NEWS

Corona-Infektionszahlen steigen weiter

Inzidenz bei ĂŒber 35 + + + Kreis erlĂ€sst AllgemeinverfĂŒgung

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der Corona Infektionen steigt in Deutschland und auch im Wetteraukreis.

„Wir sind zwar der Entwicklung der meisten Landkreise noch hinterher, haben jetzt aber auch die nĂ€chste Schwelle von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen ĂŒberschritten.

Damit werden EinschrĂ€nkungen nötig, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. In einer Telefonkonferenz hatte Landrat Jana Weckler mit den BĂŒrgermeisterinnen und BĂŒrgermeistern bereits am Montag, 19. Oktober, das weitere Vorgehen im Wetteraukreis besprochen.

Mit dem Überschreiten der Inzidenz von 35 tritt eine AllgemeinverfĂŒgung in Kraft mit Empfehlungen zur Besuchsbegrenzung von KrankenhĂ€usern und Altenpflegeeinrichtungen sowie von Sportveranstaltungen, der BeschrĂ€nkung von privaten Feiern und der Maskenpflicht auch wĂ€hrend des Unterrichts in den weiterfĂŒhrenden Schulen.

Hier ein Auszug aus der AllgemeinverfĂŒgung, der vollstĂ€ndige Text kann auf der Homepage des Wetteraukreises abgerufen werden: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/

1. AllgemeinverfĂŒgung des Wetteraukreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Wetteraukreis (Inzidenz > 35)

GĂŒltig vom 22.10.2020 bis zum Ablauf des 01.11.2020

KrankenhÀuser und andere medizinische Einrichtungen

  1. Es wird empfohlen, den Besuch von KrankenhĂ€usern und anderen medizinischen Einrichtungen derart zu begrenzen, dass Personen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts maximal bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts maximal drei Besuche pro Woche fĂŒr jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen empfangen dĂŒrfen.

Alten- und Pflegeeinrichtungen

  1. Es wird empfohlen, den Besuch von Alten- und Pflegeeinrichtungen derart zu begrenzen, dass maximal drei Besuche pro Woche fĂŒr jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen zulĂ€ssig sind.

Schulen

  1. In Schulen ist ab der 5. Jahrgangsstufe auch im PrÀsenzunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können.

  2. Es wird empfohlen, dass der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

ZusammenkĂŒnfte und Veranstaltungen

  1. Feiern in angemieteten oder öffentlichen RÀumen sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 25 Personen erlaubt.

  2. FĂŒr Feiern in privaten RĂ€umen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen dringend empfohlen.

  3. ZusammenkĂŒnfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und Ă€hnliches sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 150 möglich.

Sport

  1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports darf nur ohne Zuschauer stattfinden.

  2. Es wird empfohlen, dass im Trainings- und Wettkampfbetrieb des Amateursports ebenfalls keine Zuschauer zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjÀhrigem Teilnehmenden sowie Trainerinnen/Trainer und Betreuerinnen/Betreuer.

Maskenpflicht

  1. Eine Maskenpflicht wird auch auf fĂŒr die Bereiche von VergnĂŒgungsstĂ€tten (bspw. Freizeitparks, JahrmĂ€rkte) und ĂŒberall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren RĂ€umen angeordnet.

  2. Patientinnen und Patienten mĂŒssen bei einem Transport durch Fahrdienste o. Ă€. eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  3. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht fĂŒr Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

„Wir orientieren uns mit der AllgemeinverfĂŒgung an den Vorgaben des PrĂ€vention- und Eskalationskonzeptes des Landes, an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fĂŒr Schulen sowie an der gemeinsamen Vereinbarung der StĂ€dte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet mit einer Inzidenz von ĂŒber 35.

Dabei gilt es, nicht noch mehr zur Verunsicherung beizutragen. Daher sind abgestimmte und einheitliche Regelungen landkreisĂŒbergreifend derzeit unverzichtbar. Nur dann sind sie fĂŒr die Menschen noch nachvollziehbar“, erlĂ€utert Landrat Jan Weckler.

19 Neuinfektionen im Wetteraukreis

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen FĂ€lle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Dienstag, 20. Oktober, bei 857, das sind 19 mehr als am Montag.

Die Neuinfektionen wurden aus Bad Nauheim (1), Bad Vilbel (5), Butzbach (1), Friedberg (2), Karben (6), Niddatal (1), Ortenberg (1), Rockenberg (1) und Wöllstadt (1) gemeldet.

Die Zahl der aus der QuarantĂ€ne entlassenen Menschen liegt unverĂ€ndert bei 619, das sind 14 mehr als am Montag. Die Genesenen kommen aus Altenstadt (1), Bad Nauheim (2), Bad Vilbel (1), BĂŒdingen (3), Gedern (2), Karben (2), Nidda (1), Niddatal (1) und Wöllstadt (1).

In stationÀrer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am heutigen Dienstag 16 Menschen (16). Zwei Personen (zwei) werden intensivmedizinisch behandelt. Bislang sind mit der Corona-Infektion 15 Menschen im Wetteraukreis gestorben (14).

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der aus der QuarantÀne entlassenen Menschen und die an oder mit Covid 19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 223 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in hÀuslicher oder klinischer QuarantÀne, zu allen hÀlt das Gesundheitsamt engen Kontakt.

Landrat Jan Weckler mahnt zur Vorsicht: „Wir beobachten, dass die Zahl der Erkrankungen unter Ă€lteren Menschen wieder zunimmt. Da diese hĂ€ufiger einen schweren Verlauf durch COVID-19 aufweisen, steigt ebenso die Anzahl an schweren FĂ€llen und auch von TodesfĂ€llen.

Im Laufe des gestrigen Tages ist ein weiterer Mensch im Wetteraukreis an den Folgen der Corona-Infektion verstorben. Er war noch keine 70 Jahre alt und hatte keine Vorerkrankungen.

Solche tragischen FĂ€lle mĂŒssen wir verhindern, indem wir gemeinsam versuchen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudĂ€mmen. Es bleibt weiterhin notwendig, dass wir uns alle fĂŒr den Infektionsschutz engagieren, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten, InnenrĂ€ume lĂŒften und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Kontakte sollten reduziert werden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschrĂ€nkt bleiben oder vielleicht einfach verschoben werden.“

Bei der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen orientieren wir uns an der Praxis des Robert Koch-Institutes. Die Zahl der Infektionen wird aufsummiert, es sind also auch Menschen aufgefĂŒhrt, deren Infektion lange zurĂŒckliegt und die lĂ€ngst wieder genesen sind.

Inzidenz bei 36,6

Das Hessische LandesprĂŒfungs- und Untersuchungsamt HLPUG meldet fĂŒr den Wetteraukreis eine amtliche Inzidenz von 36,6.

Das tĂ€gliche Bulletin zu Corona wird auf der Seite des Hessischen Ministeriums fĂŒr Soziales und Integration veröffentlicht: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/taegliche-uebersicht-der-bestaetigten-sars-cov-2-faelle

Die Werte des HLPUG basieren auf den Daten des Vortages. Die Daten des Wetteraukreises basieren auf den Meldungen aus den Laboren des gleichen Tages. Insoweit weichen die Werte des HLPUG und des Wetteraukreises voneinander ab.

Die unterschiedlichen Angaben können zu Verunsicherung fĂŒhren. Da auch das RKI die Zahlen des Landes wiedergibt, haben wir uns entschlossen, bei der Veröffentlichung zur Inzidenz ebenfalls auf die Zahlen des HLPUG zurĂŒckzugreifen.

Übersicht ĂŒber die Corona-FĂ€lle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachtrĂ€gliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.