Regierungspräsidium Darmstadt lehnt Windpark in Wölfersheim-Wohnbach ab
WOHNBACH / DARMSTADT. - Der von der Fa. NWind GmbH aus Hannover beantragte Windpark in Wölfersheim-Wohnbach darf nicht errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die beantragen vier Windkraftanlagen (WKA) abgeschlossen und den Genehmigungsantrag wegen entgegenstehender Belange des Denkmalschutzes und aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
Wie die Behörde weiter mitteilt, hatte die Fa. NWind GmbH im Dezember 2013 bei der Frankfurter Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt einen Antrag auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windkraftanlagen gestellt und diesen dann im August 2014 auf vier Anlagen reduziert.
Im Laufe des öffentlichen Verfahrens wurden verschiedene Fachbehörden, die betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit angehört. Im Juli und August 2016 konnten die Bürgerinnen und Bürger die Antragsunterlagen einsehen und Einwendungen vorbringen.
Einige hundert Einwendungen, die insbesondere auch auf Belange des Denkmalschutzes und artenschutzrechtliche Konflikte verwiesen, gingen danach beim Regierungspräsidium ein.
Da sich in etwa 3,5 km Entfernung zu den geplanten WKA die Burg Münzenberg, eine der wohl bedeutendsten stauferzeitlichen Burgen Deutschlands, befindet, war zu prüfen, ob sich die Errichtung und der Betrieb der geplanten WKA auf den Bestand und das Erscheinungsbild dieses Kulturdenkmals auswirken könnten. Der weit reichende Schutzanspruch der Burg Münzenberg als Einzeldenkmal führte dann dazu, dass eine denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz versagt wurde.
Dem beantragten Windpark stehen zudem artenschutzrechtliche Gründe entgegen, da die Anlagen zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan führen, der den Bereich regelmäßig überfliegt.