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Sonne brennt kein Loch in Dachdecker-LohntĂŒten

DACHDECKER: ein Job unter freiem Himmel, der bei extremer Hitze nicht auszuĂŒben ist. Deshalb reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, denn ein „Ausfallgeld“ quasi als „Extremwetter-Ersatzlohn“ sorgt fĂŒr Ausgleich. Foto: Tobias Seifert, IG BAU

Bei Hitzefrei fĂŒr die „höchsten Jobs im Wetteraukreis“: Bei Gluthitze auf dem Dach sorgt Ausfallgeld dafĂŒr, dass LohntĂŒten nicht leer bleiben

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Hitzefrei fĂŒr die „höchsten Jobs“ im Wetteraukreis: Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne.

„Die rund 430 Dachdecker im Wetteraukreis machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom stĂ€ndigen Eincremen ĂŒbers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken:

Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann mĂŒssen auch die Profis runter vom Dach. Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fĂŒrs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, sagt Peter Manns von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Hessen-Mitte.

Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so der Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte.

Die BeschĂ€ftigten bekĂ€men dann nĂ€mlich ein sogenanntes „Ausfallgeld“ – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hĂ€tten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest gemacht“.

„So ein ‚Wetter-Puffer fĂŒr die LohntĂŒte‘ ist fĂŒr Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wĂŒtendem Sturm oder Starkregen“, sagt Peter Manns.

FĂŒr einen Dachdecker wĂŒrden in den acht Monaten vom FrĂŒhjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung des Geldes erfolge ĂŒber die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach).

Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld