625 Corona-Neuinfektionen im Wetteraukreis: 7-Tage-Inzidenz bei 667
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag, 20. Januar, bei 26.835, das sind 625 mehr als am Mittwoch gemeldet.
Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut Robert-Koch-Institut bei 667,3.
Neuinfektionen wurden aus 24 der 25 Wetterauer Kommunen gemeldet: Altenstadt 31, Bad Nauheim 73, Bad Vilbel 69, Büdingen 53, Butzbach 63, Echzell 19, Florstadt 5, Friedberg 62, Gedern 16, Glauburg 2, Hirzenhain 4, Karben 62, Kefenrod 6, Limeshain 9, Münzenberg 3, Nidda 9, Niddatal 31, Ortenberg 10, Ranstadt 10, Reichelsheim 5, Rockenberg 5, Rosbach 43, Wölfersheim 15, Wöllstadt 22.
Infektionsfälle in Schulen
Aus Wetterauer Schulen werden 103 bestätigte Infektionsfälle gemeldet: davon 33 in Grundschulen, 65 an weiterführenden Schulen und fünf an Berufsschulen.
Aktuell 3.469 aktive Fälle
Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 3.469 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.
Die hessenweite Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 3,83, 217 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt.
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.
Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen sowie auf das DIVI-Intensivregister: https://experience.arcgis.com/experience/3a132983ad3c4ab8a28704e9addefaba.
Hotspot-Regelungen sorgen für Einschränkungen
Mit einem Inzidenzwert von über 350 greifen im Wetteraukreis die „Hotspot-Regelungen“ des Landes. Das bedeutet:
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis.
- Schließung von Prostitutionsstätten.
Zusätzlich sind per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht gilt, sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht.
Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot wurden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte sind veröffentlicht auf https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona.
Die 2 G plus Regel bedeutet:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
AUSNAHMEN:
- Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit).
- Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft.
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft.
Die aktuellen Regeln gibt es auch auf der Homepage des Wetteraukreis unter: https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona/gesundheit
Schnelle Impfbescheinigung in Apotheken
Mittlerweile gibt es vermehrt Anfragen im Gesundheitsamt zu den digitalen Impfbescheinigungen. Die Impfbescheinigungen werden nach erfolgter Impfung vom Land per Post verschickt, das kann mitunter auch mehrere Wochen dauern.
Mit den beigefügten Unterlagen (QR-Code) lässt sich dann eine digitale Impfbescheinigung auf das Smartphone laden. Wer die Unterlagen für den digitalen Impfnachweis schneller braucht, kann alternativ in eine Apotheke gehen.
Hier kann schon am Folgetag nach der Impfung gegen Vorlage des Impfbuches vor Ort kostenlos eine digitale Impfbescheinigung erzeugt werden.
16.000 Impfungen
In der vergangenen Woche wurden im Wetteraukreis 16.000 Impfungen durchgeführt. Davon 12.000 in den Arztpraxen und rund 4.000 in den Impfzentren des Wetteraukreises. Landrat Jan Weckler betont: „Wir haben in den Impfzentren des Kreises noch große Kapazitäten.
Weiterhin stehen ausreichend Impfstoff und auch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Nehmen Sie das Impfangebot gerne auch kurzfristig wahr. Termine können, insbesondere für das Impfzentrum in Wölfersheim, kurzfristig innerhalb weniger Tage gemacht werden“.
Impftermine für Kinder
Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim besteht weiterhin und ist mit vorher vereinbartem Termin möglich. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden. Die Ständige Impfkommission hat allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung empfohlen
Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal https://booster-impfung-wetterau.de/ und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.
Für die Buchung im Buchungsportal ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden.
Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.