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Startschuss für die Bezahlkarte für Flüchtlinge im Wetteraukreis

Zeigen die neue Bezahlkarte: Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Marion Götz, Landrat Jan Weckler und Nazan Isfen, Fachdienstleiterin Migration beim Wetteraukreis (von links). Foto: Pressedienst Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Handlich, grün und mit einem Chip – eben wie eine ganz normale Debitkarte: So sieht die neue Bezahlkarte für Geflüchtete aus, die der Wetteraukreis zum April einführt.

Damit setzt die Kreisverwaltung den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom November 2023 sowie eine Weisung des Landes Hessen um, wonach die Bezahlkarte landes- und bundesweit eingeführt werden soll.

Insgesamt sollen nach derzeitigem Stand rund 550 Karten im Wetteraukreis ausgegeben werden – an Flüchtlinge in den kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften ebenso wie in den kommunalen Unterkünften. „Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument, um Geldflüsse an Schleuser oder in Herkunftsländer zu unterbinden.

Deshalb ist ihre Einführung richtig und wichtig. Für die Verwaltung war die fristgerechte Umsetzung jedoch auch ein Kraftakt – nicht zuletzt, weil landesseitig noch nicht alle technischen Fragen geklärt sind“, so Landrat Jan Weckler und Kreisbeigeordnete Marion Götz, die gemeinsam mit Nazan Isfen, Fachdienstleiterin Migration, über die Neuerung informieren.

Die Bezahlkarte funktioniert als Visa-Debitkarte und erlaubt Einkäufe überall in Deutschland, wo Kartenzahlung akzeptiert wird. Sie wird ab dem 1. April allen neu zugewiesenen Flüchtlingen ausgehändigt.

Ausnahmen sind Ukrainer, anerkannte Flüchtlinge sowie alleinreisende Minderjährige. Auch die bereits hier lebenden Geflüchteten mit Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen die Karte erhalten. Hier gibt es noch offene Fragen bei der technischen Umsetzung durch das Land Hessen, die Einführung erfolgt deshalb schrittweise ab Mitte des Jahres.

Die Karteninhaber dürfen in der Regel bis zu 50 Euro abheben. Nur in Einzelfällen sind auch größere Summen erlaubt. Auch Überweisungen und Lastschriften sollen demnächst möglich sein, allerdings nur eingeschränkt.

Beispielsweise will das Land dann Zahlungen an bestimmte Zahlungsempfänger – etwa Telekommunikationsunternehmen, ÖPNV oder andere Behörden – zentral ermöglichen. Andere Überweisungen müssen künftig individuell durch die jeweilige Leistungsbehörde freigegeben werden.

Zur Nutzung der Karte müssen sich die Geflüchteten einmalig in dem dazugehörigen Online-Portal registrieren. Nach dem Login gelangen sie zu einer Übersicht, die zeigt, wie hoch beispielsweise das Kartenlimit ist oder über wie viel Bargeld pro Monat verfügt werden kann. Auch eine App steht zur Verfügung.

„Mit der Einführung der Bezahlkarte setzen wir eine bundes- und landesweite Vorgabe um und sorgen für eine sichere und transparente Auszahlung der Sozialleistungen. Gleichzeitig ist die Karte für die Nutzer alltagstauglich und kann auch für die Verwaltung mittelfristig eine Entlastung darstellen“, so Landrat Weckler und Kreisbeigeordnete Götz.

Hintergrund

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen geschehen.

Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit: die Bezahlkarte. Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hat der Bundestag 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt jedoch den Ländern.