88 Corona-Neuinfektionen: Inzidenz steigt auf 63
Kreis erlässt weitere AllgemeinverfügungWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Montag, 30. August, bei 13.819, 88 mehr als am Freitag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, stieg laut Robert-Koch-Institut auf 63.
Die Neuinfektionen wurden gemeldet aus Altenstadt (4), Bad Nauheim (12), Bad Vilbel (7), Büdingen (16), Butzbach (6), Friedberg (16), Gedern (1), Karben (1), Münzenberg (1), Nidda (3), Niddatal (1), Ober-Mörlen (5), Ortenberg (1), Reichelsheim (2), Rosbach (1), Wölfersheim (5) und Wöllstadt (7).
Ein Fall konnte nachträglich einer Kommune zugeordnet werden. Todesfälle im Zusammenhang mit der Infektion wurden nicht gemeldet.
Reiserückkehrer steigern Inzidenz
Wie Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs mitteilte, beruht der Anstieg der Infektionen vor allem auf Ansteckungen durch Reiserückkehrer. In Verbindung mit der deutlich ansteckenderen Delta-Variante werden so ganze Familien infiziert. Einrichtungen der Altenpflege oder Gemeinschaftseinrichtungen sind derzeit nicht betroffen.
Aktuell 323 Infizierte
Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 323 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.
In den Wetterauer Kliniken werden heute Morgen neun Menschen (sieben) medizinisch versorgt. Bei drei Personen (zwei) ist eine intensivmedizinische Behandlung notwendig.
Inzidenz steigt über 50: Kreis erlässt Allgemeinverfügung
Entsprechend dem Eskalationskonzept des Landes hat der Wetteraukreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 31. August in Kraft und erweitert die Auflagen aus der ersten Allgemeinverfügung, gültig seit 21. August.
Weiterhin gilt, dass
1. Der Einlass
a.) in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Absatz 1 CoSchuV,
b.) bei privaten Feierlichkeiten in öffentliche oder eigens hierfür angemietete Räume,
c.) als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
d.) als Gast in die Innengastronomie, mit Ausnahme von Betriebsangehörigen in Betriebskantinen,
e.) als Gast in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,
f.) in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie
g.) in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen)
nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulässig ist.
2. In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist die Vorlage eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche erforderlich.
3. Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist nur für Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulässig.
4. Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote nach § 16 Abs. 1 CoSchuV, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sind nur zulässig, wenn in geschlossenen Räumen die Teilnehmerzahl 100 und im Freien 500 nicht übersteigt; geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung werden bei der Teilnehmerzahl nicht eingerechnet. Die weiteren Regelungen des § 16 CoSchuV bleiben hiervon unberührt.
5. In Gedrängesituationen, ist eine medizinische Maske im Sinne des § 2 CoSchuV zu tragen.
Ausnahmen von den vorstehenden Anordnungen können zur Vermeidung besonderer Härten von der zuständigen Behörde unter besonderer Beachtung der epidemiologischen Lage erteilt werden.
Erstimpfungen im Büdinger Impfzentrum nur bis 3. September
Das Impfzentrum in Büdingen ist bis Ende September geöffnet und bietet weiterhin Zweitimpfungen an. Erstimpfungen werden allerdings nur bis einschließlich kommenden Freitag (3. September) angeboten. Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und von Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig).
Ab dem 8. September reduzierte Öffnungszeiten
Ab dem 8. September ist das Impfzentrum in Büdingen nur noch Montag bis Sonntag in der Zeit von 10 bis 19 Uhr geöffnet. „Wir bereiten uns auf die Schließung Ende September vor, die Zahl der Impfungen hat schon in den vergangenen Wochen deutlich abgenommen, deshalb können wir die Öffnungszeiten auch zurückfahren“, sagte Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs in einer Pressemitteilung.