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33 Corona-Neuinfektionen: Inzidenz steigt auf 37,3

Übersicht ĂŒber die aktiven Corona-FĂ€lle in den Kommunen des Wetteraukreises. Grafik: Pressedienst Wetteraukreis

Wetteraukreis erlĂ€sst AllgemeinverfĂŒgung

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der nachgewiesenen FĂ€lle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Freitag, 20. August, bei 13.577 (Stand Robert-Koch-Institut 00:00 Uhr), 33 mehr als am Donnerstag gemeldet.

Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen stieg laut RKI auf 37,3. Mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes von 35 greifen verbindlich die vom Land definierten EinschrĂ€nkungen fĂŒr alle 25 StĂ€dte und Gemeinden des Wetteraukreises.

Nach den Vorgaben des Eskalationskonzeptes des Landes hat der Wetteraukreis am heutigen Freitag eine AllgemeinverfĂŒgung erlassen, die mit dem Folgetag, Samstag, 21. August 2021, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Mit der AllgemeinverfĂŒgung werden sogenannte Negativnachweise wieder vor dem Betreten von vielen InnenrĂ€umen verpflichtend.

Negativnachweis bedeutet de facto die Anwendung der „3G-Regel“, deren Umsetzung kĂŒrzlich zwischen Bund und LĂ€ndern vereinbart wurde:

Ein Zugang zu InnenrĂ€umen, beispielsweise der Innengastronomie, bei Kulturveranstaltungen oder Fachmessen, oder auch der Besuch im Friseursalon ist dann nur noch fĂŒr Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich.

RKI: „Schwere VerlĂ€ufe auch bei jĂŒngeren Menschen“

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes steigt die Wahrscheinlichkeit fĂŒr einen schweren Verlauf der Erkrankung, die eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich machen kann, mit zunehmendem Alter und dem Vorliegen von Vorerkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas, Rauchen oder ein unterdrĂŒcktes Immunsystem.

Schwere VerlĂ€ufe können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jĂŒngeren Patienten auftreten. COVID-19 kann sich in vielfĂ€ltiger Weise und nicht nur in der Lunge, sondern auch in anderen Organsystemen manifestieren.

Ferner deuten klinische PrÀsentationen darauf hin, dass bei COVID-19-Erkrankten noch Wochen und Monate nach der akuten Erkrankung Symptome vorhanden sein oder neu auftreten können.

Derzeit liegt der der ‚R‘–Wert, die Reproduktionszahl die beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt, in Deutschland bei 1,2. Steigt der R-Wert dauerhaft ĂŒber 1, nehmen auch die Infektionszahlen zu.

Krankhauseinweisungen nehmen wieder zu

Nachdem in den vergangenen Wochen nur wenige Menschen aufgrund der Covid Erkrankung stationÀr behandelt werden mussten, nimmt deren Zahl aktuell wieder zu.

Am heutigen Freitag befinden sich zwölf Menschen in stationÀrer Behandlung, bei vier Menschen ist eine intensivmedizinische Behandlung notwendig.

Den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes zufolge gehen Ansteckungen vorwiegend auf Übertragungen im hĂ€uslichen Bereich und durch UrlaubsrĂŒckkehrer zurĂŒck.

Außerdem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass auch Geimpfte am Virus erkranken können, auch wenn es in der Regel nur zu einem milden Verlauf kommt.

Daher gilt als dringende Empfehlung auch fĂŒr Geimpfte mit entsprechender Symptomatik, dass sie einen Test machen sollen und Kontakte bis zur AbklĂ€rung vermeiden sollen.

Die Neuinfektionen wurden aus Altenstadt (1), Bad Nauheim (4), Bad Vilbel (4), BĂŒdingen (3), Friedberg (3), Gedern (1), Karben (4), Limeshain (2), Niddatal (5), Ober Mörlen (2), Ortenberg (2), Rosbach (1) und Wölfersheim (2) gemeldet.

Ein Infektionsfall konnte nachtrÀglich einer Kommune zugeordnet werden. TodesfÀlle im Zusammenhang mit der Infektion wurden nicht gemeldet.

Aktuell 200 Infizierte

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 200 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in hÀuslicher oder klinischer QuarantÀne.

Sonderimpfaktionen heute in Nidda - am Samstag Impfaktionen in Friedberg und Butzbach

Am heutigen Freitag, 20. August wird ein Impfteam von 15 bis 19 Uhr am Gesundheitspark in Nidda, Zeppelinstraße stehen und sein Angebot unterbreiten.

Am Samstag, 21. August, wird auf dem Friedberger Elvis-Presley-Platz, in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, ein Impfangebot ohne Terminvereinbarung gemacht. Am gleichen Tag, in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, steht das mobile Impfteam in Butzbach auf dem Parkplatz von Lidl im Degerfeld.

FĂŒr das folgende Wochenende sind weitere Termine geplant.

Am Samstag, 28. August, wird in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, vor dem Penny-Markt in Ortenberg, ein mobiles Impfteam zur Corona-Schutzimpfung informieren und die Impfungen durchfĂŒhren.

Schließlich wird ein weiteres Impfteam, ebenfalls in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, vor den EinkaufsmĂ€rkten im Gederner Industriegebiet diesen Service anbieten.

Hier die Regeln aus der AllgemeinverfĂŒgung des Wetteraukreises (gemĂ€ĂŸ Eskalationskonzept des Landes), die neben der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) zu beachten sind:

Der Einlass

a. in geschlossene RĂ€ume bei ZusammenkĂŒnften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Absatz 1 CoSchuV,

b. bei privaten Feierlichkeiten in öffentliche oder eigens hierfĂŒr angemietete RĂ€ume,

c. als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe,

d. als Gast in die Innengastronomie, mit Ausnahme von Betriebsangehörigen in Betriebskantinen,

e. als Gast in Spielbanken, Spielhallen und Àhnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,

f. in die InnenrÀume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,

g. sowie in die InnenrÀume von SportstÀtten (Fitnessstudios, HallenbÀder oder Sporthallen) ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV ( Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) zulÀssig.

In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist die Vorlage eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV bei Anreise und bei lĂ€ngeren Aufenthalten zweimal pro Woche erforderlich.

Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist nur fĂŒr Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulĂ€ssig.