Ab dem 1. April gilt ein Impfverbot gegen den Erreger der Bovinen Virusdiarrhoe
WETTERAUKREIS. - Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist Virusinfektion der Rinder. Im Wetteraukreis wird mit Wirkung zum 1. April dieses Jahres ein Impfverbot von Rindern gegen das Erregervirus BVDV verfügt.
Seit der bundeseinheitlichen Bekämpfung des Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) im Jahr 2011 ist ein starker Rückgang der Anzahl von Beständen mit dauerhaft infizierten Tieren in Hessen zu verzeichnen.
Aufgrund dieses erheblichen Sanierungsfortschritts strebt Hessen die Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung des gesamten Bundeslandes Hessen als BVD-seuchenfreie Region an.
Voraussetzung für den Status „seuchenfrei“ ist, dass im Kreis in den letzten 18 Monaten kein positiver Fall von BVD aufgetreten ist. Damit verbunden muss nach zukünftig geltendem EU-Recht ein Impfverbot für Rinder zur Immunisierung gegen eine Infektion mit BVD ausgesprochen werden. Geimpfte Rinder dürfen in BVD-freien Betrieben zukünftig nicht mehr eingestellt werden.
Des Weiteren ist es wichtig, dass alle Rinder haltenden Betriebe über die HI-Tier Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) ihren betriebseigenen Status bezüglich BVD überprüfen https://www3.hi-tier.de/.
Weitere Informationen beim Veterinäramt des Wetteraukreises, Telefon: 06031/83-2401, E-Mail: veterinaeramt@wetteraukreis.de. Die Allgemeinverfügung ist einsehbar auf: https://www.wetteraukreis.de/service/gesundheit-veterinaerwesen/dienstleistungen/bovine-virusdiarrhoe-bvd/