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Kreisfinanzen: Finanzdezernent Matthias Walther legt Anlagerichtlinie vor

Finanzdezernent Matthias Walther zusammen mit der Leiterin des Fachdienstes Finanzen, Inga Wagner.

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Vor einigen Wochen erregte die Nachricht Aufmerksamkeit, dass mehrere deutsche Kommunen möglicherweise Einlagen in Millionenhöhe bei der Greensill Bank in Bremen abschreiben mĂŒssen. Der Wetteraukreis hat hier keine Anlage und muss somit auch nicht um Verluste bangen.

Ganz unabhÀngig davon hat der Kreisausschuss des Wetteraukreises auf Vorschlag von Finanzdezernent Matthias Walther dem Kreistag eine Anlagerichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die KapitalflĂŒsse einer Kreisverwaltung mit einem Haushaltsvolumen von mehr als 450 Millionen Euro sind extrem komplex. Der Wetteraukreis muss sicherstellen, dass die notwendigen Mittel termingerecht zur VerfĂŒgung stehen.

Kein leichtes Unterfangen bei monatlichen Zahlungsaus- und -eingĂ€ngen in zweistelliger Millionenhöhe. Wie ein Unternehmen verfĂŒgt der Wetteraukreis daher ĂŒber eine bedarfsgerechte und vorausschauende LiquiditĂ€ts- und mittelfristige Finanzplanung.

So werden auch die Mittel fĂŒr die anstehenden großen Investitionen und die Tilgungen von Altschulden bereitgestellt. Der Landesgesetzgeber schreibt zudem vor, liquide Mittel in bestimmtem Umfang vorzuhalten.

Niedrige oder sogar negative Zinsen sorgen nicht nur Sparer und Anleger, sondern auch die Kreisverwaltung.

„Wir wollen es natĂŒrlich soweit möglich vermeiden, fĂŒr die liquiden Mittel Zinsen zu zahlen“, so Walther. „DafĂŒr prĂŒfen wir regelmĂ€ĂŸig die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.

Zentral fĂŒr unsere Entscheidungen ist dabei die Sicherheit der Anlage. Mit unserer neuen Richtlinie sehe ich den Wetteraukreis gut aufgestellt.“

Der Kreis hat finanzielle Risiken grundsÀtzlich zu minimieren. Spekulative FinanzgeschÀfte sind nach der Hessischen Gemeindeordnung verboten, genauso wie FremdwÀhrungsgeschÀfte und die Aufnahme von Fremdmitteln zur Geldanlage.

Bitcoins sind tabu

Ebenfalls verboten ist die Geldanlage in Aktieneinzelwerte, beispielsweise der Kauf von Aktien eines einzelnen Unternehmens, FremdwÀhrungsanlagen, Investitionen in Edelmetalle oder Rohstoffe und auch die Geldanlage in KryptowÀhrungen (Bitcoin).

„Ziel der Geldanlage ist stets die Sicherung des Kapitalstocks, die Sicherheit des wirtschaftlichen Ertrags und die Angemessenheit des Ertrages“, umreißt KreiskĂ€mmerer Matthias Walther die Ziele der Anlagerichtlinie.

„Wenn wir die eingeholten AnlagevorschlĂ€ge sichten, nehmen wir sofort die Einlagensicherungssysteme und das positive Rating der Anbieter in den Blick. Wir achten zudem auf eine ausreichende Streuung ĂŒber unterschiedliche Kreditinstitute.

Die Richtlinie gibt hier einen klaren Handlungsrahmen vor“, sagt Inga Wagner, Leiterin des Fachdienstes Finanzen des Wetteraukreises.

ZustĂ€ndig fĂŒr die Entscheidung bei kurz- und mittelfristigen Anlagen ist der fĂŒr die Finanzen zustĂ€ndige Dezernent. Bei Anlagen ĂŒber zehn Millionen Euro ist die schriftliche Zustimmung des Landrates einzuholen. Die Entscheidung fĂŒr langfristige Geldanlagen bedarf der Zustimmung durch den Kreisausschuss.

Bei Kreditaufnahmen ist das derzeitige Zinsniveau sicher hilfreich. Die erforderlichen liquiden Mittel sicher und ohne Negativzinsen anzulegen ist dagegen eine Herausforderung.

„Wir verfĂŒgen hier ĂŒber ein komplexes LiquiditĂ€ts- und Zinsmanagement, das im Fachdienst Finanzen der Kreisverwaltung bestens aufgehoben ist“, so Finanzdezernent Matthias Walther.