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Wetteraukreis zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen und MĂ€dchen

Kornelia SchÀfer und Claudia Taphorn vom Fachdienst Frauen und Chancengleichheit halten gemeinsam mit Landrat Jan Weckler die Fahne gegen Gewalt an Frauen und MÀdchen hoch.

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Frei leben ohne Gewalt“ am kommenden Mittwoch, 25. November, zeigt der Wetteraukreis zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen und MĂ€dchen.

Noch immer sind weltweit 30 Prozent der Frauen von Gewalt und Missbrauch betroffen. Besonders hoch ist dabei der Anteil hÀuslicher Gewalt.

Im Wetteraukreis gab es laut Polizeistatistik im vergangenen Jahr insgesamt 392 FĂ€lle von hĂ€uslicher Gewalt. Die Dunkelziffer bei hĂ€uslicher und sexualisierter Gewalt dĂŒrfte aber um einiges höher liegen.

Ohne Gleichstellung keine Gewaltfreiheit

HĂ€ufig wird Partnerschaftsgewalt als privates Drama aus Liebe und Leidenschaft gesehen. Doch wenn ein Ehemann seine Frau schlĂ€gt, ein jugendliches MĂ€dchen von ihrem Ex-Freund gestalkt oder eine Frau vergewaltigt wird, ist das der schlimmste Ausdruck der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern – und ein Beispiel fĂŒr die anhaltende Diskriminierung von Frauen und MĂ€dchen.

Gewalt ist keine Privatsache. Es ist Aufgabe aller Menschen und aller staatlichen Institutionen, fĂŒr das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Landrat Jan Weckler verurteilt jede Form von Gewalt gegen Frauen und begrĂŒĂŸt, dass mit dem „Übereinkommen des Europarats zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt“ (sogenannte Istanbul Konvention) ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen wurde der Betroffene schĂŒtzen soll.

„Mit dem Hissen der Fahne „Frei leben - ohne Gewalt“ von Terre des Femmes bekrĂ€ftigen die Bereitschaft, uns auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekĂ€mpfen“, so Weckler.

Im Wetteraukreis gibt es bereits ein gut aufgestelltes Beratungs- und UnterstĂŒtzungsangebot fĂŒr Frauen und MĂ€dchen, die von Gewalt betroffen sind.

„Trotzdem“, betont die Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises Kornelia SchĂ€fer, „mĂŒssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um das Hilfesystem fĂŒr gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bedarfsgerechter auszugestalten.“

Denn auch im Wetteraukreis sind die FrauenhausplĂ€tze knapp und es fehlt an spezialisierten Hilfsangeboten z.B. fĂŒr Frauen mit Behinderungen oder GeflĂŒchtete.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist fĂŒr die LĂ€nder und die Kommunen verpflichtend. Sie enthĂ€lt klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen GewaltprĂ€vention, Opferschutz, Strafverfolgung und vernetztem Handeln.

„FĂŒr uns ist das Übereinkommen ein wichtiges Instrument, um unserem Ziel: Frei leben ohne Gewalt nĂ€her zu kommen“, erklĂ€rt Claudia Taphorn, Mitarbeiterin beim Fachdienst Frauen und Chancengleichheit.

Sie freut sich, dass im Mai dieses Jahres der Wetterauer Kreistag mehrheitlich den Beschluss gefasst hat, die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Wetteraukreis voranzutreiben.

„Mit einer Bestandsaufnahme wollen wir nun den Ist-Stand feststellen und analysieren, wo weitere Maßnahmen nötig sind“, so Taphorn. „Das Ziel ist es, ein Gesamtkonzept zu entwickeln und mit einem ganzheitlichen Ansatz sowohl prĂ€ventiv als auch repressiv gegen alle Formen der Gewalt vorzugehen.“

Weitere Informationen zum Thema sowie Hinweise zu UnterstĂŒtzungsangeboten fĂŒr Betroffene von Gewalt finden sich auf der Internetseite des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit: www.frauenseiten.wetterau.de

Zur Information:

Die Menschenrechtskonvention mit dem vollen Titel Â»Ăœbereinkommen des Europarats zur VerhĂŒtung und zur BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€usliche Gewalt« wird Istanbul-Konvention genannt, weil sie in Istanbul unterzeichnet wurde.

Die Konvention ist ein völkerrechtlich bindender Menschenrechtsvertrag und gilt in Deutschland seit dem 1. Februar 2018. Gewalt gegen Frauen wird darin als Menschenrechtsverletzung anerkannt.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, umfassende Maßnahmen zur VerhĂŒtung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt, zu UnterstĂŒtzung und Schutz der Betroffenen sowie zur Bestrafung der TĂ€ter/innen zu ergreifen.

Ziel der Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen und MĂ€dchen zu ĂŒberwinden. Diese Gewalt wird als Ausdruck ungleicher GeschlechterverhĂ€ltnisse verstanden, deshalb ist die tatsĂ€chliche Gleichstellung von Frauen und MĂ€nnern ebenfalls ein Ziel der Konvention (Art. 1, Abs. 1).

Trotz der in Deutschland bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollstĂ€ndigen Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Die Konvention verlangt, Recht und Praxis des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und vor hĂ€uslicher Gewalt in Deutschland systematisch auf den PrĂŒfstand zu stellen.