeibeamte zum Schutz der Mitarbeiter hinzugezogen werden.
Auch in der Aufdeckung und Unterbindung des nach wie vor florierenden illegalen Hundehandels ist diese enge Zusammenarbeit schon seit Jahren unerlässlich. Beim Angebot von „Billigwelpen“ gehen Betrug, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und kriminelle Aggressivität Hand in Hand.
Häufig werden die Tiere unter dem Vorwand des Tierschutzes unter tierschutzwidrigen Bedingungen aus dem Ausland nach Deutschland gebracht und hier verkauft. Meist erfolgt weder vor noch nach dem Transport eine tierärztliche Untersuchung. Impfungen bleiben aus und häufig werden die Welpen zu früh von der Mutter getrennt, da sich niedliche, kleine Hunde besser verkaufen lassen.
Die Hundewelpen bilden Krankheiten infolge des schlecht ausgeprägten Immunsystems und des hohen Stressfaktors aus. Dann wiederum beschweren sich die neuen Tierbesitzer bei der Behörde, dass ihnen ein kranker Welpe verkauft wurde.
Daher appelliert das Veterinäramt nachdrücklich an alle Bürger, die mit dem Gedanken spielen einem Welpen ein Zuhause zu geben, sich unbedingt die Herkunft des Tieres und den Verkäufer genau anzusehen. Leider reguliert auch beim Handel mit lebenden Tieren die Nachfrage das Angebot und besonders den Preis. Es sind nicht selten die Welpen, die das billige Angebot mit Krankheit oder sogar mit ihrem Leben bezahlen.
Landrat Arnold und Dr. Müller betonen, dass die erfolgreiche Arbeit im Tierschutz nur aufgrund einer außerordentlich guten und pragmatischen Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen und den hier bewährten Tierschutzorganisationen möglich ist. Insbesondere die Beschlagnahmungen und die Unterbringung von Tieren wären ohne diese besonders gute Kooperation nicht möglich.
Darum gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank den Polizeibeamten des Wetteraukreises und dem Tierheim Wetterau e.V. Ebenfalls spricht der Landrat seine Anerkennung all den Bürgerinnen und Bürgern aus, die mit offenen Augen durch den Wetteraukreis gehen, begründete Missstände zur Anzeige bringen, sich zu ihren Aussagen bekennen und als Zeugen zur Verfügung stehen.
Einige weitere Tierschutzfälle aus 2016:
Die Autobahnpolizei stoppte einen PKW auf der Autobahn. Der PKW eines 52-jährigen Polen fiel den Polizisten auf, da er selbst von außen schon deutlich überladen schien. Eine Kontrolle bestätigte diesen Verdacht.
Im Kofferraum des Fahrzeuges fanden die Beamten zwei große irische Wolfshunde, vier Hunde in einem Käfig auf der Rücksitzbank, eine Box mit einem Katzenbaby auf dem Beifahrersitz und dazu noch diverses Mobiliar.
Vom Geschirrspüler, über eine Waschmaschine bis zur Eckbankgarnitur hatte der Fahrer sein Auto bis unters Dach vollgepackt. Die Folge: zu wenig Platz für die Tiere. Die Polizei setzte sich mit der Veterinärbehörde des Wetteraukreises in Verbindung.
Eine Amtstierärztin überprüfte den angehaltenen Transport vor Ort auf der Autobahnpolizeistation Butzbach. Die sechs Hunde und das Katzenbaby machten bei der Überprüfung einen guten Eindruck. Es handelte sich um Ausstellungshunde, mit denen der Fahrer durch Europa reiste, um sie bei verschiedenen Ausstellungen vorzuführen.
Jedoch mangelte es an der für die Verbringung von Hunden und Katzen zwingend erforderlichen Tollwut-Impfung. Für die Hunde konnte kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden. Ohne diesen hätten die Tiere nicht nach Deutschland einreisen dürfen.
Daher entschied die Amtstierärztin die betreffenden Hunde zur Quarantäne im örtlichen Tierheim unterzubringen und dort die erforderliche Impfung nachzuholen. Erst nach einer Quarantäne-Zeit von drei Wochen konnte der Besitzer sie dort wieder abholen.
Die Katze war nach Feststellung der Amtstierärztin noch keine acht Wochen alt. Mit einem Alter von unter acht Wochen hätte sie noch nicht von der Mutter getrennt werden dürfen und war somit auch nicht transportfähig. Auch sie wurde im Tierheim untergebracht.
Der 52-jährige polnische Fahrer musste sich wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Eine Spaziergängerin teilte telefonisch mit, dass bei einer auf einer Weide gehaltenen Kuh die Hörner rechts und links in die Backenmuskulatur eingewachsen wären. Der daraufhin umgehend kontaktierte Tierhalter bestätigte den Zustand der Kuh.
Er sagte wiederholt aus, dass die Kuh aber weiter Nahrung aufnehme und er beabsichtigen würde, das Tier in den nächsten zwei bis drei Wochen zu schlachten. Auf Anordnung der Behörde wurden die Hörner der Kuh innerhalb von wenigen Stunden durch den Hof betreuenden Tierarzt gekürzt und die Wunden versorgt.
Durch das Einwachsen der Hörner waren die Haut und die Backenmuskulatur stark entzündet und geschwollen. Eiter trat bereits hervor. Auf der linken Seite war das Auge mit betroffen. Der Vorfall wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Pferdehalter hatte seine beiden Kaltblüter stark vernachlässigt. Der 85-jährige Mann war aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seine Pferde ausreichend zu versorgen. Die mit der Versorgung beauftragten Damen aus der Nachbarschaft erwiesen sich als unzuverlässig, sodass bei einer Kontrolle im Januar des Jahres bereits eine Gewichtsreduzierung sowie mangelhafte Hufpflege, unzureichende Einstreu und fehlender Auslauf festgestellt wurden.
Zahlreiche Gespräche mit den Betroffenen und mit dem Betreuer des Tierhalters führten zu keiner Verbesserung. Bei der Nachkontrolle wurde eine weitere Verschlechterung des Ernährungszustandes, des Pflegezustandes und des Gesundheitszustandes festgestellt.
Die Pferde waren stark abgemagert. Rippen, Dorn- und Querfortsätze der Wirbelsäule traten deutlich hervor. Die Hufe waren zu lang und zum Teil ausgebrochen. Eines der Pferde zeigte Mauke, eine Entzündung der Haut in der Fesselbeuge.
Wegen der vorliegenden Fakten musste für die beiden Pferde kurzfristig eine tierschutzgerechte Unterbringung gefunden werden. Mit Unterstützung der Polizei wurden die Kaltblüter beschlagnahmt und anderweitig untergebracht. Dort sind die Pflege, die Versorgung und die artgerechte Haltung der Kaltblüter nun sicher gestellt.
Ein geplanter Transport, der Schlachthennen auf direktem Weg mit einer reinen Fahrtzeit von 12:05 Std. nach Polen verbringen wollte, wurde bereits bei der Anmeldung des Transports kritisch beurteilt. Grundsätzlich sind Langzeittransporte (> 12h) für Geflügel nicht möglich.
Dem stand die Tatsache entgegen, dass der Transporter eine polnische Zulassung für Geflügel-Langzeittransporte vorweisen konnte. Die Sichtung des Transporters und des Beladungszustandes offenbarte zahlreiche Kritikpunkte bzw. Fragestellungen zur Tauglichkeit dieser Art des Transports unter Beachtung der entsprechend gültigen gesetzlichen Vorgaben.
So erschien z.B. eine ausreichende Luftzirkulation ebenso fraglich wie eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Trinkwasser und Futter. Um letzteres sicherzustellen war dem Wasser ein Elektrolyt-Substrat mit Dextrose-Zusatz beigemischt worden. Dem Ministerium wurde auf dem Dienstweg über den Fall Bericht erstattet.
Eine Pferdehalterin hielt ihre Tiere wiederholt auf Weiden bzw. in einem Auslauf ohne ausreichenden natürlichen oder künstlichen Witterungsschutz und ohne Zugang zu einer trockenen Liegefläche. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich drei Ponys auf einem vollkommen verschlammten Auslauf.
Die Tiere sanken bis zu den Karpalgelenken ein und waren stark verschmutzt. Die anschließend angefahrenen Koppeln, auf denen weitere Pferde gehalten wurden, waren ebenfalls komplett verschlammt. Die Grasnarbe war bei keiner Koppel mehr erkennbar. Die Halterin erhielt ein Bußgeld.
Ein Schafhalter hat seinen auf einer Weide gehaltenen 31 Schafen durch eine unterlassene Schur sowie eine unzureichende Wasserversorgung ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden zugefügt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle im Winter 2016 wurde festgestellt, dass der sich neben dem Wasserfass befindliche Wasserbottich leer war. Der Bottich wurde daher gefüllt und die Tiere soffen durstig das bereitgestellte Wasser.
Mehrere Schafe waren 2016 noch nicht geschoren worden. Drei Tiere waren offensichtlich bereits noch länger nicht geschoren worden, so dass die Wolle dieser Tiere bis zu 20 cm lang war. Einem Schaf hing das Wollfließ in langen Fetzen herunter. Der Halter wurde zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet.
Eine Pferdehalterin hatte ihre drei Pferde stark vernachlässigt. Die Tiere standen auf einem vollkommen verschlammten Grundstück ohne eine trockene Liegefläche und ohne ausreichende Fütterung. Das älteste der drei Tiere war bereits stark abgemagert.
Die Beckenknochen, Schulterblätter und Wirbelsäule traten deutlich hervor. Die beiden jüngeren Tiere hatten ebenfalls extrem abgenommen. Brust- und Hinterhandmuskulatur waren nahezu vollständig atrophiert. Die Rippen traten hervor. Die Tierhalterin sagte aus, dass sie sich gerade in der Scheidung von ihrem Mann befände und finanziell in eine Notlage geraten sei.
Aufgrund dieser Umstände und einer nicht absehbaren Besserung wurde eine sinnvolle und pragmatische, den Pferden dienende Lösung gefunden. Die Tierhalterin stimmte einer Auflösung der Pferdehaltung zu, die dann schriftlich angeordnet wurde.