Soziale Gruppenarbeit: Fortschreibung des Angebots der ambulanten Erziehungshilfe
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung, welches das Jugendamt des Wetteraukreises seit Jahren an mehreren Standorten in der Wetterau fördert.
Die sozialräumliche Jugendhilfeplanung wird hierzu im Wetteraukreis fortgeschrieben, wie Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Jugendamtsleiterin Jutta Messerschmidt mitteilen.
„Das Angebot der Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig, wenn der junge Mensch unter Entwicklungsproblemen und Verhaltensstörungen leidet und diese durch die soziale Gruppenarbeit bewältigt werden können.
Zudem müssen die Kinder und Jugendlichen bereit sein, an der Gruppenarbeit teilzunehmen. Durch soziales Lernen in der Gruppe soll die Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.“
So der rechtliche Rahmen, sagt Jutta Messerschmidt, Fachdienstleiterin und Jugendamtsleitung des Wetteraukreises.
Durch mehrere Träger der freien Jugendhilfe wird dieses Angebot an verschiedenen Schulen im Wetteraukreis sowie in Räumlichkeiten eines Trägers umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist der sozialräumliche Bedarf und der individuelle Förderbedarf der jungen Menschen.
Der Bedarf wird durch die Sozialarbeit in Schule oder durch die Lehrkräfte und Betreuungskräfte an Schulen wie auch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes erkannt.
„Neben der Sozialarbeit in Schule, den Familienklassen, den Ganztagsangeboten und den Tagesgruppen ist dies ein ambulantes Angebot in und um Schule, welches wir als Wetteraukreis als freiwillige Leistung mit Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger nach entsprechender Planung und Vertragsgestaltung umsetzen.
Aus diesem Grund kann es nicht sein, dass das System Schule sich wünscht, was es gerne hätte. Es ist zwingend erforderlich, dass Maßnahmen einzelfallbezogen und punktgenau den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, die ihrer Entwicklung zwingend dienlich sind, da finanzielle Mittel des Wetteraukreises immer zu Lasten der Kommunen gehen werden und daher im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger gut verwaltet werden“, so Erste Kreisbeigeordnete und Jugend- und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.