Fiktionsbescheinigung fĂŒr FlĂŒchtlinge aus der Ukraine
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Ab Montag, 9. Mai, können alle GeflĂŒchteten aus der Ukraine formlos einen Antrag fĂŒr einen Aufenthaltstitel stellen und erhalten eine Fiktionsbescheinigung. Bisher war dafĂŒr ein konkretes Stellenangebot notwendig.
âMir ist es ausgesprochen wichtig, dass wir das Angebot, den GeflĂŒchteten Fiktionsbescheinigungen in vereinfachter Form auszuhĂ€ndigen, hier nun schnellstmöglich implementierenâ, erlĂ€utert Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.
In Vorbereitung auf eine mögliche GesetzesÀnderung passt die AuslÀnderbehörde des Wetteraukreises ihr Antragsverfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an.
âIch begrĂŒĂe es sehr, dass die Fachstelle Frontoffice nun durch die LeitungskrĂ€fte so aufgestellt wird, dass wir an dieser Stelle zeitnah und vor allem bĂŒrgerfreundlich agieren könnenâ, so Becker-Bösch.
Christian Keim, zustĂ€ndiger Fachdienstleiter Ordnungsrecht, erklĂ€rt: âIm Zuge der GesetzesĂ€nderung kann es notwendig werden, mindestens im Besitz einer Fiktionsbescheinigung zu sein.
Aus diesem Grund bitten wir GeflĂŒchtete aus der Ukraine darum, möglichst schnell einen entsprechenden Termin bei der AuslĂ€nderbehörde zu buchen. Zu diesem Zweck können wir kurzfristig zusĂ€tzliche Termine anbieten.â
Um sicherzustellen, dass die Fiktionsbescheinigungen möglichst unbĂŒrokratisch und zĂŒgig ausgegeben werden können, gelten ab sofort folgende Regelungen:
Antragssteller mĂŒssen vor Antragstellung beim örtlich zustĂ€ndigen Einwohnermeldeamt registriert sein. Die Antragstellung nach § 24 Aufenthaltsgesetz kann nach vorheriger Terminvereinbarung wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten in der AuslĂ€nderbehörde, Kreisverwaltung, GebĂ€ude A, Erdgeschoss (Counter), formlos erfolgen. Ein Termin kann ab Montag unter https://ota.wetterau.de/modules/ota_public/form/114/ gebucht werden.
Es wird darum gebeten, eine Passkopie mitzubringen. Sofern es sich nicht um einen biometrischen Pass handelt, ist eine Ăbersetzung erforderlich. Soweit vorhanden, kann auch eine schriftliche BestĂ€tigung des zukĂŒnftigen Arbeitgebers vorgelegt werden.
âWir möchten ausdrĂŒcklich darauf hinweisen, dass dieses Verfahren nicht das formelle Antragsverfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz ersetzt. Die notwendigen Unterlagen hierfĂŒr werden bei Antragstellung ausgehĂ€ndigt oder können vorab online heruntergeladen werdenâ, erklĂ€rt Keim. FĂŒr die formale Antragsstellung muss ein separater Termin ĂŒber die Online-Terminanmeldung gebucht werden.
Aktuelle Informationen und notwendige Ănderungen im Verfahren werden fortlaufend auf der Website des Wetteraukreises veröffentlicht. Wer Fragen hat, kann sich zudem montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr an die zentrale Servicenummer, (06031) 2566, wenden.