FĂŒr die Kleinsten in unserer Gesellschaft
Kreistag beschlieĂt auf Antrag von Becker-Bösch Ănderung der Satzung fĂŒr KindertagespflegeWETTERAUKREIS / FRIDBERG. - Der Kreistag hat in seiner jĂŒngsten Sitzung die auf Antrag der Ersten Kreisbeigeordneten und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch geforderten Anpassungen im Hinblick auf die ursprĂŒngliche Fassung der âSatzung ĂŒber die GewĂ€hrung laufender Geldleistung an die Kindertagespflegepersonenâ verabschiedet. Ein richtungsweisender Meilenstein.
Um erste soziale Kontakte und Erfahrungen der jĂŒngsten Generation zu ermöglichen, ist die Kindertagespflege, nicht zuletzt durch die entstehende enge Bindung zu den TagesmĂŒttern/-vĂ€tern, eine wichtige SĂ€ule der Kindertagesbetreuung.
DarĂŒber hinaus leistet sie einen wesentlichen Beitrag, um die Wetterau fĂŒr Familien zu einem sicheren und attraktiven Lebensmittelpunkt werden zu lassen.
âFĂŒr Eltern ist es ausgesprochen wichtig zu wissen, dass sich die eigenen Kinder in hervorragender Betreuung befinden, wĂ€hrend sie selbst ihrer beruflichen TĂ€tigkeit nachkommen.
Deswegen erweist es sich fĂŒr uns als Wetteraukreis als unerlĂ€sslich, die formalen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassenâ, stellt Becker-Bösch fest.
Ab 1. Mai werden nun kĂŒnftig die in der Satzung verorteten Neuerungen, die im Wesentlichen die nachfolgenden Aspekte betreffen, enthalten sein:
- Der Grundanspruch wird von 25 auf 35 Wochenstunden erhöht, um den tatsÀchlichen Bedarf abdecken zu können.
- Die Sachkosten werden dynamisiert, um die Kostensteigerung zu berĂŒcksichtigen.
- Die Vor- und Nachbereitungszeiten werden um einen weiteren Sockelbetrag von zwei Stunden pro Monat ergĂ€nzt, um die vielfĂ€ltigen und komplexen Aufgaben, die mit der Betreuung einhergehen, angemessen zu vergĂŒten.
- Hospitationen sind als wichtiger Baustein im Rahmen der Grundqualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen zu verstehen, die wiederum von gesonderten Kindertagespflegepersonen angeboten und begleitet werden. Die hierfĂŒr erhaltene AufwandsentschĂ€digung erfĂ€hrt eine Erhöhung auf 200 Euro.
- Partizipation aller Akteure der Kindertagespflege in der Wetterau als wesentliche Voraussetzung fĂŒr die Fort- und Weiterbildung. Demzufolge gilt es, eine entsprechende Verankerung in der Satzung vorzunehmen.
- Zuzahlungen lassen sich mit dem hessischen Landesrecht nicht vereinbaren, sodass vergleichbare Vorgaben in der Satzung als rechtswidrig anzusehen und ersatzlos zu streichen sind.
âDurch den erfolgten Kreistagsbeschluss lassen sich die bislang bewĂ€hrten und funktionierenden Strukturen in der Kindertagesbetreuung ausbauen.
Ich setze mich auch weiterhin dafĂŒr ein, unsere Kindertagespflege kontinuierlich voranzubringen und die damit verbundene, so elementare Arbeit nachhaltig zu fördern.
Neben dem generellen Erhalt des Angebotes muss der Anspruch auf einer stetigen Fortentwicklung liegen, um die QualitĂ€tssicherung zu realisieren. Den ersten Schritt haben wir hiermit vollzogenâ, bilanziert Stephanie Becker-Bösch abschlieĂend.