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301 Corona-Neuinfektionen im Wetteraukreis: 7-Tage-Inzidenz steigt auf 370,2

Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Grafik: Pressedienst Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Mittwoch, 12. Januar, bei 24.292, das sind 301 mehr als am Dienstag gemeldet.

Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut Robert-Koch-Institut bei 370,2. „Wir gehen davon aus, dass auch bei uns ein Großteil der Neuinfektionen auf die Omikron-Variante entfallen“, sagte Landrat Jan Weckler in einer Pressemitteilung.

Neuinfektionen wurden aus allen 25 Wetterauer Kommunen gemeldet: Altenstadt 15, Bad Nauheim 22, Bad Vilbel 43, Büdingen 27, Butzbach 13, Echzell 7, Florstadt 8, Friedberg 19, Gedern 6, Glauburg 1, Hirzenhain 2, Karben 34, Kefenrod 2, Limeshain 2, Münzenberg 10, Nidda 11, Niddatal 12, Ober Mörlen 3, Ortenberg 3, Ranstadt 8, Reichelsheim 12, Rockenberg 6, Rosbach 18, Wölfersheim 6, Wöllstadt 11.

Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschreitet, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Webseite jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter die „Hotspot-Regelung“ fallen

soziales-hessen.de

Der Wetteraukreis liegt am heutigen Mittwoch (12.01.) mit einer Inzidenz von 370,2 über dem Schwellenwert von 350. Das heißt, dass ab dem kommenden Samstag, 15. Januar, im Wetteraukreis weitere Maßnahmen in Kraft treten werden, wenn die Inzidenz am Donnerstag (13.01.) und Freitag (14.01.) ebenso über dem Wert von 350 liegt.

Damit würden im Wetteraukreis voraussichtlich ab Samstag, den 15.01.2022 unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln gelten:

- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.

- Schließung von Prostitutionsstätten.

Zusätzlich würden per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht.

Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot werden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte wird auf der Internetseite des Wetteraukreises einsehbar sein.

Infektionsfälle in Schulen

Aus Wetterauer Schulen werden 63 bestätigte Infektionsfälle gemeldet: davon 22 in Grundschulen, 37 an weiterführenden Schulen und vier an Berufsschulen.

Ein weiterer Todesfall

Ein 79 Jahre alte Frau ist an oder mit der Infektion verstorben. Damit sind seit Beginn der Pandemie im Wetteraukreis 607 Menschen an der Folgen einer Corona-Infektion verstorben

Aktuell 2.116 aktive Fälle

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 2.116 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Die für Hessen maßgebliche Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 3,11, 243 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen sowie auf das DIVI-Intensivregister: https://experience.arcgis.com/experience/3a132983ad3c4ab8a28704e9addefaba.

Zeitnahe Termine für Impfzentren im Wetteraukreis

Für die Impfzentren des Wetteraukreises stehen weiterhin ausreichend Impfstoff und auch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Termine können, insbesondere für das Impfzentrum in Wölfersheim, binnen weniger Tage gemacht werden.

Die Wartezeiten sind kurz. Landrat Jan Weckler rät dringend zur Impfung und appelliert: „Die Impfung schützt in der Regel vor schweren Verläufen der Infektion.

Viele Fachleute erwarten mit der rapiden Zunahme der hoch ansteckenden Omikron-Variante auch wieder deutlich mehr Krankenhauseinweisungen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die Angebote zur Impfung und zum Boostern nutzen.“

Impftermine für Kinder

Wie Landrat Weckler weiter mitteilt, werden im Impfzentrum Wölfersheim jeweils am Wochenende (Samstag und Sonntag) Impfungen für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren durchgeführt.

Das Impfangebot für Kinder ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Nach Ausweitung des Angebotes gibt es die nächsten freien Termine schon am Wochenende 15./16. Januar.

Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal https://booster-impfung-wetterau.de/ und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.

Auf Wunsch der Eltern können jetzt auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden.

Im Buchungsportal wird immer der nächste freie Termin angezeigt. Dafür ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.