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Bei Besuch der Kreisverwaltung Alltagsmaske tragen

Selbstgefertigte Mund-Nasen Bedeckung. Foto: Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Ab kommendem Montag beginnt für einige Schülerinnen und Schüler wieder der Alltag. Gleichzeitig wurde in Hessen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und für den Einkauf im Einzelhandel das Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht.

„Für die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und der Beschäftigten werden wir ab dem kommenden Montag analog zur landesweiten Regelung auch für Besuche in der Kreisverwaltung das Tragen einer Alltagsmaske einführen.

Diese Pflicht gilt für Kundinnen und Kunden, die nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail in der Kreisverwaltung einen Behördengang erledigen“, so Landrat Weckler.

Wie in allen Geschäften sowie in Bus und Bahnen auch, müssen die Kunden ihre Masken selbst mitbringen.

Landrat Weckler weist darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dort sinnvoll ist, wo ein enger Kontakt zu anderen Personen möglich ist und die Einhaltung der Abstandsregelungen nicht realisiert werden kann:

„Außerdem ist es schwer vermittelbar, warum bei Behördenbesuchen keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte, obwohl beim Besuch von Geschäften neben den Abstandsregeln zusätzlich eine Alltagsmaske Pflicht ist.“