Wetteraukreis: 324 Corona-Neuinfektionen - Die 7-Tage-Inzidenz steigt auf 404,4

Ăbersicht ĂŒber die aktiven Corona-FĂ€lle in den Kommunen des Wetteraukreises. Grafik: Pressedienst Wetteraukreis
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen FĂ€lle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (13. Januar 2022) bei 24.616, 324 mehr als am Mittwoch gemeldet.
Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut Robert-Koch-Institut bei 404,4.
Neuinfektionen wurden aus 24 der 25 Wetterauer Kommunen gemeldet: Altenstadt 17, Bad Nauheim 34, Bad Vilbel 58, BĂŒdingen 30, Butzbach 30, Florstadt 6, Friedberg 19, Gedern 4, Glauburg 2, Hirzenhain 1, Karben 23, Kefenrod 6, Limeshain 5, MĂŒnzenberg 8, Nidda 8, Niddatal 5, Ober Mörlen 9, Ortenberg 13, Ranstadt 2, Reichelsheim 5, Rockenberg 3, Rosbach 17, Wölfersheim 13, Wöllstadt 6.
Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 ĂŒberschreitet, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vor Ort zusĂ€tzliche âHotspot-Regelungenâ ab dem nĂ€chsten Tag.
Das Hessische Ministerium fĂŒr Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Webseite jeweils die Landkreise und kreisfreien StĂ€dte, die unter die âHotspot-Regelungâ fallen, unter: https://soziales.hessen.de
Der Wetteraukreis liegt am heutigen Donnerstag (13.01.) den zweiten Tag ĂŒber dem Schwellenwert von 350. Das heiĂt, dass ab dem kommenden Samstag im Wetteraukreis weitere MaĂnahmen in Kraft treten werden, wenn die Inzidenz am morgigen Freitag weiterhin ĂŒber dem Wert von 350 liegt.
Damit wĂŒrden im Wetteraukreis voraussichtlich ab Samstag, den 15.01.2022 unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln gelten:
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Ăbernachtungen gilt in InnenrĂ€umen die 2G-Plus-Regel und im AuĂenbereich die 2G-Regel.
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusÀtzlichen Negativnachweis.
- SchlieĂung von ProstitutionsstĂ€tten.
ZusĂ€tzlich wĂŒrden per AllgemeinverfĂŒgung des Wetteraukreises FuĂgĂ€ngerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht sowie belebte Orte und PlĂ€tze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht.
Die jeweiligen Orte fĂŒr Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot werden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer AllgemeinverfĂŒgung veröffentlicht.
Die AllgemeinverfĂŒgung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte wird auf der Internetseite des Wetteraukreises einsehbar sein.
InfektionsfÀlle in Schulen
Aus Wetterauer Schulen werden 70 bestĂ€tigte InfektionsfĂ€lle gemeldet: davon 13 in Grundschulen, 52 an weiterfĂŒhrenden Schulen und fĂŒnf an Berufsschulen.
Aktuell 2.313 aktive FĂ€lle
Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 2.313 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in hÀuslicher oder klinischer QuarantÀne.
Die fĂŒr Hessen maĂgebliche Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 3,05, 239 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt.
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.
Hinsichtlich stationÀrer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen sowie auf das DIVI-Intensivregister: https://experience.arcgis.com/experience/3a132983ad3c4ab8a28704e9addefaba.
Landrat Weckler: âNiemand muss lĂ€nger als drei Tage auf einen Impftermin warten!â
FĂŒr die Impfzentren des Wetteraukreises stehen weiterhin ausreichend Impfstoff und auch die personellen KapazitĂ€ten zur VerfĂŒgung. Termine können, insbesondere fĂŒr das Impfzentrum in Wölfersheim, binnen weniger Tage gemacht werden.
âNiemand muss lĂ€nger als drei Tage auf seinen Impftermin warten, bis zum Wochenende können noch mehr als 1.000 Termine gebucht werdenâ, so Landrat Weckler der dringend zur Impfung rĂ€t.
âDie Impfung schĂŒtzt in der Regel vor schweren VerlĂ€ufen der Infektion. Viele Fachleute erwarten mit der rapiden Zunahme der hoch ansteckenden Omikron-Variante auch wieder deutlich mehr Krankenhauseinweisungen. SchĂŒtzen Sie sich und andere, indem Sie die Angebote zur Impfung und zum Boostern nutzen.â
Impftermine fĂŒr Kinder
Wie Landrat Weckler weiter mitteilt, sind bislang rund 800 Kinder im Alter zwischen fĂŒnf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim geimpft worden.
Das Impfangebot fĂŒr Kinder ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Die nĂ€chsten freien Termine gibt es am Wochenende 22./23. Januar. Zudem werde man bedarfsgerecht weitere Termine anbieten.
Alle Impftermine, sowohl fĂŒr die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch fĂŒr die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal https://booster-impfung-wetterau.de/ und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr ĂŒber die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.
Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder ĂŒber zwölf Jahre geboostert werden. Im Buchungsportal wird immer der nĂ€chste freie Termin angezeigt.
DafĂŒr ist zunĂ€chst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, fĂŒr die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollstĂ€ndige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine BestĂ€tigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.