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Corona: 189 Neuinfektionen - Inzidenz bei 115,5

Übersicht ĂŒber die aktiven Corona-FĂ€lle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachtrĂ€gliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der nachgewiesenen FĂ€lle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Montag, 19. April, bei 11.531 (Stand Robert-Koch-Institut 00:00 Uhr), das sind 189 mehr als am Freitag.

Neuinfektionen wurden gemeldet aus: Altenstadt (5), Bad Nauheim (16), Bad Vilbel (22), BĂŒdingen (14), Butzbach (25), Echzell (2), Florstadt (3), Friedberg (8), Glauburg (2), Karben (15), Limeshain (2), MĂŒnzenberg (3), Nidda (10), Niddatal (2), Ober-Mörlen (10), Ortenberg (7), Ranstadt (2), Reichelsheim (7), Rockenberg (5), Rosbach (14), Wölfersheim (13) und Wöllstadt (2).

Elf Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt noch nachgemeldet. Die hohen Fallzahlen werden meist durch diffuse Geschehen verursacht.

StationÀre Behandlung

In stationÀrer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am heutigen Montag 57 Menschen (57). 12 Personen (12) werden intensivmedizinisch behandelt.

Covid-BettenkapazitÀt

Aufgrund von Anpassungen der Plattform, an die die Kliniken ihre BettenkapazitĂ€ten melden, verweisen wir auf das Intensivregister der Deutschen InterdisziplinĂ€ren Vereinigung fĂŒr Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Hier sind tagesaktuell die gemeldeten Betten registriert: www.intensivregister.de.

Ein Todesfall

Ein 76-jÀhriger Mann ist an den Folgen der Infektion gestorben. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie verstorbenen Menschen liegt bei 516.

Aktuell 754 Infizierte

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 754 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in hÀuslicher oder klinischer QuarantÀne.

Inzidenz bei 115,5

Das Robert-Koch-Institut meldet mit Stand 00:00 Uhr fĂŒr den Wetteraukreis eine Inzidenz von 115,5.

Testung am Ende der QuarantÀne

BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, bei denen auf Grundlage eines PCR-Tests eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, relevante Kontaktpersonen und Hausstandangehörige von positiv getesteten Personen sind verpflichtet, sich am 14. Tag ihrer hĂ€uslichen QuarantĂ€ne erneut mit einem Schnelltest oder PCR-Test testen zu lassen.

Ist das Testergebnis negativ endet die hÀusliche QuarantÀne automatisch am 14. Tag. Eine Freigabe des Gesundheitsamtes zum QuarantÀneende ist nicht notwendig.

Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt in jedem Fall (positiv oder negativ) mitzuteilen. Auch das negative Ergebnis ist ab QuarantĂ€neende fĂŒr einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Testung mit sich zu fĂŒhren.

Die entsprechende AllgemeinverfĂŒgung zur Beendigung von QuarantĂ€nemaßnahmen steht auf der Homepage des Wetteraukreises als Download zur VerfĂŒgung: https://www.wetteraukreis.de/fileadmin/corona/Allgemeinverfuegung_des_Wetteraukreises_zur_Beendigung_von_Quarantaenemassnahmen.pdf.

Hintergrund

Seit Dezember 2020 verbreiten sich drei Virusvarianten besonders hĂ€ufig auch in Deutschland. Sie sind leichter ĂŒbertragbar und ansteckender.

DarĂŒber hinaus wurde im Bereich des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises vermehrt festgestellt, dass bei Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, nach 14 Tagen immer noch der Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 erbracht werden konnte.

Diese Personen waren insoweit auch nach 14 Tagen TrÀger des SARS-CoV-2 Virus und somit bestand die Möglichkeit, dass diese andere infizieren könnten.

Durch eine erneute Testung kann festgestellt werden, ob eine betroffene Person noch TrÀger des Virus ist oder nicht.

Durch die inzwischen zur VerfĂŒgung stehenden Testmöglichkeiten im gesamten Kreisgebiet können die Tests zeitnah und ortsnah durchgefĂŒhrt werden. Alle registrierten Testzentren sind unter www.corona-test-hessen.de/ zu finden.

NachrĂŒckerportal fĂŒr AstraZeneca

Ab heute Nachmittag steht ein NachrĂŒckerportal fĂŒr alle diejenigen zur VerfĂŒgung, die sich explizit im Impfzentrum fĂŒr AstraZeneca registrieren lassen wollen: www.impfzentrum-wetterau.de.

„Es geht uns darum, Personen kurzfristig einplanen zu können, die ĂŒber Jahre 60 Jahre alt sind und explizit mit AstraZeneca einverstanden sind. Das heißt, wer jĂŒnger als 60 Jahre ist, kann sich hier nicht anmelden, auch nicht, wenn er ausdrĂŒcklich AstraZeneca wĂŒnscht.

Wir haben damit einen eigenen Pool von Personen, die wir kurzfristig aktivieren können, und ein zusĂ€tzliches Angebot, um LĂŒcken bei den Impfterminen aufzufĂŒllen“, sagt Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs.

Die Eintragung auf dem NachrĂŒckerportal des Wetteraukreises ersetzt nicht die formale und notwendige Registrierung beim Land fĂŒr einen Impftermin. Diese Registrierung erfolgt weiterhin unter https://impfterminservice.hessen.de/.