Eine Neuinfektion seit letztem Freitag
279 Wetterauer mit Coronavirus infiziert + + + Zwölf Menschen sind im Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung gestorbenWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Montag, 11. Mai, bei 279.
Das ist eine Person mehr als am vergangen Freitag, 8. Mai. 230 Personen (227) sind aus der Quarantäne entlassen.
In stationärer Behandlung befinden sich heute 21 Menschen, das sind sieben weniger als am Freitag. Eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei fünf Menschen nötig (elf). Zwölf Menschen sind im Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung gestorben.
Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 328, 21 mehr als am Freitag.
Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 15 (14). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 40 (42).
Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.
Acht Neuinfektionen in den letzten acht Tagen
Die von Bund und Land beschlossenen Öffnungen zu den Corona- Beschränkungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.
In den vergangenen acht Tagen (seit 4. Mai) lag die Zahl der Neuinfektionen im Wetteraukreis bei insgesamt acht, das sind weniger als drei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Eine Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen ggfs. Änderungen bei den kommunalen Zahlen. So kann eine fälschliche Zuordnung zu der Gemeinde A später korrigiert und der Gemeinde B zugeordnet werden.