Fachstelle Jugendarbeit bietet Rettungsschwimmausbildung an
FRIEDBERG / BAD NAUHEIM. - Vom 4. Bis 6. Februar 2022 bietet die Fachstelle Jugendarbeit des Wetteraukreises zusammen mit der Deutsche Lebens- und Rettungsgesellschaft (DLRG) Friedberg / Bad Nauheim eine Rettungsschwimmausbildung an.
Ausflüge zu Schwimmbädern und Badeseen gehören zu beliebten Zielen von Kinder- und Jugendarbeit, Ferienspielen und Freizeiten. Wer sich mit Kinder- oder Jugendlichen am oder im Wasser aufhält, muss jedoch mit besonderen Gefahren rechnen.
Denn laut Statistik der DLRG gibt es immer mehr Menschen, die nicht schwimmen können. Auch die Zahl der tödlichen Badeunfälle ist seit Jahren leider konstant hoch.
Gerade für Personen, die mit Kindern und Jugendlichen solche Aktivitäten planen, werden im Rahmen der Aufsichtspflicht besondere Anforderungen gestellt.
Gemeinsam mit der DLRG Friedberg/ Bad Nauheim bietet die Fachstelle Jugendarbeit die Möglichkeit an, in einem Kompaktseminar das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze zu erwerben.
In der Rettungsschwimmausbildung werden Techniken erlernt, die helfen, sich selbst in einer solchen Gefahrensituation nicht zu gefährden und dem Verunglückten effektiv zu helfen.
Die Teilnehmenden werden mit den besonderen Gefahren am und im Wasser vertraut gemacht, und lernen Unglückssituationen richtig einzuschätzen.
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Kompaktseminars mit zwei Praxiseinheiten im Hallenbad Butzbach und mit mehreren Theorieeinheiten in der Jugendherberge Wetzlar.
Ort: Jugendherberge Wetzlar und Hallenbad Butzbach
Beginn: Freitag, 04.02.2022, 18 Uhr, Ende: Sonntag, 06.02.2022, etwa 13 Uhr
Anmeldung: ab sofort über jugendarbeit(at)wetteraukreis.de (Anmeldeformular steht online zum Download zur Verfügung)
Kosten: Der Teilnahmebeitrag beinhaltet Rettungsschwimmausbildung, Verpflegung und Übernachtung. Zusätzliche Kosten: etwa 10 Euro sind am Veranstaltungsort für den Eintritt in das Hallenbad einzuplanen/ für eigene An- und Abreise.
25 Euro für in der Kinder- u. Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen. Dies sind Teilnehmende aus Jugendgruppen, Vereinen u. Verbänden mit dem Sitz im Wetteraukreis.
38 Euro für nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises und ehrenamtlich tätige Personen, die nicht im Wetteraukreis wohnen und für einen Träger im Wetteraukreis tätig sind.
65 Euro für hauptamtliche Beschäftigte der kommunalen Jugendarbeit der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen, Lehrerinnen und Lehrer und Beschäftigte aus Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sowie interessierte Einzelpersonen.