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Geflügelpest-Ausbruch im Lahn-Dill-Kreis: Sperrzone reicht in den Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe in der Gemeinde Hüttenberg im benachbarten Lahn-Dill-Kreis werden erneut einige Gebiete im Wetteraukreis zur Sperrzone.

Gehaltene Vögel sind vor einer Ansteckung zu schützen. Tierausstellungen, -märkte und -schauen müssen abgesagt werden. Das Veterinäramt untersucht nun Geflügelhaltungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können.

Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, wird um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone gebildet, die auch in den Wetteraukreis reicht.

Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone, die sich drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb befindet, sowie einer Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer rund um den Betrieb. Betroffen sind im Wetteraukreis somit Geflügelhaltungen in Teilen von Butzbach sowie Münzenberg (siehe Infobox).

In diesen Vogelhaltungen müssen – vor allem bei erhöhter Sterberate – alle erkrankten Vögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen.

Wildvögel aus den Beständen fernhalten

Um die eigenen Tiere zu schützen und eine Ansteckung der Vögel mit der Vogelgrippe zu verhindern, ist es erforderlich, Wildvögel aus den Beständen fernzuhalten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden.

Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, dass für Hausgeflügel bestimmt ist. Daher ordnet der Wetteraukreis die Aufstallung aller gehaltenen Vögel in der Sperrzone an.

Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sind verboten

Darüber hinaus mussten weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Beispielsweise dürfen lebende und tote Vögel und Erzeugnisse wie beispielsweise Eier nicht mehr aus der Sperrzone entnommen werden.

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit Genehmigung möglich. Zudem sind öffentliche Präsentationen von Vögeln im Rahmen von Ausstellungen, Märkten und Tierschauen verboten.

In der Schutzzone werden alle gemeldeten Geflügelhaltungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramtes untersucht und gegebenenfalls Proben genommen. In der Überwachungszone wird stichprobenartig auf die Seuche getestet.

Um alle Geflügelhaltungen im Landkreis vor möglichen Infektionen zu schützen, appelliert der Wetteraukreis an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.