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Corona: Herausforderung fĂŒr die Schulen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Das Coronavirus fĂŒhlt sich in den Schulen nicht besonders wohl. Das ist das Ergebnis vieler Studien und auch die Erfahrung, die man im Friedberger Gesundheitsamt macht. Landrat und Schuldezernent Jan Weckler plĂ€diert daher dafĂŒr, den PrĂ€senzunterricht soweit es geht aufrecht zu erhalten.

Seit den Herbstferien wurde insgesamt bei 77 SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern, neun LehrkrĂ€ften und neun weiteren BeschĂ€ftigen in Schulen das Coronavirus nachgewiesen.

Zum Stichtag 13.11.2020 waren 47 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie neun LehrkrĂ€fte akut an Corona erkrankt. Betroffen sind davon 28 Schulen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,1 Prozent der Wetterauer SchĂŒlerinnen und SchĂŒler und 0,2 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer.

Insgesamt in QuarantĂ€ne befinden sich aktuell 733 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler. Bei der GesamtschĂŒlerzahl von mehr als 36.000 entspricht das rund zwei Prozent.

ZusĂ€tzlich befinden sich 51 LehrkrĂ€fte in QuarantĂ€ne, rund 1,4 Prozent der im Wetteraukreis tĂ€tigen LehrkrĂ€fte. Im Umkehrschluss heißt dies, dass 98 Prozent der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler aktuell von 98,6 Prozent der LehrkrĂ€fte in PrĂ€senzform unterrichtet werden können.

Daher kommt es bislang eher selten zu grĂ¶ĂŸeren EinschrĂ€nkungen des Unterrichts. Nach den Herbstferien war bisher lediglich die Ernst-Reuter-Schule in Bad Vilbel auf Grund eines positiven Tests bei einzelnen LehrkrĂ€ften bis zum Ende der vergangenen Woche geschlossen.

Infektionen außerhalb der Schulgemeinde

Sobald dem Gesundheitsamt positiv getestete SchĂŒlerinnen und SchĂŒler gemeldet werden, wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die Schule informiert und die relevanten Kontaktpersonen im schulischen Umfeld ermittelt.

Sofern im Klassenraum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde, werden in der Regel die jeweiligen Sitznachbarinnen und Sitznachbarn vorsorglich vom Gesundheitsamt in QuarantÀne geschickt.

In Grundschulen gilt die QuarantĂ€ne in der Regel fĂŒr die ganze Klasse, da dort im Unterricht keine Masken getragen werden. Dies ist die aktuell gĂ€ngige Praxis der meisten GesundheitsĂ€mter in Deutschland, die regelmĂ€ĂŸig dem Pandemiegeschehen und den Erfahrungen daraus anpasst wird.

„Eine Erfahrung, die die GesundheitsĂ€mter bisher gemacht haben, ist, dass die Verbreitung des Virus innerhalb der Schulgemeinde nicht signifikant stattfindet.

Die Ergebnisse der Kontaktverfolgung legen jeweils nahe, dass die Infektionen außerhalb der Schule, meist im Familien- oder Freundeskreis, stattgefunden haben“, erlĂ€utert Landrat Jan Weckler.

Dies liegt auch an der aktuell bestehenden Maskenpflicht in den weiterfĂŒhrenden Schulen und den vielen Regelungen und Maßnahmen, die die Schulen in den vergangenen Monaten ergriffen haben.

„Die Schulen haben seit Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Infektionsrisiko einzudĂ€mmen und Unterricht zu ermöglichen. Mein ausdrĂŒcklicher Dank geht an die Schulleitungen und an die LehrkrĂ€fte, die jeden Tag daran arbeiten, dass dies so bleibt“, so Landrat Jan Weckler.

Neue AllgemeinverfĂŒgung ergĂ€nzt Landesregelung

Da sich die Maskenpflicht fĂŒr LehrkrĂ€fte an den weiterfĂŒhrenden Schulen bewĂ€hrt hat und dem Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung hilft, hat der Wetteraukreis mit einer weiteren AllgemeinverfĂŒgung reagiert:

Ab Donnerstag, 19. November, gilt eine Maskenpflicht im Wetteraukreis auch fĂŒr LehrkrĂ€fte in Grundschulen und andere in Grundschulen tĂ€tige Personen ebenso wie fĂŒr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in KindertagesstĂ€tten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen.

Konkret heißt das, dass die Maskenpflicht wĂ€hrend des PrĂ€senzunterrichtes auch fĂŒr LehrkrĂ€fte der 1. bis 4. Jahrgangsstufe gilt. FĂŒr Kinder, die die Einrichtung oder Grundschule besuchen, gilt nach wie vor keine Maskenpflicht.

Laut aktuellen Landesvorgaben gilt die Maskenpflicht in Grundschulen derzeit nur fĂŒr das SchulgelĂ€nde, nicht aber fĂŒr die Zeit des Unterrichts im Klassenverband. Die AllgemeinverfĂŒgung ist daher eine ErgĂ€nzung der Landesregelung, die bereits fĂŒr alle anderen LehrkrĂ€fte gilt.

Die AllgemeinverfĂŒgung wurde in Abstimmung mit dem Hochtaunuskreis erstellt. Da die Schulen beider Landkreise in einem Schulamtsbezirk vereint sind, ist es den beiden LandrĂ€ten Jan Weckler und Ulrich Krebs wichtig, dass hier eine kreisĂŒbergreifend einheitliche Regelung fĂŒr die Schulen beider Landkreise getroffen wurde.

PrÀsenzunterricht soll vorerst weiter stattfinden

Der Wetteraukreis möchte aufgrund der derzeitigen Erfahrung aus dem Pandemiegeschehen und in Absprache mit anderen SchultrÀgern in Hessen so lange wie möglich am PrÀsenzunterricht festhalten.

Bund und LĂ€nder hatten Ende Oktober bei bundesweit hohen Inzidenzwerten ĂŒber 50 FĂ€lle pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen entschieden, dass die Schulen auch im aktuellen Lockdown weiter fĂŒr den PrĂ€senzunterricht geöffnet bleiben sollen.

In der vergangenen Woche hatte zudem das Land Hessen der flĂ€chendeckenden EinfĂŒhrung eines so genannten „Wechselmodells“ zwischen PrĂ€senz- und Distanzunterricht zu Hause eine Absage erteilt.

Inzidenz im Wetteraukreis unter dem Landesschnitt

Einige Landkreise in Hessen – meist mit hoher Inzidenzzahl - haben in der Regel bereits vor dem Lockdown auf das sogenannte Wechselmodell umgestellt. Dabei werden die Gruppen oder Klassen verkleinert und jeweils nur die HĂ€lfte der Zeit in der Schule unterrichtet.

Die andere HĂ€lfte der Zeit mĂŒssen die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zuhause bleiben und im „Homeschooling“ unterrichtet werden.

Allerdings halten viele SchultrÀger in Hessen mit höheren Zahlen aktuell am PrÀsenzunterricht fest, unter anderem die in der direkten Nachbarschaft gelegene Stadt Frankfurt mit einer Inzidenz von rund 250.

Im Wetteraukreis liegt die Inzidenz aktuell mit 142 (Stand: 16.11.2020) allerdings noch deutlich unter dem Landesschnitt (174).

„FĂŒr die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und um Bildungschancen fĂŒr alle wahren zu können, ist ein regulĂ€res und kontinuierliches Unterrichtsangebot unverzichtbar.

Auch viele Familien sind in der Herausforderung, Familie und Beruf gerade in Pandemie-Zeiten unter einen Hut bringen zu mĂŒssen, auf ein zuverlĂ€ssiges Unterrichts- und Betreuungsangebot angewiesen.

Die aktuellen Zahlen im Wetteraukreis zeigen, dass fĂŒr den deutlich ĂŒberwiegenden Teil der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler im Wetteraukreis der PrĂ€senzunterricht auch wĂ€hrend des aktuellen Lockdown weiter stattfinden kann.

SelbstverstĂ€ndlich beobachten wir das Pandemiegeschehen ganz genau. Das ist nach wie vor sehr dynamisch, so dass es je nach Entwicklung der Zahlen in der nĂ€chsten Zeit auch in Schule zu weiteren VerĂ€nderungen kommen kann. Ein einheitliches Vorgehen von Bund und LĂ€ndern wĂ€re dabei sicherlich hilfreich“, so Landrat Weckler abschließend.