Hochwasser im Wetteraukreis: Kreis plant Nothilfen bei ElementarschÀden
WETTERAUKREIS. - Am vergangenen Freitag wurde der Wetteraukreis, insbesondere in seinen östlichen Teilen, von einer Hochwasserkatastrophe betroffen.
Das gesamte AusmaĂ ist noch nicht ermittelt, aber allein die SchĂ€den in der BĂŒdinger Altstadt sind immens.
âViele Menschen sind unverschuldet in eine auĂergewöhnliche Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewĂ€ltigen könnenâ, stellt Landrat Jan Weckler fest.
âDaher hat der Kreisausschuss heute beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, sich zur Minderung der auĂergewöhnlichen Notlage an staatlichen Finanzhilfen bei ElementarschĂ€den entsprechend der aktuellen Richtlinien des Landes zu beteiligen.â
Wie Weckler weiter ausfĂŒhrte gelte das fĂŒr alle vom Hochwasser betroffenen StĂ€dte und Gemeinden im Wetteraukreis.
Eine solche Finanzhilfe gab es schon einmal nach der Flutwelle, die im Sommer 2014 durch den Niddaer Stadtteil Wallernhausen strömte. âWir konnten damals schnell und unbĂŒrokratisch Hilfe leisten, das ist jetzt wieder gefordertâ, so Weckler.
Im Rahmen der Richtlinien fĂŒr die GewĂ€hrung staatlicher Finanzhilfen bei ElementarschĂ€den soll âHilfe zur Selbsthilfeâ bei akuten Notlagen geleistet werden. Wir werden nach dem Beschluss des Kreistages eine Schadenskommission einrichten mĂŒssen, bei der die SchĂ€den gemeldet werden können.
Antragsberechtigt sind vor allem Privatpersonen und gewerbliche Betriebe, bei denen die SchĂ€den so erheblich sind, âdass die Beseitigung unter BerĂŒcksichtigung des eigenen Vermögens, des tatsĂ€chlich verfĂŒgbaren Familieneinkommens und der FamilienverhĂ€ltnisse aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht möglich istâ, heiĂt es in der Richtlinie des Landes.
Nothilfe und kein Ersatz
âDas, was wir jetzt auf den Weg bringen, ist eine Nothilfe, also eine Art staatlicher Zuschuss, ĂŒber den allerdings nicht alle SchĂ€den vollstĂ€ndig ersetzt werden könnenâ, warnt Weckler vor allzu groĂen Erwartungen. Ohnehin darf maximal ein Drittel des von der Schadenskommission festgestellten Schadens vom Staat ersetzt werden.
Wenn der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch den entsprechenden Beschluss fasst, wird ein Antrag auf Einleitung einer Finanzhilfeaktion an das RegierungsprÀsidium in Darmstadt gestellt.
âNach Genehmigung des Antrages wird der Beginn der Antragsfrist veröffentlicht. Danach haben die betroffenen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und die Gewerbetreibenden einen Monat Zeit, ihre AntrĂ€ge bei uns zu stellenâ, erlĂ€utert Landrat Weckler das Procedere.
Ab etwa 22. Februar können dann AntrÀge bei der Schadenskommission die vom Kreis gebildet wird gestellt werden.
Die AntrĂ€ge fĂŒr die Nothilfe werden dann bei allen betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhĂ€ltlich sein. Dort soll es auch UnterstĂŒtzung beim AusfĂŒllen geben. Die AntrĂ€ge werden auch online verfĂŒgbar sein.
Spendenkonto eingerichtet
Um HĂ€rtefĂ€lle und auch Vereine, die durch das Hochwasser geschĂ€digt sind, zu unterstĂŒtzen hat der Wetteraukreis ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberhessen eingerichtet. Unter folgender Kontonummer können Spenden eingezahlt werden: DE79 5185 0079 0027 1921 14, Stichwort âHochwasserhilfe Wetteraukreisâ
Die Spenden sind steuerabzugsfĂ€hig, eine entsprechende Spendenquittung wird bei Bedarf ausgestellt. FĂŒr Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis (Kontoauszug) aus.