Kreisverwaltung in Zeiten von Corona
Fachdienst Soziale Hilfen sichert ExistenzenWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Der Fachdienst Soziale Hilfen mit seinen 114 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört überwiegend zum systemrelevanten Bereich der Kreisverwaltung.
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Krankenhilfe, Wohngeld, Bafög sind nur einige Beispiele seiner Leistungen. Daran ändert auch Corona nichts, wenngleich sich das Arbeiten durch den Virus verändert hat.
Es ist ruhiger geworden, seit der Publikumsverkehr wegen Corona eingestellt wurde. Außentermine, Besprechungen und Arbeitsgruppensitzungen finden nur noch ganz selten statt. Unbedingt erforderliche Meetings werden jetzt in Telefonkonferenzen abgehalten.
Von den 114 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachdienst Soziale Hilfen sind etwa 20 im Home Office, vor allem diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören oder wegen Kinderbetreuung zu Hause gebunden sind.
„Die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen kommt lieber ins Büro“, hat Fachdienstleiter Mark Kannieß festgestellt. Zusätzlich wurden einzelne Kolleg/innen für Heimarbeit ausgewählt, um im Falle eines totalen Shut-down die Leistungssysteme zu bedienen, denn der Fachdienst gewährt für eine Vielzahl von Menschen existenzsichernde Leistungen.
Zu diesen Leistungen gehören Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohngeld, Schüler-Bafög, Asylbewerberleistungen, Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen.
Dazu kommt noch die Beratung, die aber in den beiden Pflegestützpunkten und im Versicherungsamt nur noch telefonisch wahrgenommen werden kann.
„Wir bedauern das sehr, denn gerade was den Bereich Pflege betrifft, hat Corona erhebliche Verunsicherung bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verursacht.
Und der Umstand, dass nicht mehr in der häuslichen Umgebung beraten werden kann, erschwert es, passgenaue Hilfeleistungen zu ermitteln“, sagt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.
„Der Schwerpunkt unserer Arbeit hat sich kaum verlagert, aber die Intensität“, sagt Kannieß und gibt Beispiele: „Viele Menschen haben ein kleines Einkommen, das wegen Corona möglicherweise weggefallen ist. Dadurch verändert sich ihr Leistungsanspruch.
Der Beratungsaufwand in allen Bereichen ist deutlich höher. Dort wo Dritte für uns Leistungen erbringen, zum Beispiel in der Wohnungslosenhilfe oder der Flüchtlingsarbeit erreichen uns viele Fragen, die wir klären müssen. Das reicht von der Weiterfinanzierung bis zur Ausstattung mit Schutzmaterial.“
Hinzu kommen die vielen gesetzlichen Regelungen aus Anlass von Corona; sie bringen ständige Veränderungen mit sich. Die Regelungsflut, die im sozialen Bereich ohnehin schon immer sehr hoch ist, wurde nochmals gesteigert.
„Da muss man am Ball bleiben und die einzelnen Bereiche inhaltlich und fachlich steuern“, erklärt Kannieß. So gab der Gesetzgeber Handlungsanweisungen in der Grundsicherung heraus, die nach drei Wochen wieder rückgängig gemacht wurden.
Bei Fallzahlen in höherer dreistelliger Anzahl ein erheblicher Umstellungsaufwand. „Natürlich ist auch für den Gesetzgeber die Situation angespannt und unübersichtlich, aber für uns an der Basis bedeutet es Mehrarbeit. Und die Kundinnen und Kunden sind irritiert und weisen uns dafür die Verantwortung zu.“