Landrat Weckler legt 22. Beteiligungsbericht vor
Konzern Wetteraukreis (1. Teil)WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Das Grundgesetz garantiert den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.
Die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie räumt den Kommunen das Recht ein, auf welche Art und Weise die Erfüllung ihrer Aufgaben erfolgen soll.
Für die Gründung wirtschaftlicher Unternehmen gibt die Hessische Gemeindeordnung einen klaren Rahmen vor. Danach darf ein Landkreis wirtschaftliche Unternehmen errichten, übernehmen oder erweitern, wenn:
- Der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigen,
- die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Landkreises und zum voraussichtlichen Bedarf stehen und
- der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch eine privaten Dritten erfüllt wird oder werden kann.
Der Wetteraukreis hat eine ganze Reihe von Beteiligungen. Neben zwei Eigenbetrieben ist er an 24 Kapitalgesellschaften beteiligt, an sieben Zweckverbänden, zwei Wasserverbänden, an drei Stiftungen sowie dem Energie- und Versorgungskonzern OVVG.
Gründe für die Übertragung von Aufgaben aus der regulären Verwaltung auf Unternehmen waren einerseits defizitäre Haushalte, aber auch die steigenden Anforderungen, kommunale Aufgaben wirtschaftlich orientiert und kundenfreundlich zu erfüllen.
„In vielen der Beteiligungen haben sich Gesellschafter zusammengefunden, um Aufgaben gemeinsam zu erledigen, die einzelne Kommunen überfordern würden“, sagt Landrat Jan Weckler.
Wo und wie der Wetteraukreis beteiligt ist, werden wir in einer sechsteiligen Serie vorstellen.
Teil 1 – Der Konzern Wetteraukreis
An genau 44 Kapitalgesellschaften, Verbänden, Eigenbetrieben und Stiftungen, ist der Wetteraukreis beteiligt. Die Beteiligungen finden sich in den Bereichen Ver- und Entsorgung, Verkehr, Wirtschaft, Touristik, Gesundheit, Soziales und Natur.
Der Beteiligungsbericht, den Landrat Jan Weckler dem Kreisausschuss vorgelegt hat, macht deutlich, dass der Wetteraukreis längst über die Funktion einer Kreisverwaltung im klassischen Sinne hinausgewachsen ist: „Landkreise haben in den letzten Jahren konzernartige Strukturen entwickelt.“
Damit diese konzernartigen Strukturen für Politik und Bürger übersichtlich bleiben, gibt der Wetteraukreis regelmäßig einen Beteiligungsbericht heraus. 1999 war der Wetteraukreis der erste Flächenkreis in Hessen, der diesen Bericht aufgestellt hat.
Vorbildlich nannte der Bund der Steuerzahler den Bericht. Erst sechs Jahre später wurde der Beteiligungsbericht in Hessen durch die hessische Gemeindeordnung zur Pflicht für alle Städte und Gemeinden, um Gemeindevertretung und Öffentlichkeit zu informieren.
Die vielfältigen Informationen aus den Beteiligungen laufen in der Kreisverwaltung im Fachdienst Controlling zusammen. Patrick Baier, Julia Leinhos und Kerstin Oschmann unterstützen Landrat Jan Weckler und die Kreisspitze bei der Steuerung der Beteiligungen.
Alle Daten werden in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft und systematisch analysiert. Neben vielen anderen Auswertungen erstellen sie auch den Beteiligungsbericht.
Landrat Weckler: Gemeinwohlorientierung als oberstes Prinzip
Die Übertragung kommunaler Aufgaben auf selbstständige Tochterunternehmen ist ein vernünftiges und ökonomisch gebotenes Vorgehen.
„Wir können effizienter wirtschaften, wir haben eine flexiblere Personalführung und Haushaltswirtschaft und können mit betriebswirtschaftlich organisierten Tochterunternehmen Ziele oftmals leichter umsetzen, als innerhalb der engen Strukturen einer öffentlich-rechtlichen Verwaltung.“
Landrat Weckler macht aber auch deutlich, dass die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit nichts am öffentlichen Auftrag aller Kreisunternehmen ändert: „Wir sind dem öffentlichen Wohl verpflichtet und dabei wird es auch in Zukunft bleiben.“
Weckler betonte, dass bei Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen des Wetteraukreises nicht die Gewinnorientierung im Mittelpunkt stehen kann, sondern diese vor allem ein Stück Daseinsfürsorge abbilden.
Während der erste Beteiligungsbericht rund 70 Seiten enthielt, bietet der 22. Beteiligungsbericht die aufbereiteten Zahlen auf nicht weniger als 218 Seiten. Der Beteiligungsbericht steht als Download zur Verfügung unter: www.wetteraukreis.de Stichwort: Beteiligungsbericht