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Nach Impfstoff-Zulassung: Start mit mobilen Impfteams

Dr. Reinhold Merbs erlĂ€utert den Ärztinnen und Ärzten die Arbeit im Impfzentrum.

WETTERAUKREIS / BÜDINGEN. - Der Wetteraukreis steht in den Startlöchern fĂŒr die ersten Impfungen. Da zunĂ€chst nur geringe Mengen des Impfstoffs zur VerfĂŒgung stehen, werden die ersten Impfungen von mobilen Impfteams durchgefĂŒhrt.

GemĂ€ĂŸ Vorgaben von Bund und Land auf Basis der Empfehlungen der StĂ€ndigen Impfkommission wird in Alten- und Pflegeinrichtungen sowie in KrankenhĂ€usern mit der Impfung begonnen.

Wie alle Landkreise in Hessen und in Deutschland hat der Wetteraukreis in den vergangenen Wochen auf Hochtouren daran gearbeitet, ein Impfzentrum aufzubauen, Personal zu gewinnen und mobile Impfteams zu bilden.

Das Impfzentrum des Wetteraukreises in BĂŒdingen steht nun bereit, in den vergangenen Tagen hatte das Land die benötigte EDV geliefert. Eine Generalprobe der AblĂ€ufe hat am gestrigen Dienstag, 22. Dezember, stattgefunden, auch medizinisches Personal wurde bereits in die Aufgaben eingefĂŒhrt.

„Anders als anfĂ€nglich geplant, soll es aber in den Impfzentren nicht schon am 27. Dezember losgehen. DafĂŒr sei die gelieferte Impfmenge zu gering.

Daher werden wir mit mobilen Teams beginnen, zunĂ€chst das Personal und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie das Personal in Kliniken zu impfen“, erlĂ€utert Landrat Jan Weckler. Die Priorisierung erfolgt dabei nach der Impfverordnung des Bundes (ImpfVO).

Derzeit sind im Wetteraukreis viele Alten- und Pflegeheime vom Coronavirus betroffen. In Einrichtungen der Altenpflege, in denen bereits mehrere Bewohner erkrankt sind, wird zunĂ€chst nicht geimpft. „Das kann zu unerwĂŒnschten Nebenwirkungen fĂŒhren.

Dieses Risiko können wir den Patientinnen und Patienten nicht zumuten“, so Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs. FĂŒr alle ĂŒbrigen Personen gilt: „Nach den Erfahrungen der letzten Monate sind Impfreaktionen kaum zu erwarten, außer leichten Schmerzen an der Einstichstelle“.

Amtsarzt Merbs und Landrat Weckler empfehlen daher allen Personen, sich impfen zu lassen, sobald genĂŒgend Impfstoff vorhanden ist und sie an der Reihe sind.

Das Land Hessen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, wie viele Impfdosen nach aktuellem Stand in den ersten Tagen der Impfkampagne an den Wetteraukreis geliefert werden.

„Bis Ende des Jahres erhalten wir demnach rund 2.000 Impfdosen“, berichtet Landrat Jan Weckler. „Die verfĂŒgbare Menge an Impfstoff wird in den kommenden Tagen und Wochen der entscheidende Faktor fĂŒr das weitere Vorgehen sein.“

Entsprechend hat das Land Hessen angekĂŒndigt, dass, sobald etwas mehr Impfstoff zur VerfĂŒgung steht, in einer Zweiten Phase neben den mobilen Impfteams hessenweit zunĂ€chst sechs Impfzentren hochgefahren werden.

Diese sogenannten Regional-Impfzentren in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt werden nach aktuellem Stand im Februar ihre Arbeit aufnehmen.

Nach den mobil geimpften Personengruppen zÀhlen zur höchsten PrioritÀt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste sowie der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr.

Alle weiteren Impfzentren sollen je nach VerfĂŒgbarkeit des Impfstoffs erst in einer dritten Phase, per eigenem Einsatzbefehl des Landes, in Betrieb genommen werden.

Dann wird voraussichtlich die Impfung auch auf weitere PrioritĂ€tsgruppen gemĂ€ĂŸ Impfverordnung des Bundes ausgeweitet werden können. In den Regional-Impfzentren sollen zwischenzeitlich Impfungen auch fĂŒr die umliegenden Kreise, aufgeteilt nach Krankenhaus-Versorgungsgebieten, mit durchgefĂŒhrt werden.

FĂŒr Wetterauerinnen und Wettrauer, die zu der entsprechenden Gruppe gehören, bedeutet das, dass nach aktuellem Stand zunĂ€chst eine Impfung im Impfzentrum in Gießen möglich sein wird.

Ab der Öffnung der Regional-Impfzentren haben diese Personen die Möglichkeit, ihren persönlichen Impftermin ĂŒber eine bundesweite einheitliche Hotline oder ĂŒber ein Anmeldeportal im Internet zu vereinbaren.

Hotline und Online-Anmelde-Portal werden vom Bund einheitlich fĂŒr ganz Deutschland zur VerfĂŒgung gestellt. FĂŒr die konkrete Terminvergabe ist das Land Hessen zustĂ€ndig.

Das heißt auch: Derzeit ist noch keine Terminvereinbarung zur Impfung möglich, Hotline und Online-Anmelde-Portal sind noch nicht aktiviert.

Der Wetteraukreis ist bei der Terminvergabe explizit nicht beteiligt und hat auch keinen Einfluss darauf, welche Personen zu welchem Zeitpunkt einen Impftermin erhalten.

„Auch wenn wir derzeit noch nicht wissen, wann genĂŒgend Impfstoff zur VerfĂŒgung steht und wann das Impfzentrum in BĂŒdingen öffnen kann, bin ich froh, dass nun auch im Wetteraukreis mit den Impfungen begonnen wird“, betont Landrat Weckler.

„Bundesweit wird nun mit der grĂ¶ĂŸten Impfaktion in der Geschichte gestartet. Sicher wird am Anfang nicht alles glatt gehen. Viele von uns werden sich außerdem noch lĂ€ngere Zeit gedulden mĂŒssen, bis wir einen Termin zum Impfen erhalten.

Bis dahin gilt es weiterhin, die Regeln einzuhalten. Dennoch ist das Impfen die beste Perspektive als Ausweg aus der Corona-Pandemie. Licht am Ende des Tunnels ist gerade zum Weihnachtsfest eine gute Nachricht“, so Landrat Jan Weckler abschließend.

Hintergrund

Bundesweitere Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung:

A. Schutzimpfungen mit höchster PrioritÀt (§ 2 ImpfVO)

- Personen ab dem 80. Lebensjahr

- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter und Bewohner)

- Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste

- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)

- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche VerlÀufe erwarten lÀsst (insb. HÀmato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher PrioritÀt (§ 3 ImpfVO)

- Personen ab dem 70. Lebensjahr

- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)

- Personen in Obdachlosen- und AsylbewerberunterkĂŒnften

- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tÀtig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter PrioritÀt (§ 4 ImpfVO)

- Personen ab dem 60. Lebensjahr

- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko fĂŒr einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tÀtig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut

- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tÀtig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den StreitkrÀften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz, Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tÀtig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, ErnÀhrungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tÀtig sind,

- Personen, mit prekÀren Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, BeschÀftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,

- Personen, die im Einzelhandel tÀtig sind.