364 Corona-Neuinfektionen im Wetteraukreis: 7-Tage-Inzidenz bei 460,8
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Freitag, 14. Januar, bei 24.980, das sind 364 mehr als am Donnerstag gemeldet.
Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut Robert-Koch-Institut bei 460,8.
Neuinfektionen wurden aus 23 der 25 Wetterauer Kommunen gemeldet: Altenstadt 20, Bad Nauheim 41, Bad Vilbel 65, Büdingen 59, Butzbach 22, Echzell 3, Florstadt 4, Friedberg 29, Gedern 8, Glauburg 5, Karben 30, Kefenrod 3, Limeshain 9, Münzenberg 1, Nidda 5, Niddatal 4, Ober Mörlen 5, Ortenberg 4, Ranstadt 5, Rockenberg 2, Rosbach 27, Wölfersheim 4, Wöllstadt 9.
Das Dashboard des RKI zeigt für den Wetteraukreis einen mehr, dieser ist aber von Friedberg in Bayern zugeordnet worden und taucht daher in der Statistik des Wetteraukreises nicht auf.
Hotspot-Regelungen ab Schwellenwert von 350
Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschreitet, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Webseite jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter die „Hotspot-Regelung“ fallen: soziales.hessen.de
Der Wetteraukreis liegt am heutigen Freitag, 14. Januar, den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 350. Das heißt, dass ab dem morgigen Samstag (15. Januar) im Wetteraukreis weitere Maßnahmen in Kraft treten werden.
Damit gelten unmittelbar und automatisch per Landesverordnung Hessen folgende Regeln:
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.
- Schließung von Prostitutionsstätten.
Zusätzlich werden per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht gilt, sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht.
Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot werden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte sind veröffentlicht auf https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona.
Infektionsfälle in Schulen
Aus Wetterauer Schulen werden 66 bestätigte Infektionsfälle gemeldet: davon 11 in Grundschulen, 49 an weiterführenden Schulen, fünf an Berufsschulen und einer an einer Förderschule.
Aktuell 2445 aktive Fälle
Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 2445 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.
Die für Hessen maßgebliche Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 2,62, 232 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt.
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.
Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen sowie auf das DIVI-Intensivregister: https://experience.arcgis.com/experience/3a132983ad3c4ab8a28704e9addefaba.
Impfzentren des Wetteraukreises
Für die Impfzentren des Wetteraukreises stehen weiterhin ausreichend Impfstoff und auch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Termine können, insbesondere für das Impfzentrum in Wölfersheim, binnen weniger Tage gemacht werden.
Impftermine für Kinder
Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Die nächsten freien Termine gibt es am Wochenende 22./23. Januar. Zudem werden bedarfsgerecht weitere Termine angeboten werden.
Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal https://booster-impfung-wetterau.de/ und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.
Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden. Die Ständige Impfkommission hatte ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung gestern (13. Januar) aktualisiert und allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung empfohlen. Dieser Beschlussentwurf ging daraufhin in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren ein.
Im Buchungsportal wird immer der nächste freie Termin angezeigt. Dafür ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.