Sozialdezernentin Becker-Bösch: Neue Mietobergrenzen fĂŒr das Jahr 2022

Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch stellt die neuen Mietobergrenzen fĂŒr das Jahr 2022 vor.

Eine Ăbersicht ĂŒber die ab 1. Januar 2022 geltenden ...

... Mietobergrenzen fĂŒr alle vier VergleichsrĂ€ume sowie...

... zum Vergleich die aktuell geltenden Werte. Fotos: Pressedienst Wetteraukreis
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Zum 1. Januar 2022 werden die Mietobergrenzen fĂŒr Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen angepasst.
âWir haben die Mietobergrenzen entsprechend der Marktentwicklung je nach WohnungsgröĂe und Wohnort um bis zu 15 Prozent angehobenâ, teilte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit.
Grundlage fĂŒr die Neuberechnung waren exakt 19.061 DatensĂ€tze, deren Werte unter anderem aus Zeitungs- und Internetanzeigen, tatsĂ€chlichen MietverhĂ€ltnissen und Daten des Amtes fĂŒr Bodenmanagement gewonnen wurden.
ĂberprĂŒfung alle zwei Jahre
FĂŒr Menschen, die Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel durch das Jobcenter Wetterau, Ă€ndern sich mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Mietobergrenzen, das heiĂt die angemessenen Kaltmieten. Die Berechnung der Mietobergrenzen basiert auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.
Das Gericht verlangt zur Beurteilung der Angemessenheit von Mieten ein sogenanntes âschlĂŒssiges Konzeptâ. âDieses Konzept hat der Wetteraukreis bereits im Jahre 2014 in Kraft gesetzt. Seitdem werden die Mietobergrenzen alle zwei Jahre ĂŒberprĂŒft und angepasstâ, erlĂ€utert die Wetterauer Sozialdezernentin.
In der Zeit von Juli 2019 bis Juni 2021 wurden fĂŒr diese Berechnung insgesamt 19.061 DatensĂ€tze aus fĂŒnf Datenquellen ausgewertet. Jeder Datensatz entspricht einer Wohnung mit den jeweiligen Werten des Ortes, der Kaltmiete und der GröĂe der Wohnung.
Vier VergleichsrÀume
Der Wetteraukreis wurde in vier sogenannte VergleichsrÀume eingeteilt. Diese VergleichsrÀume wurden anhand der Verkehrswege Infrastruktur und Sozialstruktur gebildet.
Vergleichsraum I:
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt.
Vergleichsraum II:
Altenstadt, Butzbach, Echzell, Florstadt, MĂŒnzenberg, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim.
Vergleichsraum III:
BĂŒdingen, Glauburg, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Vergleichsraum IV:
Gedern, Hirzenhain und Kefenrod.
Alle vorhandenen Daten wurden den vier VergleichsrĂ€umen nach WohnungsgröĂe und Mietpreis pro Quadratmeter zugeordnet. âWir haben keine Kappungen oder Rundungen vorgenommen. Die vorlĂ€ufig angemessenen Betriebskosten wurden separat ausgewiesen.
Zu den Betriebskosten zĂ€hlen gemÀà der Betriebskostenverordnung umlagefĂ€hige Kostenarten wie Kosten fĂŒr Wasser, Abwasser, MĂŒllabfuhr, Grundsteuer, GebĂ€udeversicherung und Kosten fĂŒr Schornsteinfeger. Die angemessenen Betriebskosten wurden anhand des Durchschnitts der pro Quadratmeter anfallenden Betriebskosten ermittelt.
Sie werden als âvorlĂ€ufigâ bezeichnet, da die endgĂŒltigen Werte erst mit der Jahresendabrechnung vorliegen. âGerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise wird sich hier sicherlich noch einiges Ă€ndernâ, so Sozialdezernentin Becker-Bösch.
Mit den Mietobergrenzen 2022 liegen nun die aktualisierten Werte angemessener Mietpreise fĂŒr den Wetteraukreis vor. Eine Ăbersicht ĂŒber die neuen Werte ist im Internet zu finden unter: www.wetteraukreis.de.