Wetteraukreis erlässt Allgemeinverfügung für wöchentliche Schnelltestung
Maskenpflicht für pädagogisches Personal wird verlängertWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Das Testen soll neben den Impfungen ein weiterer Baustein werden, um das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.
In der letzten Bund-Länder-Konferenz wurde entsprechend beschlossen, dass ab dieser Woche bundesweit allen Bürgerinnen und Bürgern einmal in der Woche ein kostenfreies Testangebot gemacht werden soll.
Im Wetteraukreis tritt am Donnerstag, 11. März 2021, eine Allgemeinverfügung in Kraft, nach der nun auch formal Testungen von asymptomatischen Personen durch Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen im Wetteraukreis durchgeführt werden können.
„Am gestrigen Dienstag hat das Bundesgesundheitsministerium eine neue Testverordnung veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Damit ist die rechtliche Grundlage für die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender geschaffen, die Bund und Länder beschlossen hatten“, sagt Landrat Jan Weckler.
Die Allgemeinverfügung ist notwendig, damit die beauftragten Anbieter auch die Möglichkeit haben, die Tests mit dem Bund abrechnen zu können.
„Zur Vermeidung der Verbreitung möglicher Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen im Wetteraukreis allgemein beauftragt, Testungen von asymptomatischen Personen durchzuführen“, so der Text der Allgemeinverfügung.
Das Personal nicht ärztlich geführter Einrichtungen muss zuvor durch einen Arzt oder eine Ärztin oder eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes geschult werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am 11. März 2021 in Kraft, sie ist gemeinsam mit weiteren Informationen auf der Homepage des Wetteraukreises abrufbar: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/.
Nach der neuen Testverordnung des Bundes, können auch weitere Anbieter kostenlose Tests durchführen und dieses Angebot mit dem Bund abrechnen. Sofern gewisse Qualitätskriterien erfüllt werden, kann das Gesundheitsamt des Wetteraukreises entsprechende Einzelbeauftragungen erteilen.
„Perspektivisch wird es auch im Wetteraukreis neben Testangeboten in Apotheken oder bei Ärzten entsprechende Angebote von privaten Anbietern oder Einzelhandelsketten geben können“, erläutert Landrat Jan Weckler.
Daneben hatte der Wetteraukreis bereits ab vergangenen Montag das Testangebot im Testcenter in Reichelsheim, das gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben wird, ausgeweitet.
Die „Bürgertests“ werden dort durch Ausweitung der Öffnungszeiten möglich und finden ausschließlich wochentags in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr statt. Hier kann man sich ohne Anmeldung direkt im Testzentrum in Reichelsheim, Florstädter Straße 18, testen lassen.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wetteraukreises, die in Präsenzform arbeiten, erhalten ab kommender Woche die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich in den Kreisverwaltungen in Friedberg und Büdingen mit einem Schnelltest testen zu lassen.
Im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten kann der Test von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend des Beschlusses von Bund und Ländern mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Maskenpflicht für pädagogisches Personal wird verlängert
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hatte der Wetteraukreis zum 18. November 2020 eine Maskenpflicht für pädagogisches Personal erlassen. Die Maskenpflicht gilt für Lehrerinnen und Lehrer und andere in Schulen tätige Personen sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen.
Diese Maskenpflicht wäre eigentlich zum 9. März ausgelaufen. Die Verfügung wird an die derzeitige Verordnungslage angepasst und bis zum 31. März verlängert.