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‚EDDi‘ hilft beim Erfassen von GeflĂŒchteten

Christian Keim und KriminalkommissaranwÀrterin Vera Mössinger bei der Erprobung einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Foto: Pressedienst Wetteraukreis

Kreis und Polizei arbeiten zusammen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Rund 2.500 KriegsflĂŒchtlinge sind mittlerweile aus der Ukraine im Wetteraukreis angekommen.

Um ihnen vor Ort eine Perspektive bieten zu können, besteht die Möglichkeit, einen Schutzstatus gemĂ€ĂŸ § 24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Hierbei ist eine Registrierung erforderlich, bei welcher nun die hessische Landespolizei mit ihrer Software EDDi unterstĂŒtzt.

Ein PortrĂ€tfoto Ă€hnlich der biometrischen Passbilder und FingerabdrĂŒcke fĂŒr die Datenbank: Alle aus der Ukraine GeflĂŒchteten, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, mĂŒssen von der AuslĂ€nderbehörde des Wetteraukreises erkennungsdienstlich erfasst werden.

Um die aktuell sehr hohe Anzahl von AntrĂ€gen zĂŒgig abarbeiten zu können, unterstĂŒtzt dabei nun die Landespolizei mit ihrem Programm „Erkennungsdienst-Digital“ (kurz: EDDi).

Die Software der Landespolizei ergÀnzt das erkennungsdienstliche System, das die AuslÀnderbehörde bereits verwendet.

Christian Keim, zustĂ€ndiger Fachdienstleiter Ordnungsrecht, betont: „Wir sind froh und dankbar ĂŒber die personelle und technische UnterstĂŒtzung durch die Beamtinnen und Beamten. Mit Hilfe von EDDi können wir ab sofort in derselben Zeit eine grĂ¶ĂŸere Anzahl von AntrĂ€gen bearbeiten.“

Bisher mussten die GeflĂŒchteten drei Termine in der AuslĂ€nderbehörde wahrnehmen: Ein erster Termin fĂŒr das Beantragen der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, ein zweiter Termin fĂŒr Registrierung und ein dritter Termin zur AushĂ€ndigung der Aufenthaltserlaubnis.

„Der zweite Termin kann nun weitgehend mit der Antragstellung zusammengelegt werden, denn durch EDDi können wir die Antragstellerinnen und Antragssteller direkt vor Ort erfassen“, erklĂ€rt Christian Keim. So sollen doppelte Wege möglichst vermieden werden.

GeflĂŒchtete, die arbeiten wollen und gegebenenfalls schon eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, können inzwischen auch ohne Termin wĂ€hrend der Öffnungszeiten der AuslĂ€nderbehörde vorsprechen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Die Öffnungszeiten der AuslĂ€nderbehörde sind:

montags, 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr,

dienstags 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr,

mittwochs 7:30 bis 12 Uhr,

donnerstags 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr und

freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr