Datenschutz-Grundverordnung für Vereine

Landrat Jan Weckler (rechts) zusammen mit der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung, Petra Büttner, und dem Referenten des Abends, Timo Lienig.
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Auf Einladung von Landrat Jan Weckler fand am vergangen Montag im Friedberger Kreishaus die Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz im Verein statt.
Erfüllt wurde damit ein Auftrag des Kreistages, „für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die keine entsprechende Hilfestellung über ihre Dachverbände erhalten, Möglichkeiten zur Unterstützung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzubieten.“ Das Interesse war groß, der Plenarsaal bis auf den letzten Platz besetzt.
Das Thema Datenschutz im Verein ist seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ein heiß diskutiertes Thema in vielen Vereinen. Was muss man machen, um den Verein datenschutzkonform zu führen? Muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Wie und worüber müssen Mitglieder informiert werden? Was müssen Übungsleiter beachten? Müssen Beitrittserklärungen angepasst werden? Das sind nur einige von vielen Fragen, die am vergangenen Montag im Plenarsaal des Friedberger Kreishauses geklärt wurden.
Landrat Weckler: Unterstützung für Vereine
„Gerade ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die keine entsprechende Hilfe über Dachverbände erhalten, wollen wir mit dieser Informationsveranstaltung unterstützen“, sagt Landrat Jan Weckler, der fast 200 Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter begrüßte.
„Über unsere Datenschutzbeauftragte werden wir Hilfestellungen durch Vermittlung von Kontakten und die Bereitstellung von Informationen anbieten. Für die individuelle Beratung ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) zuständig“, so Landrat Weckler.
Rund zwei Stunden referierte Timo Lienig, Rechtsanwalt in einer Fachkanzlei aus Stuttgart, und ließ dabei ausreichend Raum für Fragen. Wer ist überhaupt von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen? Für wen gilt sie, und auf wen treffen die über 60 Öffnungsklauseln zu, die die europaweite Rechtsnorm ermöglicht?
Schutz der persönlichen Daten steht im Vordergrund.
Der Schutz der sogenannten personenbezogenen Daten jedes Einzelnen steht im Vordergrund. Das macht aber die Arbeit für viele Vereine schwieriger. Vor allem die Gefahr, sich strafbar zu machen und im Zweifelsfall Schadenersatz leisten zu müssen, treibt viele Vereinsvertreter um.
Wie sind personenbezogene Daten zu beurteilen, wenn es um ein Vereinsjubiläum, um Geburtstage oder Ehrungen geht? Welche Informationen können an Dritte weitergegeben werden, etwa damit alle Mitglieder einer Mannschaft die jeweiligen Telefonnummern ihrer Mitspielerinnen oder Mitspieler haben oder um an besonderen Rabattaktionen teilnehmen zu können?
Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter berufen werden und was sind seine Aufgaben? Wie ist der technische Datenschutz im Verein zu gewährleisten, und welche Strafen drohen im Zweifelsfalle?
Das Recht am eigenen Bild
Besonders spannend waren die Fragen zur Veröffentlichung von Bildern. Da steht das Recht am eigenen Bild dem Interesse des Vereins entgegen, mit Bildern für sich zu werben.
Grundsätzlich gilt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden mit der Ausnahme, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte oder die Personen sind Beiwerk, zum Beispiel zu einem Gebäude, oder weil sie an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen.
Unproblematisch sind auch Bilder, für die bewusst posiert wird, etwa bei Mannschaftsbildern, wodurch eine sogenannte „konkludente Einwilligung“ angenommen wird.
Problematischer sind dann wieder Aufnahmen von Kindern. Zuschauer und Teilnehmer an Massenveranstaltungen oder Wettkampfszenen können einwilligungsfrei veröffentlicht werden. Allerdings sollte man vor der Veranstaltung schriftlich und möglichst auch mündlich auf mögliche Fotoaufnahmen aufmerksam machen.
Auf der Homepage des Wetteraukreises, www.wetteraukreis.de, gibt es unter dem Suchstichwort „Datenschutzgrundverordnung“ noch zusätzliche Informationen und Links zum Thema.
Aufgrund der großen Nachfrage plant der Wetteraukreis im ersten Quartal 2019 eine weitere Informationsveranstaltung anzubieten.