Juleica-Ausbildungswoche 2022: Noch Plätze frei
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Um Freizeiten, Ferienspiele oder Kinder- und Jugendgruppen oder Bildungsveranstaltungen zu betreuen, sind pädagogische, rechtliche und organisatorische Kenntnisse erforderlich.
Die Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe bietet daher auch in diesem Jahr wieder die Juleica-Ausbildung an. Noch sind Plätze für die Ausbildungswoche vom 5. bis 10. April verfügbar.
Die Juleica-Ausbildung ist die Basis für ein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit. Die Jugendleiter/innen-Card (Juleica) steht für eine gute Ausbildung nach einheitlichen Qualitätsstandards. Sie ist der Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.
In erster Linie ist die Juleica für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder und Jugendarbeit bestimmt. Aber auch neben- und hauptamtliche Tätige können sie erwerben.
Voraussetzungen für den Erwerb der Juleica ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung. Der Erwerb der Juleica ist mit einer Ausbildung verbunden, die bei einer Erstbeantragung nach den Bestimmungen des hessischen Sozialministeriums zur Juleica-Card durchgeführt wird und mindestens 40 Zeitstunden betragen muss.
Weiterhin ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang in „Erste Hilfe, „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, erforderlich.
Die Ausbildungswoche umfasst insgesamt 40 Stunden und kann auch als Bildungsurlaub beantragt werden.
Schwerpunkte der Ausbildung sind unter anderem die Rolle und das Selbstverständnis der Jugendleiterinnen und -leiter, die Arbeit in und mit der Gruppe, ein umfassender Einblick in die Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung. Ebenso setzen sich angehende Jugendleiterinnen und -leiter mit den Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen und ihrem Entwicklungsprozess auseinander.
Die Ausbildungswoche findet von Dienstag, 5. bis Sonntag, 10. April in der Jugendherberge Wetzlar statt.
Der Teilnahmebetrag beinhaltet Ausbildung, Ãœbernachtung und Verpflegung:
60 Euro für in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen: Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Teilnehmer/innen von Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden mit dem Sitz im Wetteraukreis. Betreuer/innen von Ferienspielen/Freizeiten aus dem Wetteraukreis.
80 Euro für nebenamtliche Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises und ehrenamtlich Tätige, die nicht im Wetteraukreis wohnen und für einen Träger im Wetteraukreis tätig sind.
150 Euro für hauptamtliche Mitarbeiter/innen der kommunalen Jugendarbeit der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises. Sozialarbeiter/innen in Schulen, Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen aus Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sowie interessierte Einzelpersonen und Teilnehmer/innen im Rahmen des Bildungsurlaubes.