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Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Wetteraukreis

VeterinĂ€ramt: FĂŒr den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefĂ€hrlich

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - In mehreren Betrieben im Wetteraukreis ist bei Schafen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) mit dem neuen Erreger BTV-3 nachgewiesen worden. Das VeterinÀramt hatte Blutproben entnommen, nachdem Tiere in den BestÀnden erkrankt waren.

Der Erreger wird durch eine bestimmte StechmĂŒcken-Gattung, sogenannte Gnitzen, ĂŒbertragen. Er befĂ€llt in der Regel Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und WildwiederkĂ€uer können sich anstecken.

FĂŒr den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefĂ€hrlich. Tierische Produkte wie Fleisch oder Milch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.

Was Tierhalter beachten mĂŒssen

Die Viruserkrankung Ă€ußert sich bei den betroffenen Schafen in Form von sehr hohem Fieber. Der Kopf und die MundschleimhĂ€ute schwellen an. Dadurch kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul.

Auch die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hĂ€ngen. Manche Schafe lahmen und verlieren ihre ungeborenen LĂ€mmer. Erkrankte Rinder zeigen EntzĂŒndungen an den Zitzen, den Augenlidern und der Mundhöhle mit Schleimhautablösungen sowie Blasenbildung am Kronsaum der Klauen, die Schmerzen verursachen.

Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland anzeigepflichtig. Tierhalter, die ein womöglich erkranktes Tier haben, mĂŒssen den Verdacht dem VeterinĂ€ramt melden.

Tierhalter von Schafen, Rindern oder anderen empfĂ€nglichen Tieren mĂŒssen zudem besondere Verbringungsregeln beachten, wenn sie Tiere in Gebiete bringen wollen, die frei von Blauzungenkrankheit sind.

Impfung einzige Möglichkeit zum Schutz fĂŒr die Tiere

Um die Tiere im Vorfeld zu schĂŒtzen, sollte der Tierbestand geimpft werden. In der Regel muss die Grundimmunisierung zweimal erfolgen. Die Impfung gegen BTV-3 wird derzeit von der Tierseuchenkasse Hessen mit 3 Euro pro Rind und Impfung und 2 Euro pro Schaf und Impfung bezuschusst.

Da BTV ĂŒber stechende Insekten ĂŒbertragen wird, empfiehlt das VeterinĂ€ramt außerdem, empfĂ€ngliche Tiere mit insektenvertreibenden Mitteln, sogenannten Repellentien, zu behandeln.

INFO

NĂ€here Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie zu den Verbringungsregeln sind auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit zu finden.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst VeterinĂ€rwesen und LebensmittelĂŒberwachung, Telefon (06031) 83-4601, E-Mail veterinaeramt(at)wetteraukreis.de.