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NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

NGG sieht die Agentur für Arbeit insbesondere für Mittarbeiter geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels gefordert. Foto: NGG

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Wegen weiter geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Wetteraukreis macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam - und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes in Höhe von 1.200 Euro im Monat.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. „Damals meldeten 318 gastgewerbliche Betriebe im Wetteraukreis Kurzarbeit an - das sind 66 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.“

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit sei im April 2020 auf 1294 gestiegen. Dies gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor.

„Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent“, heißt es in der Pressemitteilung der Gewerkschaft NGG.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen.

Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, zeigt Andreas Kampmann, Geschäftsführer der NGG-Region Nord-Mittelhessen, das mögliche Szenario auf.

Offener Brief an die Kanzlerin

Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitze sich die Lage der Beschäftigten auch im Wetteraukreis dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohten den Menschen existenzielle Probleme.

„Zusammen mit der Gewerkschaft Verdi hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen.“

Am Donnerstag debattiere auch der Bundestag über das Thema. Außerdem hätten Verdi und die NGG eine Online-Petition gestartet - siehe https://www.ngg.net/mindest-kug.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Kampmann.

Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit für den Mindestlohn arbeitet, kommt laut NGG im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer).

Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie nach sieben Monaten Kurzarbeit der Fall, blieben nur 971 Euro im Monat.