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„Hoher fachlicher Qualitätsanspruch bei Heilpraktikern wichtig“

Das Prüfungsgremium: Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs, Heilpraktiker Jörg Wetzstein und Valentina Petker (von links nach rechts), die im Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung für die Heilpraktikerprüfungen zuständig ist.

Gesundheitsdezernentin Becker Bösch: Mehr als 100 Heilpraktikerüberprüfungen im Friedberger Gesundheitsamt

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung hat sich zu einer führenden Einrichtung zur Heilpraktikerüberprüfung in Hessen entwickelt.

Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch teilte in einer Presseerklärung mit, dass im vergangenen Jahr rund 120 Heilpraktikerüberprüfungen durch das Friedberger Gesundheitsamt stattgefunden haben.

Diese Überprüfungen sind Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz. Anspruch auf diese Erlaubnis haben alle Personen, wenn sie die geltenden persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, das heißt mindestens 25 Jahre alt sind und kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren läuft.

„Heilpraktiker ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel aber können die Kandidatinnen und Kandidaten neben einer Vorausbildung im Bereich Soziales, medizinischer Hilfeberufe oder Ähnliches den Besuch spezieller Vorbereitungskurse, Heilpraktikerschulen oder Praktika oder Hospitationen vorweisen“, berichtet Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs aus seiner langjährigen Erfahrung.

Die Überprüfung der angehenden Heilpraktiker besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Überprüfung erfolgt dann fachlich durch den Amtsarzt.

Zum mündlichen Teil wird noch ein Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin sowie die zuständigen Mitarbeiter im Fachdienst Gesundheit hinzugezogen.

Der schriftliche Teil der Überprüfung umfasst Berufs- und Gesetzeskunde, Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker, Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung der Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten und der Erkrankungen des Bewegungsapparates, Grundkenntnisse psychischer Krankheiten, Praxishygiene, Deutung grundlegender Laborwerte und die Kenntnisse in der grundlegenden medizinischen Fachterminologie und anderes mehr.

Der 60 Fragen umfassende Katalog muss mindestens zu 75 Prozent richtig beantwortet werden. Danach folgt eine mündliche Überprüfung, die sich den gleichen Themen widmet. Weil Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bestimmte Infektionskrankheiten nicht therapieren dürfen, werden gerade im Bereich dieser Krankheiten Kenntnisse abgefragt.

„Wir versuchen im Fachdienst Gesundheit einerseits dem Anspruch gerecht zu werden, den angehenden Heilpraktikern eine faire Prüfung zu bieten. Auf der anderen Seite ist uns aber auch ein hoher fachlicher Qualitätsanspruch für die Überprüfung wichtig, denn schließlich geht es hier um das hohe Gut der menschlichen Gesundheit“, so Gesundheitsdezernentin Becker-Bösch abschließend.