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Maskenpflicht für belebte Straßen und Plätze

Wetteraukreis erlässt Allgemeinverfügung für Büdingen und Bad-Vilbel

WETTERAUKREIS. - In Bad Vilbel und in Büdingen gilt ab dem kommenden Samstag, 7. November die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf Wunsch und Vorschlag der beiden Städte hat der Wetteraukreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

In Bad Vilbel gilt diese Pflicht für den Bereich der Straßen „ Marktplatz“ und „Frankfurter Straße 1 -133“ sowie des „Niddaplatzes“ in der Zeit von Montag bis Samstag 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

In Büdingen ist während des Aufenthalts im Bereich der Straßen „Bahnhofstraße“, „An der Fahrbach“, „Vorstadt“, „Neustadt“ und „Altstadt“ sowie „auf dem Verbindungsweg von der Eberhard Bauner Allee (zwischen Hausnummer 25 und 29) und der Bahnhofstraße (zwischen Hausnummer 28 und 30) in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 19 Uhr eine Mund Nasen -Bedeckung zu tragen,

Begründet wird die Allgemeinverfügung mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-verordnung des Landes.

Danach ist „während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann (insbesondere in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten) eine Mund-Nasen-Bedeckung …zu tragen“.

Die Städte Bad Vilbel und Büdingen haben jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Prüfung vorgenommen und festgestellt, dass es sich bei den in der Allgemeinverfügung genannten Bereichen, zu den angegebenen Zeiten, um solche handelt, welche regelmäßig sehr stark frequentiert sind.

Die Allgemeinverfügung, die auf Wunsch der beiden Kommunen durch den Wetteraukreis erlassen wurde, tritt am kommenden Samstag, 7. November, in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/ einsehbar.