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Neue Mietobergrenzen fĂŒr das Jahr 2024

WETTERAUKREIS. - Zum 1. Januar 2024 werden die Mietobergrenzen im Wetteraukreis fĂŒr Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen turnusmĂ€ĂŸig angepasst. „Die Mietobergrenzen wurden entsprechend der Marktentwicklung je nach WohnungsgrĂ¶ĂŸe und Wohnort in aller Regel angehoben, zum Teil ganz erheblich.

Zum Beispiel steigt die Kaltmiete fĂŒr Ein-Personen-Wohnungen im Vergleich zu 2022 um durchschnittlich 8 Prozent“, teilt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit. Auch die Zahl der VergleichsrĂ€ume wurde erhöht, um eine differenziertere Betrachtung zu ermöglichen.

FĂŒr Menschen, die Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel durch das Jobcenter Wetterau, Ă€ndern sich mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Mietobergrenzen, das heißt die angemessenen Kaltmieten. Die Berechnung der Mietobergrenzen basiert auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.

Das Gericht verlangt zur Beurteilung der Angemessenheit von Mieten ein sogenanntes „schlĂŒssiges Konzept“. „Dieses Konzept hat der Wetteraukreis bereits im Jahre 2014 in Kraft gesetzt. Seitdem werden die Mietobergrenzen alle zwei Jahre ĂŒberprĂŒft und angepasst“, erlĂ€utert Sozialdezernentin Becker-Bösch.

ÜberprĂŒfung alle zwei Jahre

Zur Evaluation der Mietobergrenzen wurden rund 17.000 DatensĂ€tze ausgewertet, deren Werte unter anderem aus Zeitungs- und Internetanzeigen, tatsĂ€chlichen MietverhĂ€ltnissen und Daten des Amtes fĂŒr Bodenmanagement gewonnen wurden.

Im Vergleich der Berechnung 2022 liegen damit rund 2000 DatensĂ€tze weniger vor: „Dies liegt vor allem an dem angespannten Wohnungsmarkt und deutlich weniger Inseraten“, erlĂ€utert Sozialdezernentin Becker-Bösch.

Aufgrund seiner großen FlĂ€che mit gut 1100 Quadratkilometern und historischen Strukturen ist der Wetteraukreis sowohl stĂ€dtisch als auch lĂ€ndlich geprĂ€gt. Der Wetteraukreis ist somit – bezogen auf den Wohnungsmarkt – kein homogener Sozialraum.

Ziel der Bildung von VergleichsrĂ€umen ist es, Kommunen mit möglichst vergleichbaren Lebens- und Wohnbedingungen zusammenzufassen. Zugrunde gelegt werden Kriterien wie die NĂ€he zur Metropolregion Frankfurt, das vorhandene Straßen- und Schienennetz, ÖPNV-Anbindung oder der Zugang zu SupermĂ€rkten und Bildungseinrichtungen.

Um den unterschiedlichen Lebensbedingungen in den Wetterauer Kommunen besser gerecht zu werden, werden aus bisher vier VergleichsrĂ€umen kĂŒnftig sechs VergleichsrĂ€ume. Die Durchnummerierung der RĂ€ume erfolgt anhand ihrer geografischen Lage – bisher von SĂŒd nach Nord, kĂŒnftig in umgekehrter Reihenfolge.

  • Vergleichsraum 1: Butzbach, MĂŒnzenberg, Rockenberg

  • Vergleichsraum 2: Echzell, Florstadt, Nidda, Ranstadt, Reichelsheim, Wölfersheim

  • Vergleichsraum 3: Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Ortenberg

  • Vergleichsraum 4: Bad Nauheim, Friedberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt

  • Vergleichsraum 5: Altenstadt, BĂŒdingen, Glauburg, Limeshain

  • Vergleichsraum 6: Bad Vilbel, Karben

Mit den Mietobergrenzen 2024 liegen nun die aktualisierten Werte angemessener Mietpreise vor. Die genaue Übersicht ist ab 01.01.2024 auf der Website des Wetteraukreises zu finden: https://wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis.