Schulsozialarbeit: VorwĂŒrfe sind nicht haltbar
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Neuvergabe der Schulsozialarbeit im Wetteraukreis fĂŒhrt momentan gerade bei Eltern und Schulleitungen zu groĂem Unmut.
Kritisiert werden eine fehlende WertschÀtzung der Arbeit und dass ein rein wirtschaftliches Interesse im Vordergrund der Entscheidung gestanden habe.
Gemeinsam mit Heidi Nitschke, der GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des neuen TrĂ€gers Regionale Dienstleistungen Wetterau (RDW) klĂ€rte Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch die Kritikpunkte.
âAls vor vier Jahren die Sozialarbeit in Schulen fĂŒr den nunmehr neu ausgeschriebenen Bereich an den TrĂ€ger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) vergeben wurde, wurde bereits darĂŒber informiert, dass der Vertrag eine Laufzeit von vier Jahren haben wĂŒrde und es bei Neuausschreibung zu einem Wechsel des Leistungserbringers kommen könneâ, erklĂ€rt Becker-Bösch, die die Schulsozialarbeit in der Wetterau flĂ€chendeckend seit 2017 umgesetzt hat.
âRDW ist einer unserer regionalen TrĂ€ger, die unter anderem auch im Bereich der FlĂŒchtlingshilfe aktiv ist. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass RDW bereits Erfahrungen in der Schulsozialarbeit vorweisen kann.
Ăber die HĂ€lfte der Schulen im Wetteraukreis arbeiten bereits schon sehr erfolgreich seit dem Schuljahr 2019/2020 mit RDW als TrĂ€ger der Sozialarbeit in Schulen.â
âEs handelt sich hierbei um ein ĂŒbliches Verfahren. Der TrĂ€gerwechsel ist eingetreten, da der Bieter Regionale Dienstleistungen Wetterau (RDW) das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat. Unter der Begrifflichkeit âwirtschaftlichstes Angebotâ ist dabei nicht das gĂŒnstigste Angebot zu verstehen ist.
GrundsĂ€tzlich wird im Vergaberecht vom wirtschaftlichsten und nicht vom gĂŒnstigsten Angebot gesprochen. Bei der Vergabe haben neben finanziellen Aspekten unter anderem auch die geforderten und eingereichten Konzepte eine relevante Rolle gespieltâ, erklĂ€rt Becker-Bösch weiter.
Zum Vorwurf, RDW wĂŒrde Dumpinglöhne zahlen, sagt Heidi Nitschke: âIm Rahmen der Ausschreibung mussten alle Bieter, somit auch RDW, eine âVerpflichtungserklĂ€rung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen AuftrĂ€gen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzâ abgeben.
Durch diese Tariftreueregelung sind wir als Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen bzw. andere sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Bestimmungen einzuhalten.
Somit kann es ein âLohndumpingâ gar nicht geben. Wir haben auch bereits mit einigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern GesprĂ€che gefĂŒhrt um eine mögliche Ăbernahme zu klĂ€ren.â
Der Sorge der Schulleitungen und der Eltern, dass der TrĂ€gerwechsel gerade im Laufe der Coronapandemie stattfinden wird, entgegnet die Sozialdezernentin: âEin Verschieben der Ausschreibung auf die Zeit nach der Pandemie wurde von unserer Seite natĂŒrlich angedacht.
Eine RĂŒckfrage bei der Zentralen Vergabestelle, der zustĂ€ndigen Stelle fĂŒr Ausschreibungen im Wetteraukreis, hatte aber ergeben, dass trotz der Pandemie nach wie vor unverĂ€ndert ausgeschrieben werden musste.â
Eine RĂŒcknahme der Vergabe sei rechtlich nicht möglich. âDie Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge unterliegt der NachprĂŒfung durch die Vergabekammer. Dies bedeutet auch, dass sich unterlegene Bieter an die Vergabekammer wenden können, um die korrekte DurchfĂŒhrung des Vergabeverfahrens ĂŒberprĂŒfen zu lassen.â
AbschlieĂend erklĂ€rt Becker-Bösch: âIch bin mir sicher, dass RDW die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulen genauso fortsetzen kann, wie JJ es bisher getan hat.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben in den letzten Jahren enorm viel geleistet und das wird auch weiterhin der Fall sein.â