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UWG sieht Beschlussfassung zur Ray Barracks Kaserne nicht entscheidungsreif

Die Entwicklung der ehemaligen Ray Barracks Kaserne (schwarz eingerahmt) liegt der UWG am Herzen. Sie sieht die aktuelle Verwaltungsvorlage nicht für entscheidungsreif und stellt entsprechende Gegenanträge. Foto: Pressedienst UWG

FRIEDBERG. - Zur Entwicklung der ehemaligen Ray Barracks Kaserne bezieht die UWG-Fraktion Stellung und bringt Änderungsanträge zur Verwertungsmethode zum Markterkundungsverfahren in der Stadtverordnetenversammlung ein.

„Wir halten die vorgeschlagene Beschlussfassung nicht für entscheidungsreif und beantragen daher die Rücknahme der Vorlage, bis eine ausreichende und möglichst objektive Information aller Stadtverordneten gewährleistet ist.

Das ist geboten, da diese Entscheidung eminent wichtig für die künftige Entwicklung und die finanzielle Situation unserer Stadt ist“, heißt es in einem vom Fraktionsvorsitzenden Friedrich-Wilhelm Durchdewald unterzeichneten Antrag an den Bürgermeister als Chef des Magistrats.

Zur Begründung wird aufgeführt:

- Nachdem die „stichwortartige Gegenüberstellung“ zwischen Bieterverfahren und Erstzugriff bereits fast 7 Jahre alt ist, gibt es keinen Grund überstürzt und ohne ausreichende Abwägung einer noch zu schaffenden Faktenbasis zu entscheiden.

- Eine realistische und verantwortungsbewusste Entscheidung für dieses 740.000 Quadratmeter große Gelände ist z.B. ohne Kenntnis eines Verkaufspreises seitens der BIMA nicht möglich.

- Ein der Stadtverwaltung vorliegendes Altlastengutachten wurde den Stadtverordneten noch nicht vorgelegt.

- Eine Beurteilung der sachlichen und finanziellen Auswirkungen der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Anlagen liegt nicht vor.

- Eine ungefähre Preisschätzung könnte auf der Basis der öffentlich einsehbaren Bodenrichtwerte auf dem Geoportal-Hessen erfolgen. Dieses weist Richtwerte zwischen 55,00 und 1,80 Euro pro Quadratmeter aus. Daraus könnte man grob einen Mittelwert von ca. 45 Euro/m² vermuten.

Auf dem beigefügten Auszug aus dem Geoportal ist das Kasernengelände zur besseren Erkennbarkeit schwarz umrandet.

Preisrelevant sind vermutlich allerdings, über den reinen Bodenwert hinaus, die bestehenden Gebäude einschließlich deren Zustand (weitere Verwertbarkeit), eventuelle Behinderungen einer Projektplanung durch bestehenden Denkmalschutz, die Kosten für die Altlastenbeseitigung, die Herausrechnung von Flächen zur Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen wie KiTas, Schulen und Umweltauflagen, etc.

In diesem Kontext stellt die UWG folgende Anträge:

  1. Die Vorlage wird bis zur umfassend faktenbasierten Beratungsmöglichkeit zurückgestellt.

  2. Das Altlastengutachten zum ehemaligen Kasernengelände ist den Stadtverordneten zeitnah zur Verfügung zu stellen.

  3. Es ist eine Stadtverordnetenversammlung speziell zum Thema „Verwertung des Kasernengeländes“ einzuberufen, in der Vertreter/innen der BIMA sowie einer Kommune, die den Erstzugriff realisiert hat, eingeladen werden, um sich den Fragen der Kolleginnen und Kollegen zu stellen.

  4. Die BIMA ist aufzufordern, zumindest dem Magistrat seine Kalkulation des vorgesehenen Verkaufspreises offenzulegen.

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben ein Anrecht auf Information und Nachvollziehbarkeit der hierzu anstehenden weitreichenden Entscheidungen. Weitere Begründungen, falls erforderlich, können in den Sitzungen gegeben werden“, heißt es abschließend von der UWG