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NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

NGG sieht die Agentur fĂŒr Arbeit insbesondere fĂŒr Mittarbeiter geschlossener Restaurants, CafĂ©s und Hotels gefordert. Foto: NGG

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Wegen weiter geschlossener Restaurants, CafĂ©s und Hotels im Wetteraukreis macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten (NGG) auf die wachsende Notlage der BeschĂ€ftigten aufmerksam - und fordert die EinfĂŒhrung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes in Höhe von 1.200 Euro im Monat.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom FrĂŒhjahr vergangenen Jahres angenommen hat. „Damals meldeten 318 gastgewerbliche Betriebe im Wetteraukreis Kurzarbeit an - das sind 66 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.“

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit sei im April 2020 auf 1294 gestiegen. Dies gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur fĂŒr Arbeit hervor.

„Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller BeschĂ€ftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent“, heißt es in der Pressemitteilung der Gewerkschaft NGG.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown fĂŒr die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die BeschĂ€ftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen.

Ihre letzten Reserven sind lĂ€ngst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und GaststĂ€tten wieder öffnen“, zeigt Andreas Kampmann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NGG-Region Nord-Mittelhessen, das mögliche Szenario auf.

Offener Brief an die Kanzlerin

Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitze sich die Lage der BeschĂ€ftigten auch im Wetteraukreis dramatisch zu. Ohne schnelle und unbĂŒrokratische Hilfe drohten den Menschen existenzielle Probleme.

„Zusammen mit der Gewerkschaft Verdi hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenĂŒbergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzufĂŒhren.“

Am Donnerstag debattiere auch der Bundestag ĂŒber das Thema. Außerdem hĂ€tten Verdi und die NGG eine Online-Petition gestartet - siehe https://www.ngg.net/mindest-kug.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstĂŒtzt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld fĂŒr die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen mĂŒssen“, sagt Kampmann.

Gerade in kleineren Pensionen und GaststĂ€tten in der Region verdienten viele BeschĂ€ftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit fĂŒr den Mindestlohn arbeitet, kommt laut NGG im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer).

Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie nach sieben Monaten Kurzarbeit der Fall, blieben nur 971 Euro im Monat.