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Corona: Vier Neuinfektionen seit gestern

Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.

Mehr als 200 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Donnerstag, 13. August, bei 441, vier mehr als am gestrigen Mittwoch. Die Neuinfektionen wurden aus Bad Nauheim (1), Bad Vilbel (1) und Friedberg (2) gemeldet.

Die Zahl der aus der Quarantäne entlassenen Menschen liegt weiter bei 374. Zieht man die Zahl der aus der Quarantäne entlassenen Menschen und die an oder mit Covid 19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 54 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher Quarantäne, zu allen hält das Gesundheitsamt engen Kontakt.

In stationärer Behandlung befinden sich am heutigen Mittwoch aufgrund der Corona-Infektion elf Menschen am Vortag waren es noch zwei. Eine intensivmedizinische Behandlung ist in keinem Fall notwendig. Bislang sind mit der Corona-Infektion 13 Menschen im Wetteraukreis gestorben.

Mehr als 200 Bußgeldbescheide erlassen

Wegen Verstößen gegen die Corona Verordnungen wurden seit Beginn der Pandemie mehr als 200 Bußgeldbescheide erlassen. Davon sind 165 Bescheide rechtskräftig, neun Verfahren wurden eingestellt, knapp 30 Verfahren sind noch in der Prüfung.

Viele Einzelhändler leiden unter den Beschränkungen in der Corona Pandemie. Völlig unverständlich ist da das Verhalten eines Einzelhändlers aus einer größeren Wetterauer Kommune, der bereits im Mai einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid über eine vierstellige Summe erhalten hat.

Nach wie vor gibt es regelmäßig Beschwerden und auch Feststellungen durch städtische Bedienstete, dass immer noch gegen die Auflagen verstoßen wird. Auch mehrmalige Belehrungen haben nicht gefruchtet.

Regelmäßig seien deutlich mehr Kunden in dem Ladengeschäft als zulässig und das mehrheitlich ohne Mund- Nasen Bedeckung. Abstände werden nicht eingehalten, vor dem Geschäft bilden sich Schlangen, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind nirgends angebracht.

„Wenn Informationen, Belehrungen und selbst empfindliche Bußgelder nicht helfen, muss letzten Endes auch eine behördliche Schließung eines Ladengeschäft ins Auge gefasst werden“, appelliert Landrat Jan Weckler an die Vernunft aller Beteiligten die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) einzuhalten.

Das Stufenkonzept der Landesregierung sieht ab 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage eine erhöhte Aufmerksamkeit, verstärkte Informationspflichten sowie bedarfsgerecht angepasste Maßnahmen vor.

Ab 35 Neuinfektionen gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Einrichtungen in denen das Virus aufgetreten ist, werden geschlossen, zusätzliche Klinikbetten werden geschaffen.

Ab 50 Neuinfektionen kommt es zu weitgehenden Einschränkungen. Einrichtungen und Betriebe müssen geschlossen, Zusammenkünfte untersagt und der Öffentliche Nahverkehr eingeschränkt werden.

Ab 75 Neuinfektionen übernimmt dann zusätzlich der Krisenstab des Sozialministeriums in Wiesbaden die Steuerung der Maßnahmen.

In den vergangenen sieben Tagen stieg die Zahl der Infizierten im Wetteraukreis mit seinen 308.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um 27. Die Inzidenz liegt im Kreis aktuell damit bei neun.

Bei der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen orientieren wir uns an der Praxis des Robert Koch-Institutes. Die Zahl der Infektionen wird aufsummiert, es sind also auch Menschen aufgeführt, deren Infektion lange zurückliegt und die längst wieder genesen sind.