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Ausbruch von Pferdeherpes in Hessen - wichtige Hinweise für Pferdehalter

Zwei gesunde Tiere.

WETTERAUKREIS. - Nach aktuellen Informationen sind in einem Pferdebestand im Kreis Limburg-Weilburg mehrere Pferde an Equinem Herpesvirus 1 (EHV 1) erkrankt, davon zehn so schwer, dass sie eingeschläfert werden mussten. Landrat Joachim Arnold und der Leiter des Veterinäramtes Dr. Rudolf Müller warnen daher alle Pferdehalter eindringlich vor Kontakten mit Einhufern (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras) unbekannter Herkunft.

Da diese Erkrankung weder melde- noch anzeigepflichtig ist, so Dr. Müller weiter, werden auftretende Erkrankungsfälle nicht zwingend dem Veterinäramt mitgeteilt, anders als beispielsweise bei der Infektiösen Anämie, die 2010 die Reiterschaft in Atem hielt. Entsprechend können daher auch keine Verbote, beispielsweise von Turnieren o.ä. ausgesprochen werden.

Das Veterinäramt empfiehlt deshalb, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die im Falle des Ausbruchs einer Seuche ergriffen werden, auch im Falle der aktuellen Herpes-Epidemie umzusetzen. Zu vermeiden sind nach Möglichkeit Pferdeansammlungen, wie Turniere oder ähnliches, der Kontakt zu Pferden unbekannter Herkunft und der Kontakt mit Pferden aus anderen Pferdehaltungen. Weiter wird empfohlen, allen Besuchern, wie z.B. Schmieden, stalleigene Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.

Reitbeteiligungen oder Reitschüler sollten darüber informiert werden, dass die Reitkleidung ausschließlich in einem Stall getragen werden sollte, für den Fall, dass sie in mehreren Ställen reiten oder tätig sind. Zugekaufte Pferde oder andere Pferde, die neu in den Bestand eingestallt werden sollen, sollten in Quarantäne gehalten und für einen Zeitraum von mindestens drei Wochen beobachtet werden.

Untersuchungen, die eine Infektion mit EHV ausschließen können, sind am lebenden Tier nicht sicher möglich. Das Equine Herpesvirus zeigt zwei verschiedene Krankheitsverläufe, so dass zwischen EHV 1 und EHV 4 unterschieden wird. Üblicherweise werden Pferde gegen beide Varianten geimpft. Allerdings ist der Impfstoff aktuell in Deutschland nicht verfügbar. Eine Impfung in eine akute Infektion wird nicht empfohlen. Dies kann zu einem Ausbruch der Krankheit führen.

Infektionen des Equinen Herpesvirus 1 lösen eine Atemwegsentzündung mit den klassischen Symptomen eines grippalen Infektes aus, tragende Stuten verfohlen in der Regel. Bei allen Ausbrüchen von EHV-1-Infektionen ist das Auftreten von Erkrankungen des Nervensystems (neurologische Verlaufsform) bei bis zu 30 % der Pferde möglich.

Die anfänglichen klinischen Symptome sind unspezifisch. Typischerweise zeigen betroffene Pferde eine kurze Fieberphase, diese kann allein oder in Kombination mit Nasenausfluss und Husten auftreten. Bei der neurologischen Verlaufsform zeigen die Pferde einige Tage nach der ersten Fieberphase Koordinationsstörungen (Ataxie). Harn- und Kotabsatzschwierigkeiten können zusätzlich auftreten.

Die neurologischen Symptome können sich bis hin zum Festliegen verschlechtern. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden stabilisiert sich der Zustand der Patienten in der Regel.

Die Übertragung einer EHV 1-Infektion erfolgt als Tröpfcheninfektion über direkten Pferdekontakt, möglich ist aber auch eine Infektion durch verunreinigte Gegenstände und Personen. Über eine begrenzte Zeit ist eine Ansteckung durch Viren in der Umgebungsluft möglich.

Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten von Symptomen) ist in der Regel kurz (24 bis 48 Stunden), kann aber abhängig von individuellen Faktoren sehr variabel sein. Insbesondere bei Aborten sind Inkubationszeiten von mehr als 14-21 Tagen keine Seltenheit.

Equines Herpesvirus 4 kann ebenfalls eine Atemwegsentzündung verursachen, jedoch keinen Virusabort. Die Viren gelangen über die Nase (Tröpfcheninfektion) in das Tier. Sie sind weit verbreitet und vielerorts endemisch, so dass es häufig zu Reinfektionen kommt. Zu respiratorischen Erkrankungen kommt es meist nur bei Jungtieren oder geschwächten Tieren.

Eine Tücke bei allen Herpesvirus-Infektionen ist die Tatsache, dass sichtlich gesunde Pferde, die dem Virus ausgesetzt waren und sich infiziert hatten, das Virus insbesondere in Stress-Situationen ausscheiden und als sogenannte Virusträger die Infektion auf andere Pferde übertragen können.

Was ist im Falle eines Falls zu tun?

Treten bei einem Pferd Fieber, Atemwegssymptome (Nasenausfluss, Husten) und/oder neurologische Symptome auf, sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden. Dieser veranlasst weitere Maßnahmen wie gegebenenfalls Probenentnahme für diagnostische Untersuchungen. Ein Transport des betroffenen Pferdes sowie seiner Kontaktpferde sollte unbedingt vermieden werden.

Bei Krankheitsfällen ist darauf zu achten, dass die betroffenen Tiere isoliert werden und unnötiger Kontakt zu Menschen vermieden wird. Wer direkt Kontakt zu den erkrankten Pferden hatte, sollte andere Ställe nicht betreten. Die Quarantäne ist bis drei Wochen nach Abklingen der akuten Infektion aufrecht zu halten.

Beim Betreten und Verlassen eines Quarantänebereiches sollte eine Desinfektionswanne oder –matte verfügbar sein und notwendige Gerätschaften ausschließlich in diesem Bereich genutzt werden. Spezielle Schutzkleidung, die nur im Quarantänebereich betragen wird, wird ebenfalls empfohlen.

Für Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen der hiesigen Veterinärbehörde, Dr. Rudolf Müller, Dr. Isabell Tammer und Dr. Cerstin Blaß, Telefon: 06031-8324-01, zur Verfügung.