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Landrat Arnold: Weg für bezahlbaren Wohnraum und Strukturförderung frei

Rechtzeitig zum Ende seiner Amtszeit hat Landrat Joachim Arnold noch einen Zweckverband bezahlbarer Wohnraum auf den Weg gebracht.

Aufsichtsbehörde signalisiert Zustimmung zur Gründung eines Zweckverbandes im Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - „Nach gründlicher Vorbereitung sowie intensiven Gesprächen mit unser Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, ist der Weg zur Gründung eines Zweckverbandes zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Strukturförderung frei“, so Landrat Joachim Arnold an seinem vorletzten Arbeitstag beim Wetteraukreis.

Jetzt liegt es am Kreistag und den Kommunalparlamenten in den Wetterauer Städten und Gemeinden diese erarbeitete Chance zu nutzen.

„Bezahlbarer Wohnraum und innerörtliche Strukturförderung sind die Herausforderungen unserer Zeit“, so Arnold. Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt wachsen mit hoher Dynamik aus dem Kern der Metropolregion in die Umlandkommunen und von diesen in die ländlicher strukturierten Städte und Gemeinden der Wetterau.

„Insbesondere durch konzertierte Aktionen könnte flächendeckend zusätzlicher preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Hier soll der Zweckverband ideologiefrei ansetzen“, betont Landrat Arnold.

„Wir brauchen dazu allerdings flankierend preiswerte Grundstücke, die Senkung der Baupreise, eine Verstetigung und Ausweitung der staatlichen Förderprogramme. Nur so können der Zweckverband sowie andere Bauherren und Bauträger die notwendigen Bautätigkeiten nachhaltig bewältigen.

Dringend erforderlich ist zudem eine Deregulierung der Bauordnung und der Denkmalschutzauflagen, die uns insbesondere im ländlichen Raum Kopfzerbrechen bei der Aktivierung der Dorfkerne und Innerortslagen bereiten.“

Die Ausgestaltung der Wohnungspolitik vor Ort ist eine freiwillige Aufgabe der Städte und Gemeinden. Ziel des Zweckverbandes ist es, dass insbesondere die Städte und Gemeinden, die über keine eigene Wohnungsbaugesellschaft verfügen, künftig zusammen mit dem unterstützend und befördernd wirkendenden Wetteraukreis an einem Strang in punkto bezahlbaren Wohnraum ziehen.

„Der Kreis nimmt damit seine Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion aktiv an“, erläutert Landrat Arnold weiter. Er bedauert, dass die größeren Städte in der Wetterau, die allesamt über eigene Wohnungsbaugesellschaften verfügen, nicht bereit waren, die angrenzenden mittleren und kleineren Kommunen ohne eigene Wohnungsbaugesellschaften an ihren vorhandenen Strukturen teilhaben zu lassen und diese zu integrieren.

„Konkret geht es bei dem Zweckverband darum, insbesondere in diesen mittleren und kleineren Kommunen sozialen und barrierefreien Wohnungsbau zu fördern und auch selbst vorzunehmen, innerörtliche Strukturförderung und Beratung zu leisten, dazu Fördermittel zu erschließen und wenn notwendig flankierend ein Zuschussmodell zu entwickeln, bei dem nach noch festzulegenden Kriterien der Bau von bezahlbarem Wohnraum gefördert wird“, definiert Landrat Arnold die Aufgabenstellung des Zweckverbandes.

Die Wetterauer Städte und Gemeinden hätten unterschiedliche Potentiale und stünden auch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Die Wohnraumsituation sei dementsprechend heterogen und im Prinzip ein zweigeteilter Markt vorzufinden: Häufig innerörtliche Leerstände im ländlichen Raum, hohe Nachfrage und zu wenig Wohnraum im Umland von Frankfurt und auf der Westachse von Bad Vilbel bis Butzbach.

„Mit dem Zweckverband will man aber auch eine Orientierung an den Bedürfnissen. Der Bedarf an kleineren Wohnungen, etwa für Alleinerziehende, steigt. Angesichts des demographischen Wandels ist außerdem mehr Nachfrage nach altersgerechten, barrierefreien Angeboten zu erwarten“, betont Arnold.

Wichtig sei, dass man nicht nur originär mit dem Zweckverband sozialen Wohnungsbau betreibe, sondern ihm auch eine impulsgebende Rolle für private Immobilieneigentümer, für die regionale Bauwirtschaft und weiteren Partnern zukommt, sie befördert und einbindet.

Auch gehöre Dorf- und Stadtentwicklung, eine Aktivierung von vorhandenem Wohnraum, die Umwidmung vorhandener Bausubstanz und die Entwicklung von Modellvorhaben zur Animierung der Nachahmung zum ganzheitlichen Ansatz des neuen Zweckverbandes.

Da der Landkreis im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine eigenen Flächen hat, nur Verwaltungs- und Schulgebäude besitzt und auch nicht verantwortlich für die Bauleitplanung ist, geht es ohne die aktive Mitwirkung der Kommunen nicht.

In der Bürgermeisterdienstbesprechung wurde das Thema schon mehrmals behandelt, von kommunaler Seite positiv aufgenommen und starkes Interesse an einer Beteiligung geäußert. „Dabei spielte die Tatsache eine große Rolle, dass bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum ein wichtiger Aspekt ist, um dem demographischen Wandel zu begegnen und sich im Standortwettbewerb zu positionieren.

Mit dem Ansatz gemeinsam an einem Strang zu ziehen, haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht, etwa bei der Breitbandversorgung. Da hat sich gezeigt, dass Infrastrukturvorhaben am besten regional zu lösen sind.

Jetzt sind mit dem grünen Licht des Regierungspräsidiums für die Gründung eines Zweckverbandes die Vorrausetzungen auch für die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum in greifbarer Nähe. Nun liegt es an den Entscheidungsträgern im Kreis und vor Ort sich dafür oder dagegen zu entscheiden“, so Landrat Arnold abschließend.