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Geflüchtete aus der Ukraine werden an Kommunen zugewiesen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Am vergangenen Samstag wurde die Notunterkunft in Nidda für geflüchtete Menschen aus der Ukraine fertiggestellt. Für den heutigen Dienstagnachmittag sind die ersten 300 Personen angekündigt.

Nach einigen Tagen in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (EAEH), werden die Flüchtlinge hessenweit an Landkreise und kreisfreie Städte zugewiesen.

Da bereits vor dem Kriegsausbruch in der Ukraine die Flüchtlingszuweisungen aus anderen Krisengebieten wieder deutlich stiegen, sind bei der Unterbringung der Kriegsflüchtlinge nun auch die Städte und Gemeinden gefragt. Darüber informierte Landrat Jan Weckler heute die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einer Telefonkonferenz.

Am vergangenen Freitag war Landrat Jan Weckler durch einen Erlass aus dem Innen- und dem Sozialministerium unterrichtet worden, dass sich die Flüchtlingszuweisungen durch das Land ab der elften Kalenderwoche um fast das Sechsfache erhöhen werden.

„Wir müssen davon ausgehen, dass dem Kreis wöchentlich mindestens 120 Menschen zugewiesen werden. Vor einem Jahr waren es noch fünf bis zehn.

Der Wetteraukreis kann das alleine nicht stemmen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land auch eine weitere Steigerung der Zuweisung nicht ausschließen kann“, betont Landrat Jan Weckler.

„Unsere Einheiten des Katastrophenschutzes und die Hilfsorganisationen sind nun an der Notunterkunft der EAEH in Nidda gebunden, personell gibt es kaum noch Spielraum für den Kreis, weitere Standorte zu betreuen.

Eine geordnete Unterbringung und Versorgung ausschließlich auf den Schultern des Wetteraukreises ist nicht mehr möglich“, so Weckler weiter. Auch das Bundesinnenministerium weise aufgrund der dynamischen Lage in der Ukraine darauf hin, dass sich alle betroffenen Akteure im „Notfallmodus“ befinden.

Zuweisung von Ukraine-Flüchtlingen an die Kommunen

Nach Information aus dem Regierungspräsidium Gießen weist das Land den Landkreisen künftig wöchentlich zwei Personenkreise nach einer Quote gesplittet zu.

Flüchtlinge aus den weltweiten Krisengebieten und getrennt davon Flüchtlinge aus der Ukraine, einschließlich ausländische Personen, die in der Ukraine studierten oder arbeiteten und vor dem Krieg fliehen mussten.

„Für die Geflüchteten aus allen anderen Krisengebieten wollen wir als Wetteraukreis in der unmittelbaren Verantwortung für Unterbringung und Betreuung bleiben“, teilte Weckler mit. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die aus einer EAEH kommen, wird der Kreis ab sofort nach Quote den Städten und Gemeinden zuweisen.

Weil es in Friedberg, Büdingen und jetzt auch in Nidda bereits eine Erstaufnahmeeinrichtung gibt, werden diese drei Städte bei der Zuweisungsquote durch den Kreis um zwei Drittel entlastet.

Wohnungsbörse läuft weiter

Für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine werden nun künftig die Kommunen Ansprechpartner sein. Der Wetteraukreis unterstützt, wo es möglich ist. Bereits seit Anfang März ist auf der Homepage des Wetteraukreises die „Wohnungsbörse Ukraine“ freigeschaltet, die auch rege genutzt wird.

„Wir werden diese Plattform weiterhin offen zu halten und die Kommunen täglich über neue Meldungen informieren, die dann direkt geeigneten Wohnraum vermitteln können“, sicherte Weckler zu.

Wer zur Sicherstellung des Lebensunterhalts Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat, muss dazu einen Antrag stellen. „Wir haben uns zu einem stark verkürzten Antrag und Antragsverfahren entschieden.

Parallel zur Meldung beim Einwohnermeldeamt der betreffenden Kommune kann direkt auch der Antrag auf Leistungen aufgenommen werden und dieser erreicht uns unmittelbar auf digitalem Weg“, sagte Weckler.

„Die derzeitige Situation erfordert das Engagement von uns allen, daher sind nun auch die Städte und Gemeinden gefragt. Mein herzlicher Dank geht an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die angesichts der humanitären Notlage mit großer Bereitschaft zur Unterstützung reagiert haben.

Die Wetterau steht hier zusammen, um den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen“, betonte Weckler abschließend. Der enge Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern soll fortgesetzt werden.

Informationen auf der Homepage des Wetteraukreises

Informationen zu Unterkunft, Leistungen, medizinischer Versorgung und Aufenthaltserlaubnis stehen unter https://wetteraukreis.de/aktuelles/ukraine zur Verfügung.

Die Zentrale Service-Nummer für Ukraine Hilfen ist von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr besetzt, Telefon: 06031/833-833, E-Mail: Ukraine-Hilfen(at)Wetteraukreis.de.