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Wetterauer Sozialpreis 2020: VorschlÀge können eingereicht werden

Der Sozialpreis 2019 ging im vergangenen Jahr an die Mitglieder des Arbeitskreises Demenz e.V.

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Als sichtbares Ă€ußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaften ehrenamtlichen Handelns im sozialen Bereich wird auch in diesem Jahr wieder der Wetterauer Sozialpreis verliehen.

Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch lÀdt ein, VorschlÀge zur Ehrung einzureichen.

In Deutschland engagieren sich rund 31 Millionen Menschen in ihrer Freizeit fĂŒr das Gemeinwohl. Ob auf dem Sportplatz, im Seniorenheim oder bei Hilfsdiensten – das Ehrenamt bereichert das Zusammenleben unserer Gesellschaft und bietet fĂŒr Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen Hilfe und UnterstĂŒtzung.

„Die Anerkennung dieses gesellschaftlichen Engagements und die WĂŒrdigung ehrenamtlicher Arbeit ist ein wichtiges Zeichen in der heutigen Zeit“, so Becker-Bösch.

Mit dem Wetterauer Sozialpreis sollen der herausragende Einsatz bzw. wegweisende Projekte auf dem Gebiet der Altenhilfe, der Behindertenarbeit, der Hospizarbeit, der Betreuung von Kranken und Behinderten, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Hilfe fĂŒr die sozial Schwachen und Benachteiligten im Wetteraukreis geehrt werden.

Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Kreistages, die Mitglieder des Senioren- und Inklusionsbeirates des Wetteraukreises, die im Landkreis tÀtigen VerbÀnde der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen sowie die StÀdte und Gemeinden.

„Alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die VorschlĂ€ge fĂŒr mögliche PreistrĂ€ger und Teilnehmer haben, die ihrer Meinung nach dieses Dankeschön verdient haben, wenden sich bitte an den Kreis der Vorschlagsberechtigten, also auch an ihre StĂ€dte und Gemeinden“, lautet der Appell der Ersten Kreisbeigeordneten Becker-Bösch.

„Soziales Engagement ist wichtiges und notwendiges bĂŒrgerschaftliches Engagement, es ist fĂŒr den Zusammenhalt und die Gemeinschaft unverzichtbar.

Ich freue mich auf viele VorschlĂ€ge aus der BĂŒrgerschaft, die ĂŒber die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei mir bis zum 15. Juli eingehe werden.“

VorschlĂ€ge, die nicht ĂŒber den Kreis der Vorschlagsberechtigten eingereicht werden, können bei der Auswahl der PreistrĂ€ger nicht berĂŒcksichtigt werden.