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68 Corona-Neuinfektionen im Wetteraukreis: Inzidenz bei 68

Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Grafik: Pressedienst Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Montag, 11. Oktober, bei 15.450, 68 mehr als am Freitag gemeldet.

Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut Robert-Koch-Institut im Wetteraukreis bei 68.

Neuinfektionen wurden gemeldet aus: Altenstadt 2, Bad Nauheim 8, Bad Vilbel 9, Büdingen 12, Butzbach 2, Echzell 2, Florstadt 1, Friedberg 8, Gedern 1, Karben 7, Nidda 3, Niddatal 1, Ober-Mörlen 1, Ranstadt 2, Rosbach 5, Wölfersheim 1, Wöllstadt 3.

Infektionsfälle in Schulen

Seit Freitag gibt es 13 weitere bestätigte Infektionsfälle in Wetterauer Schulen: davon in drei Grundschulen insgesamt fünf Fälle, in fünf weiterführenden Schulen jeweils einen Fall und in zwei beruflichen Schulen insgesamt drei Fälle.

Ein weiterer Todesfall wurde gemeldet. Eine 69-jährige Frau ist verstorben, damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 auf 576.

Aktuell 376 aktive Fälle

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 376 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Die für Hessen maßgebliche Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 1,65 (1,86), 123 (125) Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Hinweis: Die Zahlen in der Klammer geben die Werte des Vortages an.

Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verzichten wir künftig auf die gesonderte Ausweisung und verweisen auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen sowie auf das DIVI-Intensivregister: https://experience.arcgis.com/experience/3a132983ad3c4ab8a28704e9addefaba.

Offenes Impfangebot während der Herbstferien

Während der Herbstferien gibt es in einigen Wetterauer Schulen jeweils von 13 bis 19 Uhr ein offenes Impfangebot. Die Termine stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen.

Sowohl Erstimpfungen als auch Zweitimpfungen sind möglich. Im Falle einer Erstimpfung muss die Zweitimpfung jedoch beim Hausarzt erfolgen.

Folgende Termine werden angeboten

- Dienstag, 12. Oktober: Solgrabenschule Bad Nauheim

- Mittwoch, 13. Oktober: Schule am Dohlberg Büdingen

- Montag, 18. Oktober: Weidigschule Butzbach

- Dienstag, 19. Oktober: Johann-Philipp-Reis-Schule Friedberg

Die für die Impfung benötigten Dokumente können bereits vorab ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden (Anamnesebogen und Einwilligungserklärung).

Die Unterlagen stehen in unterschiedlichen Sprachen beim RKI als Download zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Ab 11. Oktober geänderte Corona-Testverordnung

Grundsätzlich gilt: Für viele gibt es ab heute, 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertestungen mehr. Nur noch ein beschränkter Kreis an Personen kann den kostenlosen Test in Anspruch nehmen.

Die Regelungen beziehen sich auf asymptomatische Personen, die keine Symptome einer SARS-Cov-2-Infektion aufweisen. Wer mögliche Anzeichen einer Covid-Erkrankung zeigt, für den ist ein Test Teil der ärztlichen Versorgung.

Wer kann sich kostenfrei testen lassen?

- Wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- wer aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann,

- wer zum Testzeitpunkt oder in den letzten drei Monaten an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnimmt,

- wer sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befindet.

Weitergehende und ausführliche Erläuterung unter https://www.hessen.de/Presse/Neue-Regeln-fuer-Antigen-Schnelltests.