Corona: Wartbergschule Friedberg geht in Quarantäne
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Nach einem gesicherten und mehreren Corona-Verdachtsfällen in der Schülerschaft der Wartbergschule Friedberg gehen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Hilfspersonal bis einschließlich 04. September in Quarantäne. Der Schulbetrieb kann dann am 07. September wieder aufgenommen werden.
„Das positiv getestete Kind hatte Kontakt zu den Mitschülern, Lehrkräften, Schulbegleitungen und Busfahrern im ansteckungsfähigen Zeitraum. Auf Grund der Besonderheiten der Schule ist eine glaubhafte weitere Unterteilung der Kontaktpersonen nicht gegeben.
Daher hat das Gesundheitsamt für alle Kontakte die Quarantäne bis zum 04.09.2020 verfügt, die Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes ist in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt für den 07.09.2020 geplant“, heißt es in einer Mitteilung der Schule
Tests noch heute
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes werden noch heute (26. August) die betroffenen Personen soweit als möglich direkt vor Ort testen. Weitere Kontaktpersonen werden separat kontaktiert.
Betroffen von der Quarantäne sind nur die direkten Kontakte der infizierten Personen (Indexpatient), sodass die Eltern und Familienangehörigen der in Quarantäne geschickten Kinder von dieser Maßnahme nicht betroffen sind, mit Ausnahme der Kinder, bei denen das Virus nachgewiesen wird.
Corona-Fall in Gemeinschaftsunterkunft
In einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Bad Vilbel wurde eine Person positiv getestet. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die betroffene Person Kontakte zu allen anderen Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft hatte, wurde für die gesamte Gemeinschaftsunterkunft mit knapp 50 Bewohnerinnen und Bewohnern für zwei Wochen Quarantäne bis einschließlich 9. September angeordnet.
Quarantäne nur für Infizierte und Kontaktpersonen 1. Grades
Kontaktpersonen 1. Grades mit engem Kontakt haben ein höheres Infektionsrisiko. Das sind: Personen mit mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt („face-to-face“) zu einem bestätigten COVID-19-Fall, z. B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z. B. Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Küssen etc.
Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.
Das Gesundheitsamt wird seitens der Labore regelmäßig informiert, wenn im Kreisgebiet ein laborbestätigter Corona-Fall vorliegt. Daraufhin ermittelt, erfasst und informiert das Gesundheitsamt im Rahmen einer Befragung alle Personen, die im Sinne der oben genannten Punkte direkten Kontakt zu dem laborbestätigten COVID-19-Fall hatten.
Anschließend entscheidet das Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen (z. B. häusliche Absonderung, um eine weitere Ansteckung zu vermeiden).
Das heißt konkret: bei einem nur mittelbaren Kontakt besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Bei einem engen Kontakt (o. g. Kriterien) werden alle Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt angesprochen.