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Getöteter Schüler in Ranstadt: Wetteraukreis verbietet Mahnwache der NPD

WETTERAUKREIS / RANSTADT. - In der vergangenen Woche wurde in Ranstadt ein 18-jähriger durch eine Stichverletzung getötet. Der mutmaßliche Täter, ein 16-jähriger mit deutscher Staatsbürgerschaft, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Für den heutigen Dienstag hat der NPD-Bezirksverband Wetterau-Kinzig eine Mahnwache unter dem Motto „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ angemeldet.

Wie es in der Anmeldung weiter heißt, sei beabsichtigt, dass zehn Personen an der Versammlung teilnehmen. Als Hilfsmittel würden: eine mobile Lautsprecheranlage, transparente Plakate und Fahnen genutzt werden.

„Wir haben diese Veranstaltung verboten, weil die Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist“, sagte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.

In der Begründung der Ablehnung heißt es, dass allein das Motto: „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ als solches gegen § 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) verstoße.

Mit dem Motto werde dem unbefangenen Betrachter der Eindruck vermittelt, alle Migranten seien Messerstecher. Es sei weiterhin damit zu rechnen, dass bei der Versammlung Personen entsprechende Plakate, Transparente mit entsprechenden Formulierungen bei sich führen bzw. offen zeigen werden.

Ebenso sei damit zu rechnen, dass durch eine mobile Lautsprecheranlage oder auch ohne Verstärkung dieses sinngemäß wörtlich geäußert werde. Diese Vermutung dränge sich insbesondere deshalb auf, da die Versammlung ausschließlich bezogen auf dieses Motto stattfinde.

„Es soll ein Einzelfall dazu genutzt werden, pauschal alle Migranten als Messerstecher und Mörder zu verunglimpfen“, so Erste Kreisbeigeordnete Becker-Bösch.

Auch sei die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der Wahl des Veranstaltungsortes der Versammlung, unmittelbar gegenüber eines Döner Restaurants, und der sich daraus ergebenden Diskriminierung unbeteiligter Personen gefährdet.

Ein weiterer Punkt sei der Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration über Facebook. Nachweisbar wurde der Aufruf hunderte Male aufgerufen und mehrfach geteilt es sei deshalb davon auszugehen, dass hier mehr als nur die angemeldeten zehn Personen an der Versammlung teilnehmen.

Es sei zudem nicht auszuschließen, dass sich hierdurch eine Eigendynamik entwickle, welche die räumlichen Kapazitäten der Gemeinde Ranstadt überfordere.

Ebenso sprächen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass sich aufgrund dessen eine Lage entwickeln könnte, welche aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar wäre. Schließlich sei auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie eine Gefährdung gegeben.

Gegen den ablehnenden Bescheid hat die NPD mittlerweile Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.